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Endlich....


02.09.2021 15:26 - Gestartet von wolfbln
einmal geändert am 02.09.2021 15:31
Was jeder halbwegs denkende Mensch ja vorraus sehen konnte, hat der EuGH jetzt bestätigt.
Zero-Rating ist zwar nicht "sittenwidrig" (wie jemand hier behauptet) aber verstößt gegen die Prinzipien der Netzneutralität, die sich die EU 2015 selbst gegeben hat und ist daher nicht erlaubt.

Danach dürfen keine Dienste oder Anwendungen bevorzugt werden. Wie man es auch immer dreht und wendet, das ist einfach bei VF Pässen oder StreamOn der Telekom der Fall. Seit 2017 verkaufen Telekom und Vodafone schon diesen Trick, wohl wissend dass irgendwann mal ein dickes Ende kommt.

Jetzt ist es an der Zeit vernünftige Datenflatrates rauszubringen. Nicht für 80-100€, sondern abgestuft nach max. Geschwindigkeit, wie es Vodafone auch in allen seinen anderen Hauptmärkten macht.

Das wird die Tarife umkrempeln, Prepaid weniger, denn da spielte Zero-Rating keine Rolle, aber alle höherwertigen Postpaidtarife.

Jetzt müssen vernünftige Flats her, die o2 nach Beispiel von Vodafone anderswo schon länger im Programm hat.

Wie kann die BundesNetzAG denn auch so falsch liegen und den Telkos am Rock hängen? Das hat sich doch schon länger angedeutet. Wenn ich einen Dienst gratis mache, priviligiere ich ihn natürlich. Die Netzneutralität ist nicht nur ein technisches (wie Telekom behauptete), sondern auch fiskalisches Gebot der EU.

Sicher, billiger wird es dadurch nicht automatisch. Zumindest für diejenigen, die bisher über ihre App streamten. Aber es ist ein Sieg für die Mündigkeit der Users, sich die Angebote frei auszusuchen. "Freier Markt" - das fordern doch sonst die Telkos, hier aber dann doch lieber eben nicht, weil sie an den Verträgen mit den zero-rateten Apps mitverdienen.
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[1] DenSch antwortet auf wolfbln
02.09.2021 20:09
Benutzer wolfbln schrieb:
Was jeder halbwegs denkende Mensch ja vorraus sehen konnte, hat der EuGH jetzt bestätigt.

Nein. Also, es gibt nichts, was man jetzt ändern müsste. Das haben die vor jahren alle schon angepasst.

Zero-Rating ist zwar nicht "sittenwidrig" (wie jemand hier behauptet) aber verstößt gegen die Prinzipien der Netzneutralität, die sich die EU 2015 selbst gegeben hat und ist daher nicht erlaubt.

Danach dürfen keine Dienste oder Anwendungen bevorzugt werden. Wie man es auch immer dreht und wendet, das ist einfach bei VF Pässen oder StreamOn der Telekom der Fall. Seit 2017 verkaufen Telekom und Vodafone schon diesen Trick, wohl wissend dass irgendwann mal ein dickes Ende kommt.


Öhm, ich glaube darum ging es in dem Urteil nicht. Nicht mal Ansatzweise oder annähernd.
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[1.1] wolfbln antwortet auf DenSch
02.09.2021 21:53

einmal geändert am 02.09.2021 21:55
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer wolfbln schrieb:
Was jeder halbwegs denkende Mensch ja vorraus sehen konnte, hat der EuGH jetzt bestätigt.

Nein. Also, es gibt nichts, was man jetzt ändern müsste. Das haben die vor jahren alle schon angepasst.

Zero-Rating ist zwar nicht "sittenwidrig" (wie jemand hier behauptet) aber verstößt gegen die Prinzipien der Netzneutralität, die sich die EU 2015 selbst gegeben hat und ist daher nicht erlaubt.

Danach dürfen keine Dienste oder Anwendungen bevorzugt werden. Wie man es auch immer dreht und wendet, das ist einfach bei VF Pässen oder StreamOn der Telekom der Fall. Seit 2017 verkaufen Telekom und Vodafone schon diesen Trick, wohl wissend dass irgendwann mal ein dickes Ende kommt.


Öhm, ich glaube darum ging es in dem Urteil nicht. Nicht mal Ansatzweise oder annähernd.

Doch darum ging es.
Einige deutsche Gerichte haben den EuGH angerufen, um zu klären, wie das mit der Netzneutralität zu verstehen sei.

Es ging konkret um 3 Anfragen, 1 zu Telekom und 2 zu Vodafone. Dabei ging es zwar um Details wie Tethering und andere Detailfragen.

Der EuGH ist auf diese Detailfragen nicht eingegangen, denn er hat nun beide Tarifoptionen für gänzlich unvereinbar mit dem Unionsrecht erklärt. Mit den „Nulltarif-Option“ werde auf der Grundlage kommerzieller Erwägungen eine Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs vorgenommen, indem der Datenverkehr zu bestimmten Partneranwendungen nicht auf den Basistarif angerechnet wird. Eine solche Geschäftspraxis verstoße aber gegen die allgemeine Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln (Netzneutralität).

Ganz kurz und prägnant: es ist völlig egal, ob Tethering erlaubt oder angerechnet wird oder wieviel GB im Roaming herausgegeben werden müssen, das Tarifmodell ist mit der Netzneutralität unvereinbar und damit nichtig.

Also ganz kurz: Zero-Rating bestimmter Dienste ist illegal, denn es verstößt gegen die Netzneutralität.

Du hast recht: die Anfragen gingen gar nicht um das komplette Modell. Aber die bindende Entscheidung hat das Modell Zero-Rating klargestellt und beendet.
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[2] Thewish antwortet auf wolfbln
03.09.2021 05:43
Aber ich denke irische Flats für 20 Euro wie bei Vodafone Irland wird es dennoch nicht geben
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[2.1] wolfbln antwortet auf Thewish
03.09.2021 09:01

einmal geändert am 03.09.2021 09:04
Benutzer Thewish schrieb:
Aber ich denke irische Flats für 20 Euro wie bei Vodafone Irland wird es dennoch nicht geben

Das macht Vodafone dort nur mit einer abgespeckten Flat (max. 10 MBit/s), weil ein anderer Konkurrent in einem etwas schlechteren Netz "all calls, all texts, all data" für inzwischen €14.99 raushaut (gomo auf eir).

Das nennt sich Wettbewerb. In Italien ist der Preis bereits für eine unlimitierte Datenflat auf unter 10€ gefallen (WindTre).

Mal ehrlich: o2 hat die Preise und das Modell ja auch bei uns gezeigt. Über Freenet Funk gibt es auch Flat für etwa 30€ bei uns. Die anderen beiden Netze halten sich für etwas besseres und könnten teurer werden. Aber gleich 3x so teuer? Sagen wir mal 30-40-50€ sind Preise, die angemessen wären für die 3 Netze. Vieles hängt ja auch an den Zusatzbedingungen (Laufzeit, Tethering, Sonderleistungen, VoLTE, VoWiFi usw.)