Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer wolfbln schrieb:
Was jeder halbwegs denkende Mensch ja vorraus sehen konnte, hat der EuGH jetzt bestätigt.
Nein. Also, es gibt nichts, was man jetzt ändern müsste. Das haben die vor jahren alle schon angepasst.
Zero-Rating ist zwar nicht "sittenwidrig" (wie jemand hier behauptet) aber verstößt gegen die Prinzipien der Netzneutralität, die sich die EU 2015 selbst gegeben hat und ist daher nicht erlaubt.
Danach dürfen keine Dienste oder Anwendungen bevorzugt werden. Wie man es auch immer dreht und wendet, das ist einfach bei VF Pässen oder StreamOn der Telekom der Fall. Seit 2017 verkaufen Telekom und Vodafone schon diesen Trick, wohl wissend dass irgendwann mal ein dickes Ende kommt.
Öhm, ich glaube darum ging es in dem Urteil nicht. Nicht mal Ansatzweise oder annähernd.
Doch darum ging es.
Einige deutsche Gerichte haben den EuGH angerufen, um zu klären, wie das mit der Netzneutralität zu verstehen sei.
Es ging konkret um 3 Anfragen, 1 zu Telekom und 2 zu Vodafone. Dabei ging es zwar um Details wie Tethering und andere Detailfragen.
Der EuGH ist auf diese Detailfragen nicht eingegangen, denn er hat nun beide Tarifoptionen für gänzlich unvereinbar mit dem Unionsrecht erklärt. Mit den „Nulltarif-Option“ werde auf der Grundlage kommerzieller Erwägungen eine Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs vorgenommen, indem der Datenverkehr zu bestimmten Partneranwendungen nicht auf den Basistarif angerechnet wird. Eine solche Geschäftspraxis verstoße aber gegen die allgemeine Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln (Netzneutralität).
Ganz kurz und prägnant: es ist völlig egal, ob Tethering erlaubt oder angerechnet wird oder wieviel GB im Roaming herausgegeben werden müssen, das Tarifmodell ist mit der Netzneutralität unvereinbar und damit nichtig.
Also ganz kurz: Zero-Rating bestimmter Dienste ist illegal, denn es verstößt gegen die Netzneutralität.
Du hast recht: die Anfragen gingen gar nicht um das komplette Modell. Aber die bindende Entscheidung hat das Modell Zero-Rating klargestellt und beendet.