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dialer-abzock-problematik


02.06.2002 20:29 - Gestartet von g4g
hallo !

ich halte EINIGE der dialer für unzulässig, ergo auch die durch den gebrauch resultierenden forderungen.

gründe:
- die art der übermittelung/installation der dialer
- fehlende belehrungen (wirkungsweise, deinstallierung, kosten)
- vertragsmangel (widerrufsrecht, schriftliche unterschrift)
- teilweise wucherpreise
- meist mangelhafte gegenleistung
- meist kriminelle gegenleistung (cracks, porno)
- fehlende benennung der verantwortlichen, zustellungsadresse ..
- datenübertragung auf ungesicherter verbindung, ohne hinweis
- schneeball-vertriebsystem (banner-/link-promotion)

so, wie es kriminelle NUTZER gibt, gibt es solche BETREIBER. 190er-angebote haben jedoch größtenteils ihre berechtigung.
problemfelder sind die "untergejubelten" verbindungen/software-manipulationen.

die schutzgesetze bestehen bereits umfassend.
die handelskammern bieten beschwerdestellen.
die ordnungsämter müssen auf "anzeige" handeln.
die verbraucherzentralen bieten gute hilfe.

eine gesetzliche verbessung ist in der mache:
- verbot u.a. des setzens von cookies (manipulation des user-pc)
- popup-aufdrängung
- verbot des mischens kostenpflichtiger und gratis-angebote
bzw. informationsangebote auf EINER webseite

das einzige, wirkliches problem ist, dass das internet ein treibhaus der kriminellen energie geworden ist, und dass diverse portal-anbieter (teils im bereich der grauzone) hieran mitverdienen wollen. hinzu kommt noch das affilitate-handlanger-problem !

jeder betreiber einer 0180er/0190er-nummer oder eines kostenpflichtigen dienstes, müßte dem abrechnenden anbieters eine sicherheitsleistung bieten. erst für den fall, dass innerhalb einer 80-tagesfrist kein widerspruch eingegangen ist, erhält der betreiber sein geld. abrechnung nur gegen logbuch-weise aufgeschlüsselte papier-rechnung.

auf folgendes musterurteil warte ich noch:
- es haften in schuldnergemeinschaft banneranbieter, provider, betreiber und anbieter aus unerlaubter handlung; (alle, die mitverdienen, haben untereinander eine aufsichts- und haftungspflicht); stichwort: bgb-gesellschaft.

gruss
g4g
(persönlich meinung, ohne gewähr)
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[] RE: 0190-Inkasso und Kostenlimit
tcsmoers antwortet auf
02.06.2002 22:05
Benutzer ron's enemy schrieb:
Sehr schöner Artikel! Nur mit der Schlussfolgerung stimme ich nur teilweise überein. Natürlich wäre es schön, wenn Microsoft & Co endlich mal sichere Betriebssysteme machen würden und andernfalls ohne viel Aufwand schadenersatzpflichtig gemacht werden könnten.

Realistischer dürfte Künasts Vorschlag sein, dass Inkasso-Forderungen nur von der Telekom übernommen werden, solange sie unbestritten sind, wie es bei Call by Call-Anbietern ja auch seit einiger Zeit der Fall ist. Die sollen dann ihr Geld ggf. einklagen, was sie bei unklaren Preisangaben tunlichst unterlassen werden. Wenn sich dann natürlich die Kunden wieder von mangels Verzug nichtigen Zahlungsaufforderungen einschüchtern lassen wie anderswo, dann hilft ihnen das wenig.

Eine weitere Hilfe wäre auch die wahlweise Einrichtung eines monatlichen Kostenlimits bei der Telekom, das es eigentlich gem. § 18 TKV schon längst gibt und das laut RegTP auch Mehrwertdienste umfasst, das aber von der Telekom noch immer nicht vernünftig umgesetzt worden ist - von anderen Anbietern ganz zu schweigen.

Warum wohl ? (letzter Absatz)

peso
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[] RE: 0190-Inkasso und Kostenlimit
Micky34 antwortet auf
03.06.2002 00:25
Benutzer ron's enemy schrieb:

Eine weitere Hilfe wäre auch die wahlweise Einrichtung eines monatlichen Kostenlimits bei der Telekom, das es eigentlich gem. § 18 TKV schon längst gibt und das laut RegTP auch Mehrwertdienste umfasst, das aber von der Telekom noch immer nicht vernünftig umgesetzt worden ist - von anderen Anbietern ganz zu schweigen.

Ron's enemy

Wäre im Prinzip gut, das Problem ist nur das 0190-0 Nummern im nachhinein Berechnet werden. Weil der TNB kann im moment des Anrufs nicht wissen wie teuer die verbindung ist.

Micky