Betrug zeichnet sich nach § 263 StGB durch die Erschleichung eines rechtswidrigen Vermögensvorteil aus. Ein falscher Ausweis ist bestenfalls Urkundenfälschung § 267 StGB. Ach, ja dämliche propaganda agentur ... was will man da juristische Sachkompetenz erwarten.
Das Kopieren und Scannen von Ausweisen ist übrigens seit 2017 übrigens erlaubt, was vorher - aus gutem Grund - verboten war. siehe //"Ablichten Kopieren Fotografieren Scannen von Ausweisdokumenten"//