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Gebühren ohne Portierung?


27.08.2018 20:23 - Gestartet von sushiverweigerer
Sind rechtswidrig.

Einfach Widerspruch erheben und Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale einschalten.

Wenn O2 dann klagt, gibt's ein schönes Urteil gegen O2.