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Noch mal Schwerbehinderung


10.02.2021 16:53 - Gestartet von Thomas_Frost
Dass jeder eine Fahrkarte im Zug erwerben kann, war schon immer einigen Zugbegleitern unbekannt. Auch der Hinweis auf eine Schwerbehinderung, dass einige Stationen keinen Fahrkartenschalter besitzen und dass man als Blinder den Automaten nicht bedienen kann, brachte da gelegentlich keine Einsicht. Ich weiß noch gut, wie mich ein Schaffner abends um Elf kurz vor Hannover rausgeworfen hat. Ich musste bis zum nächsten Morgen Warten, um dann mein Glück zu versuchen, nach Hannover zu kommen, um dort alles für die Weiterfahrt organisieren zu können. Kein schönes Gefühl, als Blinder die Nacht auf einem fremden Bahnhof verbringen zu müssen! Das ist jetzt schon einige Jahre her, aber auch heute könnte die Geschichte ähnlich enden. Natürlich, es gibt mittlerweile Hilfstechnologieen, die es Sehgeschädigten ermöglichen, im Internet zu agieren, aber erstens müssen da auch die Webangebote mitspielen, zweitens stehen diese Technologien zwar vielen, aber bei weitem nicht allen zur Verfügung, und drittens sieht das mobil immer noch etwas anders aus.
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[1] olivermantel antwortet auf Thomas_Frost
11.02.2021 13:49
Hallo Thomas_Frost,
schade, dass Du solche Erfahrungen mit der Eisenbahn (auch mit der BAHN?) machen musstest, aber mein Ansatz ist hier: Ich lasse mich von einem Schaffner nicht aus dem Zug werfen!
Vor Jahren hatte ich eine Auseinandersetzung mit einer Zugbegleiterin, wo es um die Höhe des Fahrpreises ging. Sie lies mir die Wahl, entweder zahle ich ihren geforderten Preis oder müsste hier aussteigen (wir hielten gerade). Erst als ich ihr deutlich gesagt habe "Ich werde hier nicht freiwillig aussteigen!", hat sie mir ein sog. EBE (Erhöhtes Beförderungsentgelt) ausgestellt, aber nicht die Bundespolizei gerufen. Von den geforderten 60 Euro habe ich nach Abzug meiner Portokosten (Widerspruch und Beschwerdebrief an das Unternehmen, nicht die Deutsche Bahn) noch 1,80 Euro bezahlt, und das wurde "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" akzeptiert.
Alles in allem mühsam, aber ich denke nur so ändert sich was und solche "wandelnden Kundengefahren" werden über kurz oder lang vlt aus Ihrem Job aussortiert. Außerdem möchte ich nicht irgendwo in der Provinz stranden, schon gar nicht über Nacht.


Benutzer Thomas_Frost schrieb:
(...) Ich weiß noch gut, wie mich ein Schaffner abends um
Elf kurz vor Hannover rausgeworfen hat. (...)
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[2] trzuno antwortet auf Thomas_Frost
22.02.2021 11:18

einmal geändert am 22.02.2021 11:19
Benutzer Thomas_Frost schrieb:
... dass man als Blinder den Automaten nicht bedienen kann

Hat sich da inzwischen was geändert?

Denn ein Blinder erhält aktuell doch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl (Blind) und kann damit und einem "Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke" kostenfrei Bahn fahren.

Das Beiblatt mit Wertmarke bekommt man im Versorgungsamt bzw. Gemeinde/Stadt und ist für Blinde kostenfrei (für Gehbehinderte kostet es wohl eine jährliche Gebühr).

Hier Infos dazu und ein Schnellcheck ob man berechtigt ist für kostenfreie Fahrten bei der Bahn usw.:
https://www.oepnv-info.de/freifahrt/unentgeltliche-befoerderung/berechtigungsabfrage-fuer-die-wertmarke
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[2.1] Thomas_Frost antwortet auf trzuno
22.02.2021 12:07
Das ist so nicht richtig, das gilt für den Nahverkehr. Im Fernverkehr sind Schwerbehinderte sogar schlechter gestellt als Studenten, denn die dürfen oftmals hier bei uns in Hessen auch den ICE benutzen, während wir eine Stunde auf den Regionalexpress warten müssen. Wenn ich nach Hamburg Muss, dann muss ich den vollen Betrag bezahlen, ist OK, alleine eine Begleitperson könnte ich kostenfrei mitnehmen. Ich komme also um den Ticketkauf nicht herum. Außerdem war das vor Jahren noch viel komplizierter, denn da galten die Regelungen für den Regionalverkehr nur innerhalb des Gebietes eines Verkehrsverbundes. Selbst wenn ich mich mit Regionalbahnen nach Hamburg (ich glaube acht mal umsteigen) gehangelt hätte, gab es da drei Teilstücke, für die ich ein Ticket gebraucht hätte. von der Hilfe beim Umsteigen auf fremden Bahnhöfen ganz zu schweigen. Deshalb gab es neben der Wertmarke auch noch das Streckenverzeichnis für den eigenen Wohnort. Das ist heute zum Glück nicht mehr so. Aber das grundsätzliche Problem bleibt. Damit wird Bahnfahren als Behinderter deutlich schwieriger, weil man ja zudem eine Woche im Voraus um Unterstützung anfragen muss (ja, so was nennt sich Mobilitätsservice. Übrigens eine 0180-Nummer. Schön die Zeiten, wo man den Service-Point oder die 3S-Zentralen anrufen konnte) An dieser Stelle einen ganz großen Dank an die Menschen der Bahnhofsmissionen, denn auf die ist in dem meisten Fällen wirklich verlass. Dagegen Schande über die Bahn, die immer wieder versucht, diese wichtige Einrichtung aus den Bahnhöfen zu drängen.