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Sonderkündigungsrecht?


08.07.2002 13:49 - Gestartet von Deinertsche
Bekomme ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht? Wie ist das wenn die Netzbetrieber ihre Bedingungen ändern? Kann man da irgendwie kündigen oder muss man dann das vorsubventionierte Handy anteilig zurückzahlen?!

greetinx
Deinertsche
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[1] handytim antwortet auf Deinertsche
08.07.2002 13:51
Sonderkündigen kannste aber wohl nur, wenn du vorher zumindest immer über D1 problemlos telefonieren konntest und jetzt totale Funkstille hast. Allein, dass das Merkmal "National Roaming" weg ist, ist m.E. kein Sonderkündigungsrecht. Die werden bestimmt auf deine EVNs schauen, ob du viele Gespräche über D1 geführt hast...

MfG
Tim
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[2] thunderhawk antwortet auf Deinertsche
08.07.2002 14:10
Benutzer Deinertsche schrieb:
Bekomme ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht? Wie ist das wenn die Netzbetrieber ihre Bedingungen ändern? Kann man da irgendwie kündigen oder muss man dann das vorsubventionierte Handy anteilig zurückzahlen?!

greetinx
Deinertsche

war ja wieder nur ne frage der zeit bis der jmd. den thread eröffnet...

es is immer das gleiche bezügl. National Roaming und o2...
=> Es gibt keine SoKü!
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[3] federico antwortet auf Deinertsche
08.07.2002 17:08
Benutzer Deinertsche schrieb:
Bekomme ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht?

Ja, falls durch die Abschaltung Dein Vertrag nicht mehr erfüllt wird.

Wie ist das wenn die Netzbetrieber ihre Bedingungen ändern? Kann man da irgendwie kündigen

Falls Allgemeine Geschäftsbedingungen (auch) zum Nachteil des Kunden geändert werden, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.

oder muss man dann das vorsubventionierte Handy anteilig zurückzahlen?!

Nein, nie.

f.