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Telekommunikationsgesetz ist doch eindeutig


15.07.2020 19:57 - Gestartet von ralphi13
Irgendwie verstehe ich das Vorgehen der Netzbetreiber nicht. Nach § 102, Absatz 1 Telekommunikationsgesetz ist doch alles eindeutig geregelt. Wieso die Umsetzung dann über 10 Jahre dauert, weiß wohl nur die Bundesnetzagentur.

Übrigens finde ich dieses "Feature" nach wie vor sinnvoll: man kann dann auf jeden Fall die Nummer abgleichen - ohne Anzeige geht gar nichts
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[1] DenSch antwortet auf ralphi13
16.07.2020 12:29
Benutzer ralphi13 schrieb:
Irgendwie verstehe ich das Vorgehen der Netzbetreiber nicht. Nach § 102, Absatz 1 Telekommunikationsgesetz ist doch alles eindeutig geregelt. Wieso die Umsetzung dann über 10 Jahre dauert, weiß wohl nur die Bundesnetzagentur.

Übrigens finde ich dieses "Feature" nach wie vor sinnvoll: man kann dann auf jeden Fall die Nummer abgleichen - ohne Anzeige geht gar nichts


Das bringt dich aber auch nicht weiter. Vorgestern erst einen Anruf gehabt mit 0172 vorweg, man würde gerne meinen Vertrag verlängern (der nicht mal ein Jahr alt ist) und mit ein Smartphone oder eine Gutschrift geben, man braucht nur das Kennwort...

Die übertragende 0172 Nummer gehört einen Techniker einer Schädlingsbekämpfer Firma.