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eCall für alle nach dem 31. März zugelassenen Neuwagen


04.01.2018 20:19 - Gestartet von saarbach
Wie hier, so auch beim ADAC, ACE, Tagesschau, Finanztip und weiteren wird bzw. wurde falsch berichtet. Tatsächlich ist es richtig, dass es „neu typgeprüfte Fahrzeuge“ heißen müsste oder, etwas ungenauer aber verständlicher formuliert „Fahrzeuge, die neu auf den Markt kommen“.
Ich habe mir z.B. einen Neuwagen bestellt, der im Mai geliefert werden soll und der ist ohne eCall-Einrichtung.
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[1] lucky2029 antwortet auf saarbach
05.01.2018 09:57
Benutzer saarbach schrieb:
Ich habe mir z.B. einen Neuwagen bestellt, der im Mai geliefert werden soll und der ist ohne eCall-Einrichtung.
Den Kauf würde ich dann nochmal überdenken 😉
Bei den Deutschen Herstellern gibt es das ja auch schon was länger Inclusive.
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[1.1] @lucky2029: eCall für alle nach dem 31. März zugelassenen Neuwagen
saarbach antwortet auf lucky2029
05.01.2018 10:15
Das ist so nicht richtig.
Bei meinem Neuwagen handelt es sich um einen VW Passat. Bei VW ist es nicht serienmäßig vorhanden. Darüber hinaus ist ein gültiger Kaufvertrag ein gültiger Kaufvertrag.