Benutzer anc schrieb:
Also, 5 Euro zzgl. 3 Euro Bearbeitungsgebühren empfinde ich noch als "günstig", wenn man bedenkt, was andere Unternehmen früher da für Pauschalen erhoben haben.
Ich erinnere mich noch an Rücklstschriftkosten von um die 7,50 Euro, welche mir eine Bank bei einem Geschäftskonto berechnet hat, wenn der Kunde seine Lastschrift nicht einlösen konnte. Und da kamen glaube ich die Kosten der Kunenbank (um die 3 Euro) noch dazu...
Wenn Leute so viel bezahlen, haben sie selber schuld.
Solche Gebühren dürfen entweder garnicht oder nur in der tatsächlichen Höhe in Rechnung gestellt werden.
Heißt für eine Rücklastschrift darf nicht mehr als 1,50€ berechnet werden.