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Kann da nicht mal ein Experte helfen


22.02.2002 08:48 - Gestartet von Hannes
Kann hier nicht mal ein Experte etwas zu sagen. Ich finde es ziemlich schwierig, was in diesem Fall richtig ist. Ein Herr Shell mußte seine Domäne auch an die Shell AG abgeben, da die Shell AG einen höheren Anspruch an die Domäne hat- so hat zumindest der Richter entschieden. Wie verhält man sich in einem solchen Fall? Was sollte man tun ohne sich zu schaden-ist das löschen aller "Feldbuscheinträge" vielleicht schon ein Eingeständnis? Wo kann ich eingetragene Markennamen nachschlagen?
Wer kennt sich hier wirklich aus (und bitte verschont uns mit den Hobby-Experten Meinungen!!)

Grüße
Hannes
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[1] svennie_p antwortet auf Hannes
22.02.2002 10:13
Benutzer Hannes schrieb:
Kann hier nicht mal ein Experte etwas zu sagen. Ich finde es ziemlich schwierig, was in diesem Fall richtig ist. Ein Herr Shell mußte seine Domäne auch an die Shell AG abgeben, da die Shell AG einen höheren Anspruch an die Domäne hat- so hat zumindest der Richter entschieden. Wie verhält man sich in einem solchen Fall? Was sollte man tun ohne sich zu schaden-ist das löschen aller "Feldbuscheinträge" vielleicht schon ein Eingeständnis? Wo kann ich eingetragene Markennamen nachschlagen?
Wer kennt sich hier wirklich aus (und bitte verschont uns mit den Hobby-Experten Meinungen!!)

1. DEN Experten gibts da nicht, weil die deutschen Gerichte noch immer komische Urteile fällen, die - nicht nur meines Erachtens - häufiger entgegen dem Gesetzestext lauten..

2. Generell gilt: Wenn der Streit auf NAMENSRECHT Basiert, dann gewinnt derjenige, der sich die Domain zuerst gesichert hat. Zumindest in der Theorie.

3. Bei MARKENSTREITIGKEITEN gilt: Der Domaininhaber muß die Markenrechte des Markeninhabers verletzen. Das bedeutet (vereinfacht), er muß diese Marke innerhalb des geschützten Bereichs gewerblich verwenden. Dann gibt es einen UNTERLASSUNGSANSPRUCH, daß bedeutet, die Domain mmuß freigegeben werden, nicht abgegeben. Bei zwei Marken gewinnt die zuerst eingetragene..

Ausnahme hierzu bilden die bekannten Marken, die einen Sonderstatus geniessen.. siehe Shell.. (wobei das Urteil dennoch falsch ist, weil es nicht auf Markenrecht basierte).

4. Infos über eingetragene Marken in Deutschland gibts beim Patent und Markenamt (im Netz unter www.dpma.de), Abfragen kosten aber.. unter http://www.dpma.de/links/links.html gibts auch ne Menge Links zu anderen Patentämtern anderer Länder und der EU.

Abschließend: Das war sehr kurz und vereinfacht.. die Materie ist viel komplizierter und Einzelfallbezogener.´. im Fall Feldbusch allerdings wird wohl mal wieder wie häufiger mit Einschüchterungsmethode vorgegangen. (Mußte ich auch schonmal durchmachen). Da man meist eine Markenrechtliche Abmahnung bekommt (welche schon für den Abgemahnten kostenpflichtig ist) und da meist mit einem Streitwert von 50.000€ gearbeitet wird, hat man bei einer 7,5/10 Gebühr schnell mal die 1000€ zusammen.. wem ist seine Domain schon soviel Wert? Vor allem, weil der Rechtsschutz nicht eingreift..
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[1.1] baesserWisser antwortet auf svennie_p
27.02.2002 00:39
Benutzer svennie_p schrieb:
4. Infos über eingetragene Marken in Deutschland gibts beim Patent und Markenamt (im Netz unter www.dpma.de), Abfragen kosten aber.. unter http://www.dpma.de/links/links.html gibts auch ne Menge Links zu anderen Patentämtern anderer Länder und der EU.

unter https://dpinfo.dpma.de/ gibt's nach kostenloser Anmeldung
auch kostenlose Info's


gruss
b.w.