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Die Lösung wäre doch einfach gewesen


20.03.2018 10:37 - Gestartet von muc80337
Lassen wir mal die Unfähigkeit des Kunden, die korrekten Daten in die Überweisung reinzupacken und die weiter Unfähigkeit, sich eine Überweisungsvorlage zurechtzulegen, sodass eine manuelle Fehleingabe gar nicht erst passiert:

Da hätte ich in einer solchen Situation doch ganz einfach die Überweisung erneut - und diesmal korrekt - getätigt und hätte mich hinterher bezüglich der fehlerhaften Überweisung mit dem Anbieter rumgeschlagen.

Ob der Anbieter überhaupt sperren durfte ist übrigens auch noch einmal eine ganz andere Frage - das Telekommunikationsgesetz nennt meines Wissens einerseits doch einen Mindestbetrag von 75 Euro (der Wert wurde ja gar nicht erreicht) und andererseits sind das 75 Euro unbestrittene Forderungen. Der Kunde hätte also einfach die Forderung bestreiten müssen.