Beweiskraft
15.01.2002 18:29 - Gestartet von SpaceRat
Hi!
Am Arbeitsgericht entscheiden Laienrichter, das nur als Hinweis.
Es sollte kein Problem für den Arbeitgeber darstellen, einfach e-mails im Firmennetz nach Lust und Laune zu erzeugen...
Also als besagte Userin einloggen und die E-Mail verfassen.
Bye
SpaceRat