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Schon jemand freigeschaltet?


11.08.2002 15:14 - Gestartet von sholor
Wurde jemand schon bei der faircom Genion Duo Aktion freigeschaltet?
Ich warte zwar erst seit 10 Tagen (bin z.Zt. auf Status 300) auf meine Freischaltung, bin aber durch den Reinfall mit der Quam-Aktion doch ein bisschen verunsichert, daß es diesmal auch wieder nichts wird.
Ich meine faircom wird durch Quam sicherlich auch einen ziemlich hohen finanziellen Schaden erlitten haben der, wenn Quam diesen nicht kompensiert, evtl. zur Insolvenz von faircom (und auch den anderen Internet-Händlern) führen könnte.
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[1] RE: faircom Insolvenz?
Robertos antwortet auf sholor
11.08.2002 19:39
Hallo Sholor,
kann es denn passieren, das faircom in die Insolvenz rutscht?
Wäre ja furchtbar, weil ich dann meine Grundgebühren die ja eigentlich befreit waren, selbst bezahlen müsste, oder? Hast du eventuell nähere Informationen?
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[1.1] sholor antwortet auf Robertos
11.08.2002 20:10
Ich meine nur, daß bei diesen Onlineshops die Gewinnmargen nicht besonders hoch sind und diese Shops durch Quam sicherlich einen ziemlich hohen finanziellen Schaden erlitten haben (Kosten für deren kostenlosen Hotlines, selbst finanzierte Handy usw.) und das finanzielle Polster bei diesen Unternehmen wird wahrscheinlich auch nicht das dickste sein.

Auch wenn faircom und andere Pleite gehen, wäre das für uns, die von denen eine Grundgebührerstattung erwarten, nicht weiter schlimm. Dann wäre ein wichtiger Vertragsbestandteil nicht mehr gegeben und wir könnten vom Vertrag zurücktreten. Das Handy dürfte man dann aber wahrscheinlich behalten.
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[1.1.1] News_gmbh antwortet auf sholor
11.08.2002 20:38
Hallöchen "sholor"!

Es ist nicht korrekt, dass durch eine Insolvenz eines Händlers, die Kunden dieses Händlers, dann außerordentlich kündigen könnte! Wenn das passieren sollte, dann hat der Kunde nämlich das Problem, die GG selbst zu bezahlen!

Wieso selbst bezahlen?!
Ganz einfach! Ihr habt zwei Verträge unterschrieben, einmal bei Quam und einmal bei dem Händler! Quam stellt die Leistungen des vereinbarten Tarifs zur Verfügung! Der Händler stellt die versprochene Prämie, wie immer diese auch lauten mag!

Wenn der Händler seine Pflichten nicht mehr nachkommen sollte, dann ist es nur ein Problem des Kunden, diese einzufordern! Quam bietet aber immer noch Ihre Leistungen an, und sind berechtigt, von Euch Gebühren einzukassieren! Der Vertrag zwischen Quam und Dir bleiben bei einer Insolvenz eines Händlers unberührt!

Aus dem Grunde kann ein Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten,m wenn ein Händler Insolvenz beantragen sollte!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1.1] sholor antwortet auf News_gmbh
11.08.2002 21:31
Also nach meinem Verständnis (und dem was ich aus der Rechtvorlesung behalten habe), ist dadurch, daß der Händler die GG nicht erstattet, ein Vertragsbestandteil, ohne dem man den Vertrag so nicht abschlossen hätte, nicht mehr gegeben und deswegen kann man dann vom Vertrag zurücktreten!

Aber zu meiner Frage: Wurde schon jemand von faircom freigeschaltet???
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[1.1.1.1.1] News_gmbh antwortet auf sholor
11.08.2002 21:41
Hallöchen "sholor"!

Deine Vorlesung bezog sich wahrscheinlich nur auf die vertraglichen Versprechungen eines Händlers! Im Fall des Mobilfunkvertrages, sind aber drei Parteien im Spiel! Bei zwei anderen Parteien unterschreibst Du einen Vertrag, welche untereinander keinen Einfluss haben, egal ob der die andere Partei Insolvenz beantragt oder nicht bzw. einen Vertragsbruch begeht!

Von daher würde ich an Deiner Stelle doch Sorgen machen, was Faircom angeht, ob Sie Ihre Versprechungen halten oder nicht und frühzeitig anfechten!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1.1.2] sp. antwortet auf sholor
11.08.2002 22:35
Benutzer sholor schrieb:

Also nach meinem Verständnis (und dem was ich aus der Rechtvorlesung behalten habe), ist dadurch, daß der Händler die GG nicht erstattet, ein Vertragsbestandteil, ohne dem man den Vertrag so nicht abschlossen hätte, nicht mehr gegeben und deswegen kann man dann vom Vertrag zurücktreten!

Tja, es ist wohl sehr fraglich, ob die GG-Erstattung durch den Händler Bestandteil des Vertrages zwischen Dir und dem Mobilfunkprovider ist. Dies ließe sich mit Blick auf die (vermutlich streitwertbedingt nur amtsgerichtliche) Rechtsprechung zur Verbindung von Handy-Kaufvertrag und Mobilfunkvertrag bei defektem Handy durchaus bejahen.

Ich glaub' aber nicht dran. Ausnahme selbstverständlich, wenn das im Vertrag MIT DEM MOBILFUNKPROVIDER steht. Schlau wäre daher - wenn mensch sich schon auf so eine riskante Konstruktion einläßt, obwohl hier oft genug davor gewarnt worden ist - die Aufnahme einer entsprechenden Bedingung in das Auftrags-Formular.

'nen Wegfall der Geschäftsgrundlage bekommen wir auch nicht hin, da die finanzielle Leistungsfähigkeit Deines Vertragspartners (Händlers) zumindest bezogen auf die komplette Laufzeit ein Umstand ist, der allein in Deinem Verantwortungsbereich liegt. Für 'ne Kompletterstattung direkt nach Vertragsschluß können wir noch über eine andere Auslegung reden, so von wegen Provisionszahlungen usw. - aber nicht über zwei Jahre.

Sp.
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[1.1.2] tcsmoers antwortet auf sholor
11.08.2002 22:08
Benutzer sholor schrieb:
Ich meine nur, daß bei diesen Onlineshops die Gewinnmargen nicht besonders hoch sind und diese Shops durch Quam sicherlich einen ziemlich hohen finanziellen Schaden erlitten haben (Kosten für deren kostenlosen Hotlines, selbst finanzierte Handy usw.) und das finanzielle Polster bei diesen Unternehmen wird wahrscheinlich auch nicht das dickste sein.

Auch wenn faircom und andere Pleite gehen, wäre das für uns, die von denen eine Grundgebührerstattung erwarten, nicht weiter schlimm. Dann wäre ein wichtiger Vertragsbestandteil nicht mehr gegeben und wir könnten vom Vertrag zurücktreten. Das Handy dürfte man dann aber wahrscheinlich behalten.

Befrage doch bitte vorher einen Anwalt Deines Vertrauens.

peso
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[1.2] tcsmoers antwortet auf Robertos
11.08.2002 22:10
Benutzer Robertos schrieb:
Hallo Sholor, kann es denn passieren, das faircom in die Insolvenz rutscht? Wäre ja furchtbar, weil ich dann meine Grundgebühren die ja eigentlich befreit waren, selbst bezahlen müsste, oder? Hast du eventuell nähere Informationen?

Wieso ist das furchtbar ? Du hast doch wohl die Verträge gelesen, oder ????

peso
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[1.2.1] Robertos antwortet auf tcsmoers
12.08.2002 15:27
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Robertos schrieb:
Hallo Sholor, kann es denn passieren, das faircom in die Insolvenz rutscht? Wäre ja furchtbar, weil ich dann meine Grundgebühren die ja eigentlich befreit waren, selbst bezahlen müsste, oder? Hast du eventuell nähere Informationen?

Wieso ist das furchtbar ? Du hast doch wohl die Verträge gelesen, oder ????

peso

Ja und, wo steht denn da, dass ich die GG selbst bezahlen muss, wenn faircom insolvent ist? Ist denn da was dran, dass faircom insolvent werden könnte, wie Sholor meint?
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[1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf Robertos
12.08.2002 15:50
Benutzer Robertos schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer Robertos schrieb:
Hallo Sholor, kann es denn passieren, das faircom in die Insolvenz rutscht?
Wäre ja furchtbar, weil ich dann meine Grundgebühren die ja eigentlich befreit waren, selbst bezahlen müsste, oder?
Hast
du eventuell nähere Informationen?

Wieso ist das furchtbar ? Du hast doch wohl die Verträge gelesen, oder ????

peso

Ja und, wo steht denn da, dass ich die GG selbst bezahlen muss, wenn faircom insolvent ist? Ist denn da was dran, dass faircom insolvent werden könnte, wie Sholor meint?

Du hast einen Mobilfunkvertrag mit einem Dienstleister. Diesen musst Du erfüllen.

Dazu hast Du einen zweiten Vertrag mit einem "dubiosen" Lieferanten, der seinen Vertrag nicht einhalten kann / will.

Es sind im Regelfall zwei rechtlich getrennte Rechtsgeschäfte. Du wirst Gebühren des Mobilfunkdienstleisters bezahlen müssen und kannst dann Deinen Lieferanten in Rückgriff nehmen. Nur, wen willst Du in Rückgriff nehmen, wenn keiner mehr da ist ?

peso
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[2] webwude antwortet auf sholor
12.08.2002 09:55
bestellt 09.07.

status 300

ww