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Beweiskraft


15.01.2002 18:29 - Gestartet von SpaceRat
Hi!

Am Arbeitsgericht entscheiden Laienrichter, das nur als Hinweis.
Es sollte kein Problem für den Arbeitgeber darstellen, einfach e-mails im Firmennetz nach Lust und Laune zu erzeugen...
Also als besagte Userin einloggen und die E-Mail verfassen.

Bye

SpaceRat