Benutzer cyberhase schrieb:
aha, und wie machen die amerikanischen eisenbahngesellschaften das dann ?
Die amerikanischen Eisenbahngesellschaften haben andere AGBs.
gibts da keine verspätungen (die müssten ja dann auch verklagt werden), oder geben die nur ca. abfahrtzeiten für ihre züge an ? :o)
Laut Amtrak-AGBs quasi letztgenanntes.
Es geht bei den Klagen oftmals darum, daß Fluggast A von Deutschland zurück nach USA will, einen Zug zum Flughafen nimmt und dieser Zug dann irgendwo stundenlang steckenbleibt, so daß er bei seiner Ankunft am Flughafen seiner Maschine nur noch nachwinken kann. Die DB sagt dann: "Ist nicht unser Ding, dumm gelaufen, kann ja 'mal passieren" und gibt dem Fluggast dann einen 10,00-EUR-Gutschein.
Bislang kam keine dieser Klagen übrigens durch.