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Rechtsanspruch vs. Freiwilligkeit


11.12.2020 18:11 - Gestartet von albertmagno
Die EU-Mitgliedschaft hatte für die Verbraucher einen Rechtsanspruch zur Folge.

Alle jetzigen Zusagen "für die Zeit danach" sind freiwillige Positionen der Anbieter; hier fehlt Rechtsschutz, Langfristigkeit pp.

So einfach ist es !
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[1] Peterdoo antwortet auf albertmagno
15.12.2020 17:31
Benutzer albertmagno schrieb:
Alle jetzigen Zusagen "für die Zeit danach" sind freiwillige Positionen der Anbieter; hier fehlt Rechtsschutz, Langfristigkeit pp.

Ja. Die Schweiz ist ein Mitglied vom EWR. Da ist ein ordentlicher Rechtsrahmen gegeben.

Wenn die UK ohne Vertrag ausscheidet, gilt das UN-Kaufrecht. Ist man sich nicht einig, ist es viel schwierig und teurer, zu einer Einigung zu kommen. Schon wegen dieser Unsicherheit könnte alles teurer werden.

Aber Boris will anscheinend den Status quo um ein Jahr verlängern. Dann bleibt alles wie bisher. Die Brexit-Verhandlungen auf Ewigkeit :)