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Härtere Gangart gegen Gewalt allgemein


30.01.2002 15:15 - Gestartet von jtsn
...sollte auch in Deutschland mal langsam Fuß fassen. Immer noch wird Steuerhinterziehung härter bestraft, als das Totfahren eines Menschen. Verfahren wegen leichterer Körperverletztungen werden wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt, jeder Ladendiebstahl jedoch landet vor Gericht. Hier ist die Legislative gefragt, Verstärkung der Exekutive (wie in Hamburg) bringen da erstmal nicht viel.

ciao, jtsn
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[1] henry antwortet auf jtsn
30.01.2002 15:58
Benutzer jtsn schrieb:
...sollte auch in Deutschland mal langsam Fuß fassen. Immer noch wird Steuerhinterziehung härter bestraft, als das Totfahren eines Menschen. Verfahren wegen leichterer Körperverletztungen werden wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt, jeder Ladendiebstahl jedoch landet vor Gericht. Hier ist die Legislative gefragt, Verstärkung der Exekutive (wie in Hamburg) bringen da erstmal nicht viel.

ciao, jtsn

Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Aber: in Sozialkunde nicht aufgepaßt! Legislative=Parlament, Exekutive=Regierung, Justiz und Polizei=Ausführende Organe.

H.
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[1.1] Gewaltenteilung, Handy-RÄUBER
daid antwortet auf henry
30.01.2002 16:22
Benutzer henry schrieb:
Benutzer jtsn schrieb:
... Verfahren wegen leichterer Körperverletztungen werden wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt, jeder Ladendiebstahl jedoch landet vor Gericht. Hier ist die Legislative gefragt, Verstärkung der Exekutive (wie in Hamburg) bringen da erstmal nicht viel.

ciao, jtsn

Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Aber: in Sozialkunde nicht aufgepaßt! Legislative=Parlament, Exekutive=Regierung, Justiz und Polizei=Ausführende Organe.

Ich weiss nicht, in welchem Sozialkundeunterricht man so etwas lernt, staatsrechtlich ist es aber so:

Legislative ist die Gesetzgebung, das Parlament kann durchaus noch andere Aufgaben haben.

Die Exekutive besteht aus der Regierung und den ihr unterstehenden Administration, bis hinunter zum Streifenpolizisten. Meint man hingegen nur die Regierung in ihrer Funktion als Staatslenkung, spricht man von "Goubernative".

Die Justiz bildet die Judikative. Sie uist eine eigenständige Gewalt und daher auf gar keinen Fall mit den "ausführenden Organen" der Verwaltung in einem Atemzug zu nennen.

Ich glaube, dass jtsn wirlich den GEsetzgeber meinte, der den Strafrahmen erhöhen kann.
Übrigens: Auch in Deutschland wird ein Handy-RÄUBER (der Verurteilte ist nicht nur Dieb) mit Freiheitsstrafe von 1 bis zu 15 Jahren bestraft.

Gruß daid
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[2] hdontour antwortet auf jtsn
30.01.2002 16:21
Benutzer jtsn schrieb:
...sollte auch in Deutschland mal langsam Fuß fassen. Immer noch wird Steuerhinterziehung härter bestraft, als das Totfahren eines Menschen. Verfahren wegen leichterer Körperverletztungen werden wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt, jeder Ladendiebstahl jedoch landet vor Gericht. Hier ist die Legislative gefragt, Verstärkung der Exekutive (wie in Hamburg) bringen da erstmal nicht viel.

Du hast was vergessen, daß Schulden machen und dann nicht zahlen können sollte richtig hart bestraft werden.
Es muß endlich richtig weh tun die Eidenstattliche Versicherung abzulegen (=Offenbarungseid). Es kann nicht mehr so weitergehen, daß viele einfach die Finger hochheben nach dem Motto: Arschlecken
CU



ciao, jtsn
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[2.1] daid antwortet auf hdontour
30.01.2002 16:29
Benutzer hdontour schrieb:
Du hast was vergessen, daß Schulden machen und dann nicht zahlen können sollte richtig hart bestraft werden.

"richtig hart?" das ist als solches noch gar nicht strafbar. Nur wenn man bei der Kreditaufnahme seinen Vertragspartner täuscht, z.B. wie Schneider über sein Betriebsvermögen, ist es ein Betrug, der allerdings kann mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstafe geahndet werden.

Sollten Deine Vorstellungen Geset werden, sähe es alerdings für viele TK-Eintagsfliegen düster aus, nur um mal wieder den Bezuig zu teltarif herzustellen.

Grüße daid
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[2.1.1] hdontour antwortet auf daid
30.01.2002 16:52
Benutzer daid schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Du hast was vergessen, daß Schulden machen und dann nicht zahlen können sollte richtig hart bestraft werden.

"richtig hart?" das ist als solches noch gar nicht strafbar.

Leider ist das "Schulden machen + nicht zurückzahlen können bzw. wollen" nicht strafbar.
Nur wenn man bei der Kreditaufnahme seinen Vertragspartner täuscht, z.B. wie Schneider über sein Betriebsvermögen, ist es ein Betrug, der allerdings kann mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstafe geahndet werden.

Sollten Deine Vorstellungen Geset werden, sähe es alerdings für viele TK-Eintagsfliegen düster aus, nur um mal wieder den Bezuig zu teltarif herzustellen.
oder auch nicht.

Der Gesetzgeber sollte endlich mal aufwachen. Es kann nicht mehr so weiter gehen, daß Unternehmen pleite machen weil deren Schuldner nicht bezahlen.
--
Ich rede nicht von Leuten, die unverschuldet in eine finanzielle Krise rutschen, sondern von der Nassauern, die meinen auf Kosten der Gesellschaft ein Luxusleben führen zu müssen.
z.B. im Monat für 500 Euro am Handy quatschen und dann nicht bezahlen können etc.
CU


Grüße daid