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Betrug ist was anderes


24.04.2021 21:37 - Gestartet von cassiel
Betrug zeichnet sich nach § 263 StGB durch die Erschleichung eines rechtswidrigen Vermögensvorteil aus. Ein falscher Ausweis ist bestenfalls Urkundenfälschung § 267 StGB. Ach, ja dämliche propaganda agentur ... was will man da juristische Sachkompetenz erwarten.

Das Kopieren und Scannen von Ausweisen ist übrigens seit 2017 übrigens erlaubt, was vorher - aus gutem Grund - verboten war. siehe
//"Ablichten Kopieren Fotografieren Scannen von Ausweisdokumenten"//
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[1] PeterSimlock antwortet auf cassiel
25.04.2021 16:00
Benutzer cassiel schrieb:
[..] Ach, ja dämliche
propaganda agentur ... was will man da juristische Sachkompetenz erwarten.
[..]

Ich würde es eher als regierungstreuer Journalismus bezeichnen.