Benutzer Deinertsche schrieb:
Bekomme ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, falls durch die Abschaltung Dein Vertrag nicht mehr erfüllt wird.
Wie ist das wenn die Netzbetrieber ihre Bedingungen ändern? Kann man da irgendwie kündigen
Falls Allgemeine Geschäftsbedingungen (auch) zum Nachteil des Kunden geändert werden, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
oder muss man dann das vorsubventionierte Handy anteilig zurückzahlen?!
Nein, nie.
f.