Benutzer tfg schrieb:
Es gibt keine Möglichkeit, sich die MWSt. ausweisen zu lassen. Penny weigert sich schlicht, entsprechende Belege auszustellen. Ein Unding mit dem ich überhaupt nicht gerechnet hatte. (Man bekommt lediglich eine Quittung an der Kasse, dass man z. B. 30 Euro Guthaben (ohne enthaltene MWSt!) gekauft hat).
Das ist Absicht. Unternehmer sollen bitte ein teureren Tarif wählen. In den Congstar-AGB steht auch ein Nutzungsverbot für gewerbliche oder berufliche Zwecke drin. Bei anderen Prepaid-Anbieter steht das so nicht drin (nach meiner Erinnerung etwa bei Aldi), eine Rechnung gibt's dort aber gewöhnlich auch nicht, höchstens einen Online-Verbindungsnachweis, sofern keine Flatrate gebucht wurde.
Allerdings könnte es sich bei günstigen Prepaid-Tarifen trotzdem lohnen, die Unmöglichkeit des Vorsterabzugs in Kauf zu nehmen. Es ist ja unsinnig, wenn ich in einem Businesstarif eine nutzlose Grundgebühr von 30 Euro zahle, um 6 Euro Umsatzsteuer zu sparen.
Und was die Einkommensteuer angeht (Betriebsausgaben), halte ich es nicht für ausgemacht, ob der Aufladebon als Beleg nicht reicht. Eine förmliche Rechnung fordert das Gesetz jedenfalls nur für die Umsatzsteuer. Müsste man eigentlich mal testen, ob das Finanzamt das frisst.
Ich werde die nächsten Tage zu Lidl (Vodafone-Netz) wechseln,
Ok, eine Rechnung bekommst du bei anderen Prepaid-Anbietern allerdings auch nicht.
P.S. Beim Aufladebon wird nie Umsatzsteuer ausgewiesen, da keine anfällt, insoweit ist der Beitrag des Vorredners korrekt. Die Steuer fällt erst beim Verbrauch des Guthabens an. Die Umsatzsteuer ist an eine Gegenleistung gekoppelt und die wird erst beim Telefonieren erbracht. Wo da der Unterschied zu anderen Vorschüssen liegen soll, die durchaus umsatzsteuerpflichtig sind, habe ich auch nie 100-prozentig verstanden, aber das ist bei der "bemerkenswerten" Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dessen Richter häufig aus der Finanzverwaltung rekrutiert werden, keine Seltenheit. Jedenfalls müsste deswegen die Rechnung vom TK-Anbieter ausgestellt werden, was die Prepaid-Anbieter aber, wie gesagt, nicht tun.