Nie, aber auch wirklich nie und in keinem Fall, gehört eine Kündigung zu einem Vertriebspartner (Händler). Kündigungen und auch sonst alle Vertragsrelevanten Daten und Anfragen gehören immer nur an den Provider und/oder Netzbetreiber. Alles andere verzögert die Bearbeitung nur. Es gibt zwar Händler, die für Ihre Kunden diesen Service übernehmen und viele Fragen für den Kunden direkt beim Anbieter klären, aber diese Händler teilen ihren Kunden diesen besonderen Service dem Kunden dann auch explizit mit.
Harald Gustyn
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Benutzer call2call schrieb:
Ich habe im Jahr 2000 einen Mobilfunkvertrag bei www.internet-handy-shop.de abgeschlossen und den Antrag auch an deren Adresse geschickt.
Abgerechnet wird aber ueber Telepassport, es gibt eine TPP-Kundennummer und auch die Rechnungen
erhalte ich von TPP.
Wo muss ich nun kuendigen, beim internet-handy-shop (in Magedeburg) oder bei TPP (in Erfurt)?
Ich befuerchte, dass eine Kuendigung zurueckgewiesen werden koennte, wenn ich diese an die falsche Stelle sende.
Weiss da jemand darueber Bescheid?
Danke
Joachim