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Mal so mal so


29.06.2021 20:45 - Gestartet von CBS
In was unterscheidet sich das Kölner Urteil vom Kieler? In beiden geht es um die Bezahlung des Handys via Mobilfunkvertrag. Nur weil bei Mobilcom und anderen dies in den AGBs stand und nun nicht? D.h. wenn man explizit darauf aufmerksam macht ist es rechtswidrig, wenn nicht, darf man es?
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[1] Unkel Sam antwortet auf CBS
03.07.2021 23:01
Benutzer CBS schrieb:
In was unterscheidet sich das Kölner Urteil vom Kieler? In beiden geht es um die Bezahlung des Handys via Mobilfunkvertrag. Nur weil bei Mobilcom und anderen dies in den AGBs stand und nun nicht? D.h. wenn man explizit darauf aufmerksam macht ist es rechtswidrig, wenn nicht, darf man es?

Der Vorredner hat es auf den Punkt gebracht !
Habe jetzt auch mein Vertrag bei Freenet / Klarmobil beendet und bin zu fraenk.
Weil ich die Faxen mit den AGBs von sehr vielen Anbietern dicke hatte.

Für mich kam nur noch Norma, Aldi (habe ich abgelehnt O2 brauchen wir nicht darüber zu reden) oder fraenk in Frage.

Ich tue mir das nicht mehr an mit 24 Monaten, genau so wie mit DSL Vertrag monatlich Kündbar bei easybell, bei den DSL Verträgen hätten unsere Politiker etwas bewegen können.

Man sieht es doch wieder, ziehen den Schwanz ein, wozu noch wählen, das soll mir einer erklären. Die blauen auch nur bla, bla, bla wenigsten hat der L... E..in der Hose ! Ist doch wahr. Wozu soll ich wählen gehen ! Alles auf Anfang, ohne mich und verabschiede mich TSCHÜÜÜÜÜSSSSSS DEUTSCHLAND in Zukunft ohne mich.
hillbilly