Benutzer wolfbln schrieb:
Die Netze sind in den letzten Jahren auch in Deutschland besser geworden, aber gut oder "sehr gut" sind sie nicht, zumal für
Hallo wolfbln, hier ist Ausschnitt aus meinem Schreiben an die BNetzA im Jahre 2018
es ist schön, dass die BNetzA jedem die Möglichkeit einräumt an der Diskussion teilzunehmen. Denn mit jeder Festlegung muss man Jahrzehntelang leben, ohne im gewissen Maße korrigieren zu können.
Folgende Gedanke möchte ich gerne einbringen:
Zum Hintergrund:
Wir leben in einem Land, einem Rechtsstaat, wo alles nach dem gesunden Maß organisiert ist: Der Regulator stellt zuerst die Rahmen des Spiels fest, woraufhin die Unternehmen ihr Bestes geben, ohne die Einschränkungen zu verletzen und ohne Angst ständige Hinweise vom Regulator zu erhalten, die bestimmen wie man leben muss.
In der Vergangenheit hieß das, den Teilnehmern vorzubeugen, lasche Bedingungen, darunter Bemessung nach Haushalt anstatt Fläche zu akzeptieren, keine festen Strafmaßnahmen an Bedingungen zu knüpfen und später die Leute zum runden Tisch einzuladen, wo gebeten wird freiwillig (!) die bereits ausgehandelten Vertragsbedingungen ein wenig zu verbessern wäre für mich ein klares Zeichen der Unfähigkeit bzw. Inkompetenz.
Aber man kann aus den Fehler lernen und einiges heute noch teilweise rückwirkend nachbessern. Ich habe hier einige Maßnahmen zusammengestellt, die aus meinen Sicht und Erfahrung bei der Versteigerung von 5G Lizenzen sinnvoll wären:
1. Für alle, die die 5G-Lizenzen ersteigern sollten, gilt ab sofort Technologieneutralität, auch für Frequenzen, die dem Unternehmen schon vorher zur Verfügung standen.
2. Von den Gewinnern muss zusammen ein s.g. Grundversorgungsnetz mit in Deutschland gebildet werden, das beide Verbindungsarten wie Sprache und Daten mit jedem gängigen Endgerät im Mindestmaß unterstützt. Für Kunden im Inland und Roamer. Die MNOs dürfen selber untereinander abstimmen, ob es in 2.5G oder 3.75G oder in der Kombination je nach Region erfolgen soll. Es reicht nur ein Netz, das aber die Fläche der Bundesrepublik zu 99,5% (outdoor) abdeckt und im RAN-Sharing Verfahren zusammen unterhalten sein wird. Wie lange dieses Netz überhaupt (aber mindestens bis Ende 2025 muss es sein) existiert und ob z. B. 2G schrittweise durch 3G oder vielleicht umgekehrt ersetzt werden soll, dürfen auch die Lizenzinhaber untereinander abstimmen. Man kann ein solches Netz mit Mühe in maximal einem Jahr gemeinsam bilden, wenn man auf Ingenieure hört und nicht auf Buchhalter an der Spitze, die oft leider kaum das Gefühl zur Technik entwickeln, obwohl sie seit 30 Jahren aktiv tätig sind.
3. Diejenige, die eine 5G Lizenz ersteigern möchten, müssen sich verpflichten eigene 4G Netze auf 97% der Fläche (outdoor) bis Ende 2023 verfügbar zu machen. Die Sanktionen in Höhe von 1% der Lizenzkosten monatlich wären angemessen und müssten quasi automatisch eingreifen.
4. Wegen klaren Schwierigkeiten beim Erreichen des o.g. Zieles dürfen die Inhaber von 5G Lizenzen jeweils bis zu 10% der Standorte plus Objekte wie U-Bahn Strecken und Tunnel im RAN-Sharing Verfahren gemeinsam aufbauen. Aber bitte keine Ersatzlösungen wie National Roaming zuzulassen.
5. CLI Assure für alle 5G Lizenzinhaber muss eine Pflicht sein. Die internationalen Gespräche dürfen ausschließlich mit diesem Merkmal terminiert werden und zwar für alle Kunden. Ziel: Die
Bundesrepublik soll langsam ihre führende Rolle als IC-Platz von grauen bzw. schwarzen Voice-Traffic aufgeben. Ich glaube nicht, dass ich hier tiefer in das Thema gehen muss...