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Über so viel Täterschutz ist man schon ein wenig platt ...


27.05.2021 09:49 - Gestartet von justii
Wenn man nicht mit negativen Berichten in den Medien (oder auf Homepages) auftauchen will hilft es als Unternehmen am Besten, wenn man nicht die Gesetze mit Füßen tritt. Aber selbst gesetzwidrig handeln und dann wenn man erwischt und bestraft wird, nach dem Schutz des Gesetzes rufen, das ist schon arg frech und zeugt davon, dass absolut keine Schuldeinsicht vorhanden ist.

Ich bin der Meinung, indem das Unternehmen sich ja vor Gericht gegen die Strafe verteidigen kann, wenn man fälschlich zu einer Strafe herangezogen wurde, wird das ein angerufenes Gericht sicherlich mit großer Wahrscheinlichkeit erkennen und die Strafe aufheben bzw. bereits eine Verurteilung verhindern. Wenn aber zurecht verurteilt worden ist, das Unternehmen sich also tatsächlich VORSÄTZLICH gesetzwidrig verhalten hat, dann hat die Öffentlichkeit auch einen Anspruch darauf, darüber informiert zu werden. Jedenfalls, so lange nicht die durchaus schutzwürdigen Belange einer Privatperson betroffen sind, der sonst eine soziale Eingliederung/Rehabilitation verwehrt oder erschwert werden könnte.
Ein "nur" wirtschaftlicher Schaden, der ja hier ausschließlich in Folge eigenem gesetzwidrigen Verhaltens erwächst, begründet meiner Meinung nach absolut keinen Schutzanspruch bezüglich der Nennung.

Demnächst kommt noch ein aktiv praktizierendes Mitglied der katholischen Täterschutzvereinigung daher, das wegen XXXXX von zig Kindern verurteilt worden ist und lässt gerichtlich verbieten, dass in den Medien vom "ehemaligen Pfarrer der Pfarrei XY" berichtet wird. Als ob es nicht reichen würde, dass die Organisation schon die Hand schützend über ihn hält und ihn dorthin versetzt, wo er unbehelligt weiter arbeiten und leben kann.

Wenn in einer Gesellschaft der Täterschutz wichtiger ist als der Opferschutz, dann ist das schon irgendwie ganz schön krank.
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[1] PeterMueller antwortet auf justii
28.05.2021 01:39
Benutzer justii schrieb

Wenn in einer Gesellschaft der Täterschutz wichtiger ist als der Opferschutz, dann ist das schon irgendwie ganz schön krank.

Ich muss Ihnen hier leider sehr klar wieder sprechen.
Es geht hier nicht um Täterschutz, denn es gibt keinen Täter so lange es kein Urteil gibt.
Hier geht es um eine Praxis der BNA die immer wieder Unternehmen an den Pranger stellt und Sie vorverurteilt. Nicht einmal ein Staatsanwalt darf in deutschland sowas machen. Die Pressemitteilungen der BNA sind seit Jahren geschäftsschädigend im Interesse der eigen Werbung. Sie deckt auch keine Betrügereien auf, auch wenn Sie die der Öffentlichkeit suggeriert.
Auch wieder sprechen seid Jahren Gerichte den Bußgeldern der BNA und das mit gutem Grund. hier wird von der BNA offensichtlich seid Jahren was aufgebauscht wogegen sich ausschließlich Deutsche Dienstleister verteidigen müssen was Sie nicht verursachen.
Die BNA geht sogar weit über ihr aufgaben gebiet und ihre Ermittlungen hinaus um in den Presseartikeln um Unternehmen zu schaden. Sie hat sogar argumentiert das Sie bewusst an den Pranger stellt. Diese Methode aus dem Mittelalter ist zum Glück seit hunderten Jahren verboten und Sie begrüßen das mit der Argumentation des Opferschutzes? demnächst machen wir auch wieder selbstjustiz und öffentliche Auspeitschungen?

Ich bin dafür das die BNA sich um das echte Problem kümmern und nicht andere dafür vor den karren zieht. hier wird abgelenkt von der eigenen Unfähigkeit, Ausländische Callcenter zu regulieren die für 3€ stunden lohn und ohne die hier geltenden Anforderungen arbeiten. Länder wie Österreich oder auch die Schweiz haben das technisch schon lange unterbunden.

Keiner will seiner Existenz beraubt werden, aufgrund falscher Vorverurteilungen. Das jetzige Resultat ist doch das die Unternehmen oder die Arbeitsplätze ins Ausland gehen und hier Arbeitsplätze vernichtet werden.

Ich glaube kaum das Sie es selbst gutheißen wenn Sie selbst etwas verdächtigt werden und dann öffentlich ihrer Existenz beraubt werden und ihnen zusätzlich öffentlich noch andere Taten angelastet werden die damit nichts zu tun haben. Sie haben aber auch nicht die Chance sich zu verteidigen.

Das ganze ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auch wenn suggeriert wird hier geht es um Straftaten... das geht alleine per definition nicht.
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[2] DcPS antwortet auf justii
28.05.2021 03:43
Der Benutzer peter.müller scheint hier jeden zu einer Meinunfsänderung bewegen zu wollen, der das Urteil für falsch hält. Das ist Oberkehrerhaft, eine Bezugnahme auf konkrete gesetzliche Vorschriften erfolgt nicht. Das ist dann schon trollig.
Ihre Meinung

Wenn in einer Gesellschaft der Täterschutz wichtiger ist als der Opferschutz, dann ist das schon irgendwie ganz schön krank.

vertritt ein überwiegender Teil der Bevölkerung, was immer wieder zu versuchen führt, das zu beeinflussen. Wird schwer, denn Betrüger mögen die Menschen gar nicht.
In dem Sinne: gleiches Ziel.