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Angebot hat auch Schattenseiten


21.07.2020 13:08 - Gestartet von tfg
einmal geändert am 21.07.2020 13:09
Vor ca. 6 Wochen bin ich von Drillisch zu Penny Mobil gewechselt. Es lief alles ok, auch die Portierung klappte ohne Probleme. Das fehlende VoLTE und VoWiFi soll jetzt auch nachgeliefert werden.
Das einzige Problem: Es gibt keine Möglichkeit, sich die MWSt. ausweisen zu lassen. Penny weigert sich schlicht, entsprechende Belege auszustellen. Ein Unding mit dem ich überhaupt nicht gerechnet hatte. (Man bekommt lediglich eine Quittung an der Kasse, dass man z. B. 30 Euro Guthaben (ohne enthaltene MWSt!) gekauft hat).
Die MWSt.-Absenkung interessiert mich als Gewerbetreibender sowieso nur am Rande. Aber mit den fehlenden Belegen macht sich Penny für jedwede geschäftliche Nutzung uninteressant.
Mein Anliegen war ja, vom O2 in ein "besseres" Netz zu wechseln. Ich werde die nächsten Tage zu Lidl (Vodafone-Netz) wechseln, erhalte tatsächlich noch voll 25 Euro Wechslerbonus und 10 Euro Guthaben. Die Hotline hat mir bereits vorab zugesichert, MWSt.-Belege auf Nachfrage auszustellen.
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[1] hans91 antwortet auf tfg
21.07.2020 13:26
Es geht im Artikel aber nicht um Penny Mobil, sondern um Congstar. Und genau deshalb ist das Angebot völlig uninteressant, man kauft natürlich besser die SIM von Penny Mobil, denn damit spart man monatlich Geld gegenüber dem Tarif direkt von Congstar. Das reißen die 7 Euro Startrabatt auch nicht wieder raus.
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[1.1] tfg antwortet auf hans91
21.07.2020 17:29
Benutzer hans91 schrieb:
Es geht im Artikel aber nicht um Penny Mobil, sondern um Congstar. Und genau deshalb ist das Angebot völlig uninteressant, man kauft natürlich besser die SIM von Penny Mobil, denn damit spart man monatlich Geld gegenüber dem Tarif direkt von Congstar. Das reißen die 7 Euro Startrabatt auch nicht wieder raus.

Da hast Du Recht, das habe ich glatt überlesen.
Aber es stellt sich natürlich die Frage, ob Congstar seinen Direkt-Kunden gegenüber kulanter ist oder nicht. Penny ist ja nur eine Marke, technisch läuft alles über Congstar, man erhält sogar mails mit ...@congstar.de
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[2] Mobilfunker123 antwortet auf tfg
21.07.2020 14:02
Benutzer tfg schrieb:
Penny weigert sich schlicht, entsprechende Belege auszustellen. Ein Unding mit dem ich überhaupt nicht gerechnet hatte. (Man bekommt lediglich eine Quittung an der Kasse, dass man z. B. 30 Euro Guthaben (ohne enthaltene MWSt!) gekauft hat).
Die MWSt.-Absenkung interessiert mich als Gewerbetreibender sowieso nur am Rande. Aber mit den fehlenden Belegen macht sich Penny für jedwede geschäftliche Nutzung uninteressant.

Prepaid ist für geschäftliche Zwecke immer umständlich und wenn man sich den Stress/Aufwand sparen will, sollte man einen günstigen Vertrag nehmen.

Die Besonderheit ist, dass Prepaid-Guthaben erstmal keine MwSt. hat und daher auf dem Bon auch keine ausgewiesen ist und auch keine ausgewiesen werden darf.

Die MwSt. fällt erst an, wenn man das Guthaben verbraucht. Also für jedes gebuchte Paket oder verbrauchte Minuten/SMS/Daten.

Allein dieses Prinzip find ich, macht eine saubere Buchhaltung schon umständlicher und man muss beim Buchen genau aufpassen, dass man nicht versehentlich die MwSt. abrechnet, die nicht existiert. Aber das ist vom Gesetzgeber so vorgesehen und macht beim genaueren Hinsehen auch Sinn.

Sobald du etwas von deinem Guthaben verbrauchst, wird congstar im Hintergrund die MwSt. so abrechnen, wie gesetzlich vorgegeben und ich meine gelesen zu haben, dass das bei congstar (und damit bei Penny & Ja-Mobil) auch 1:1 an die Kunden weitergegeben wird.

Ich weiß aber nicht, wie du an die Abrechnung heran kommst. Entweder über die App oder eben per Hotline und das jedes mal... Aber das ist bei Prepaid soweit ich es gesehen habe üblich (kenne aber auch nicht alle ;-) )
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[3] Betrug oder keine Ahnung?
RK20 antwortet auf tfg
21.07.2020 16:55
Benutzer tfg schrieb:
Das einzige Problem: Es gibt keine Möglichkeit, sich die MWSt. ausweisen zu lassen. Penny weigert sich schlicht, entsprechende Belege auszustellen. Ein Unding mit dem ich überhaupt nicht gerechnet hatte. (Man bekommt lediglich eine Quittung an der Kasse, dass man z. B. 30 Euro Guthaben (ohne enthaltene MWSt!) gekauft hat).
Beim Wechsel oder wo soll die MwSt ausgewiesen werden?

Also das Prepaid Guthaben hatte noch nie MwSt! Du kaufst nur ein Guthaben, aber damit hast du keine Dienstleistung erworben. Sorry, aber das wäre doch total dumm.

Wenn Du ein Guthaben für 16% MwSt kaufst und dann kaufst du davon eine andere Dienstleistung, bei der nochmal 16% MwSt anfällt, dann hast du 2x MwSt bezahlt.

In Deutschland zahlt man seit eh un die nur für das Endprodukt MwSt, nicht für die Zwischenprodukte. Bei Prepaid hat kein Anbieter eine MwSt Angabe, weil hier niemand MwSt bezahlt.

Wenn Dir Lidl (Vodafone-Netz) sagt, sei hätten eine MwSt Ausweisung auf der Quittung, dann ist das glatt gelogen.
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[3.1] DNR antwortet auf RK20
21.07.2020 17:32
Interessant die Mehrwertsteuer fällt nur dann an wenn ich das Guthaben verbrauche. Dann müsste ja jedes Teil ob es Zahnpasta ist oder kaffeepulver bis hin zu Lebensmittel Benzin Diesel und so weiter alles Mehrwertsteuer frei sein bis dass ich es verbrauche..,

Ich habe diesen Unsinn noch nie verstanden und war mir auch nicht klar darüber dass unsere Regierung das so will.
Wenn ich also ein Hotel Buche fällt die Mehrwertsteuer erst dann an wenn ich dort übernachtet habe?
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[3.1.1] daGiz antwortet auf DNR
21.07.2020 17:42
Benutzer DNR schrieb:
Interessant die Mehrwertsteuer fällt nur dann an wenn ich das Guthaben verbrauche. Dann müsste ja jedes Teil ob es Zahnpasta ist oder kaffeepulver bis hin zu Lebensmittel Benzin Diesel und so weiter alles Mehrwertsteuer frei sein bis dass ich es verbrauche..,

Ich habe diesen Unsinn noch nie verstanden und war mir auch nicht klar darüber dass unsere Regierung das so will. Wenn ich also ein Hotel Buche fällt die Mehrwertsteuer erst dann an wenn ich dort übernachtet habe?

Gerne nochmal einfach für dich: Bei deinen genannten Beispielen kaufst du das Produkt - ready to use quasi.
Im Falle Prepaid kaufst du an der Kasse aber eben NICHT das Produkt, sondern nur ein "virtuelles" Guthaben, mit dem du DANN erst das Produkt kaufen kannst, wenn es auf deinem Prepaidkonto gutgeschrieben wurde. Du tauschst an der Kasse quasi nur die Währung im groben Sinn und dafür fällt keine MwSt an
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[4] spaghettimonster antwortet auf tfg
21.07.2020 20:17

einmal geändert am 21.07.2020 20:35
Benutzer tfg schrieb:
Es gibt keine Möglichkeit, sich die MWSt. ausweisen zu lassen. Penny weigert sich schlicht, entsprechende Belege auszustellen. Ein Unding mit dem ich überhaupt nicht gerechnet hatte. (Man bekommt lediglich eine Quittung an der Kasse, dass man z. B. 30 Euro Guthaben (ohne enthaltene MWSt!) gekauft hat).

Das ist Absicht. Unternehmer sollen bitte ein teureren Tarif wählen. In den Congstar-AGB steht auch ein Nutzungsverbot für gewerbliche oder berufliche Zwecke drin. Bei anderen Prepaid-Anbieter steht das so nicht drin (nach meiner Erinnerung etwa bei Aldi), eine Rechnung gibt's dort aber gewöhnlich auch nicht, höchstens einen Online-Verbindungsnachweis, sofern keine Flatrate gebucht wurde.

Allerdings könnte es sich bei günstigen Prepaid-Tarifen trotzdem lohnen, die Unmöglichkeit des Vorsterabzugs in Kauf zu nehmen. Es ist ja unsinnig, wenn ich in einem Businesstarif eine nutzlose Grundgebühr von 30 Euro zahle, um 6 Euro Umsatzsteuer zu sparen.

Und was die Einkommensteuer angeht (Betriebsausgaben), halte ich es nicht für ausgemacht, ob der Aufladebon als Beleg nicht reicht. Eine förmliche Rechnung fordert das Gesetz jedenfalls nur für die Umsatzsteuer. Müsste man eigentlich mal testen, ob das Finanzamt das frisst.

Ich werde die nächsten Tage zu Lidl (Vodafone-Netz) wechseln,

Ok, eine Rechnung bekommst du bei anderen Prepaid-Anbietern allerdings auch nicht.

P.S. Beim Aufladebon wird nie Umsatzsteuer ausgewiesen, da keine anfällt, insoweit ist der Beitrag des Vorredners korrekt. Die Steuer fällt erst beim Verbrauch des Guthabens an. Die Umsatzsteuer ist an eine Gegenleistung gekoppelt und die wird erst beim Telefonieren erbracht. Wo da der Unterschied zu anderen Vorschüssen liegen soll, die durchaus umsatzsteuerpflichtig sind, habe ich auch nie 100-prozentig verstanden, aber das ist bei der "bemerkenswerten" Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dessen Richter häufig aus der Finanzverwaltung rekrutiert werden, keine Seltenheit. Jedenfalls müsste deswegen die Rechnung vom TK-Anbieter ausgestellt werden, was die Prepaid-Anbieter aber, wie gesagt, nicht tun.