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ansturm kein wunder!


13.05.2002 18:22 - Gestartet von thunderhawk
Meiner Meinung nach ist dieser Ansturm kein wunder...wer kennt das nicht? man will mitm IC fahren und wird von den langen warteschlangen an den Schaltern abgeschreckt...ok...es gibt ja dann noch immer diese Automaten stationär am Hbf...aber es leuchtet ein, dass ein Ticketkauf zu hause, vor der Anreise zum entsprechenden Hbf nochmal komfortabler ist, als (vor allen jetzt in der Hitze an sonnigen tagen) am Bf in der Schlange zu stehen...

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[1] Kann ich nur bestätigen
BillyTea antwortet auf thunderhawk
13.05.2002 18:44
Und wenn dann die Automaten ausfallen, wie bei mir heute geschehen, dann wird man vom Schaffner auch noch angepflaumt, warum man sich nicht vorher einen Fahrscjein besorgt habe. Und, last but not least, kassiert der nette Herr dann auch noch einen Aufpreis, weil man ja im Zug gekauft hat... Service? Keine Spur.
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[1.1] Telefonexperte antwortet auf BillyTea
13.05.2002 21:44
Benutzer BillyTea schrieb:
Und wenn dann die Automaten ausfallen, wie bei mir heute geschehen, dann wird man vom Schaffner auch noch angepflaumt, warum man sich nicht vorher einen Fahrscjein besorgt habe. Und, last but not least, kassiert der nette Herr dann auch noch einen Aufpreis, weil man ja im Zug gekauft hat... Service? Keine Spur.

Das ist natürlich blöd. Allerdings und das ist eigentlich traurig, ist der Missbrauch sehr hoch. Also nach dem Motto fahren "wenn ich kontrolliert werde, zahle ich, sonst schwarz".
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[2] igelboy antwortet auf thunderhawk
13.05.2002 18:45
Achtung:

Bei der Fahrtkartenkontrolle muß die Kreditkarte, die mit der Zahlung belastet wird ebenfalls vorgelegt werden!

Also das heißt, man kann das Ticket nicht auf die Freundin oder so übertragen!

Wenn man selber das Ticket nurtzt - ist das eine schöne geschichte! aber nicht vergessen, Kreditkarte immer bereit halten, sonst ist der Fahrschein ungültig!

Gruß
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[2.1] Kreditkarte
BillyTea antwortet auf igelboy
13.05.2002 18:48
Moin. Das wusste ich ja noch gar nicht. Werde ich beim nächsten Ausfall der Automaten berücksichtigen ;-)
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[2.2] thunderhawk antwortet auf igelboy
13.05.2002 19:20
Benutzer igelboy schrieb:
Achtung:

Bei der Fahrtkartenkontrolle muß die Kreditkarte, die mit der Zahlung belastet wird ebenfalls vorgelegt werden!

Also das heißt, man kann das Ticket nicht auf die Freundin oder so übertragen!

Wenn man selber das Ticket nurtzt - ist das eine schöne geschichte! aber nicht vergessen, Kreditkarte immer bereit halten, sonst ist der Fahrschein ungültig!

Gruß

komisch...tickets aus den stationären automaten, welche man mit kreditkarte bezahlt sind übertragbar...
wenn dies nicht ausdrücklich ausgewiesen ist; beim onlineticketing, dass man die kreditkarte mit der die zahlung getätigt wurde vorzeigen muss dann können sie es auch nicht verlangen...(meine meinung)

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[2.2.1] Nur mit Bahncard !!
CHEFE antwortet auf thunderhawk
13.05.2002 19:50
komisch...tickets aus den stationären automaten, welche man mit kreditkarte bezahlt sind übertragbar... wenn dies nicht ausdrücklich ausgewiesen ist; beim onlineticketing, dass man die kreditkarte mit der die zahlung getätigt wurde vorzeigen muss dann können sie es auch nicht verlangen...(meine meinung)

Ich hab gerade mal ein wenig auf der Bahn Homepage gelesen - da steht man kann nur mit Kreitkarte bezahlen, aber das man sie dabei haben muß steht da nicht.
ABER viel wichtiger: Da steht auch, daß das ganze Angebot nur mit Bahncard funktioniert - und die ist ja eh nicht übertragbar, oder ?!
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[2.2.1.1] thunderhawk antwortet auf CHEFE
13.05.2002 20:12
Benutzer CHEFE schrieb:
komisch...tickets aus den stationären automaten, welche man mit
kreditkarte bezahlt sind übertragbar...
wenn dies nicht ausdrücklich ausgewiesen ist; beim onlineticketing, dass man die kreditkarte mit der die zahlung getätigt wurde vorzeigen muss dann können sie es auch nicht verlangen...(meine meinung)

Ich hab gerade mal ein wenig auf der Bahn Homepage gelesen - da steht man kann nur mit Kreitkarte bezahlen, aber das man sie dabei haben muß steht da nicht.
ABER viel wichtiger: Da steht auch, daß das ganze Angebot nur mit Bahncard funktioniert - und die ist ja eh nicht übertragbar, oder ?!

komisch...ich konnte auch ohne Bahnkarte Angebote auswählen...
?!!?!?
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[2.2.1.1.1] CHEFE antwortet auf thunderhawk
13.05.2002 20:23
Ich hab gerade mal ein wenig auf der Bahn Homepage gelesen - da steht man kann nur mit Kreitkarte bezahlen, aber das man sie dabei haben muß steht da nicht.
ABER viel wichtiger: Da steht auch, daß das ganze Angebot nur mit Bahncard funktioniert - und die ist ja eh nicht übertragbar, oder ?!

komisch...ich konnte auch ohne Bahnkarte Angebote auswählen... ?!!?!?

Steht irgendwas da von wegen die Codierung erfolgt über die Bahncard und der Schaffner müßte zum Check sein Lesegerät + Bahncard verwenden...
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[2.2.1.1.1.1] wolfbln antwortet auf CHEFE
14.05.2002 01:17
Hi.
Beim Online-Ticket gibts viele Einschränkungen (bestimmte Ticketarten nicht, keine Tickets in Verkehrsverbünden, für bestimmte Zugkategorien nicht usw.).

Nochmals: die BahnCard ist Voraussetzung. Zwar nicht für den Ticketkauf, jedoch für die Anmeldung zum Online-ticketing und da steht in den ABG zu denen zugestimmt werden muss:

"Das OnlineTicket gilt im Zug nur in Verbindung mit Ihrer gültigen BahnCard. Können Sie bei der Kontrolle im Zug Ihre BahnCard nicht vorzeigen, so wird dies wie Fahren ohne gültige Fahrkarte behandelt."

Das dürfte eindeutig sein. Später werden sie es wohl auf alle ausdehnen; aber ab 15.12. gibts ja ne neue BahnCard und die ist dann auch weniger wert.
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[2.3] RE: kreditkarte
vickycolle antwortet auf igelboy
14.05.2002 10:13
hi,

wie kommst du denn auf das schmale brett?
welcher azubi der bahn hat dich denn da veräppelt? :-)
niemand - aber uch wirklich niemand kann und würde mir vorschreiben wie ich mein ticket zu bezahlen habe.
nachdem ich es bezahlt habe ist es meins und wenn ich es dann verschenke und die andere damit nach paris fährt ... ist es trotzdem gültig.

gruss
vicky

Benutzer igelboy schrieb:
Achtung:

Bei der Fahrtkartenkontrolle muß die Kreditkarte, die mit der Zahlung belastet wird ebenfalls vorgelegt werden!

Also das heißt, man kann das Ticket nicht auf die Freundin oder so übertragen!

Wenn man selber das Ticket nurtzt - ist das eine schöne geschichte! aber nicht vergessen, Kreditkarte immer bereit halten, sonst ist der Fahrschein ungültig!

Gruß
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[2.3.1] rtpj antwortet auf vickycolle
14.05.2002 10:18
Benutzer vickycolle schrieb:

wie kommst du denn auf das schmale brett? welcher azubi der bahn hat dich denn da veräppelt? :-) niemand - aber uch wirklich niemand kann und würde mir vorschreiben wie ich mein ticket zu bezahlen habe.

Natürlich schreibt Dir die Bahn nicht vor, wie Du Dein Ticket bezahlst; nur wird das Online-Ticket nur nach Vorliegen von drei Grundvoraussetzungen ausgestellt:

- Der Nutzer hat sich vorher angemeldet
- Der Nutzer ist Inhaber einer gültigen BahnCard
- Der Nutzer zahlt das OnlineTicket mit einer Kreditkarte

nachdem ich es bezahlt habe ist es meins und wenn ich es dann verschenke und die andere damit nach paris fährt ... ist es trotzdem gültig.

Nein: Ein OnlineTicket ist nur zusammen mit der BahnCard gültig und damit nicht übertragbar. Diese besonderen Bedingungen muß man akzeptieren, um überhaupt ein OnlineTicket ausgestellt zu bekommen.

Daß diese Bestimmung Schwachfug ist, ist natürlich etwas anderes.