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Ein ganz schwieriges Thema


23.09.2021 09:18 - Gestartet von DL7FOS
Kurzes Vorwort: Als Funkamateur habe ich gelernt, dass wir unseren Experimentierfunkdienst nicht für politische Themen und Nachrichten nutzen dürfen. Damit soll verhindert werden, dass man in kürzester Zeit im Idealfall weltweit politische Meldungen oder Propaganda verbreiten kann. Früher habe ich das nicht so ganz verstanden, immerhin gab es diese Regel für den CB-Funk nicht. Heute weiß ich es besser und wenn Politiker nicht selbst von sozialen Medien profitieren würden, müsste diese Regel vielleicht auch dort gelten. Ganz nebenbei gilt auch für den Amateurfunkdienst die Meinungsfreiheit, aber bekanntlich beginnen die Grenzen dieser Freiheit ab dem Punkt, wo die Würde und Rechte anderer eingeschränkt werden. Viele gerade von den Querdenkern verwechseln Meinungsfreiheit damit, alles sagen und schreiben zu dürfen, was einem in den Sinn kommt, aber das wird nicht vom Grundgesetz abgedeckt. Vor Allem dann nicht, wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt und hier fehlt es noch an einer Definition, ab wann eine Gruppe als öffentlich gelten kann.

Das Problem beruht eigentlich auf der Tatsache, dass das Internet und WWW in den 80er/90er Jahren immer als Underground für Nerds betrachtet wurde. Ende der 90er dachten die öffentlich-rechtlichen Medienhäuser noch, das Internet ginge wieder weg, selbst Bill Gates sagte zur Veröffentlichung von Windows 95, dass das Internet nur ein vorübergehendes Phänomen sei. Es kam bekanntermaßen anders und wer wie ich das Ganze von Anfang an mit begleiten durfte, wusste das auch. T-Online, StayFriends, die VZ-Netzwerke und Wer-kennt-wen lehrten uns neben Messengern wie ICQ, Skype und Co., dass man sich weltweit abseits von horrenden Telekommunikationskosten austauschen und schnell vernetzen kann. Es gab auch damals durchaus radikal Rechte und Linke, aber keinen breiten Massenprotest und für solche Leute wie Ballweg und seinesgleichen wäre das Internet damals viel zu unpopulär gewesen. Klar gab es auch kriminelle Handlungen im Netz, das war aber eher ein Randphänomen.

Geändert hat sich das endgültig mit der AfD, nur hat sich die breite Masse der Bevölkerung zunächst nicht für die irrigen Anti-EU- und -EURO-Forderungen interessiert. Die Flüchtlingskrise spielte ihnen in die Hände, Fake-News, die Angst verbreiten sollten (vor Allem in Gegenden mit geringem Ausländeranteil) und angebliche Grundgesetzmissbräuche, die bis Heute nicht belegt wurden, Ballweg guckte sich diese arglistige Strategie ab. Ist ja nicht ohne Grund so, dass der rechte Rand denen so nahe steht und man durch aggressives Verschieben der Verbalgewalt dafür sorgt, dass dies in Mode kommt und sich die Anstandsgrenzen entsprechend verlagern. Da wirkt auf viele die Opferrolle dieser kruden Menschen leider überzeugend, denn ihre Thesen mögen alleine deshalb schon richtig sein, wenn die organisierte Mehrheit dagegen ist: "Endlich sagt es mal jemand, was alle denken" - nur denken das wirklich alle oder ist das nur eine Illusion? Wenn man sich mit einer Themaitk im Netz intensiv befasst, wird man immer das Gefühl bekommen, alle sind davon betroffen und mit diesem Trick arbeiten diese Netzwerke auch. Natürlich wird sich in einer passenden Telegram-Gruppe niemand anders äußern und wenn, wird er dies nicht lange können. Das SChlimme dabei, die Zeit der Fake-Profile ist vorbei, man hat inzwischen genügend Follower.

Dabei geht es ihnen auch nicht darum, Menschen zu unterstützen, die beispielsweise kritisch auf Virus und Impfung schauen, es geht vielmehr gewissen politischen Institutionen abseits Europas vermutlich darum, einen Keil zwischen die Demokratie zu treiben und die westliche Welt zu schwächen. Man könnte Ballweg oberflächlich eine ausgewiesene Dummheit unterstellen, weil sein Menschenverstand nicht begreift, wie er als Marionette ausgenutzt wird, aber es ist viel schlimmer: Dieser Mensch hat einen so unterirdischen Charakter, dessen einzige Motivation sein Narzismus und der damit verbundene Reichtum ist, denn er verdient sich unter Anderem dumm und dämlich bei "armen Irren", die vermutlich genauso ungeprüft den "guten Preis" der Amazon-Werbung glauben. Der Corona Blog macht das ähnlich, man schreibt einfach "unabhängig" drüber und das reicht den Lesern, ohne mal genau zu hinterfragen, wer da eigentlich so unabhängig sein will. Ich persönlich bin inzwischen müde, den Leuten das noch alles zu erklären. Eigentlich sind dafür unsere Ordnungsbehörden zuständig und die sollten endlich hart durchgreifen und auch Domains sperren und Eilverfahren gegen jene anzustreben, die das Recht der Meinungsfreiheit für ihre Zwecke missbrauchen.

Dass aber eher wenig passiert, lässt sich vermutlich auf die überforderte Justiz zurückführen und den Umstand, dass man heute im Gegensatz zu früher eine Dekade lang hetzen kann, im offenen Raum gemäßigt, im Untergrund radikal und dies so lange, bis ewige Verfahren abgeschlossen sind, besteht ja keine Fluchtgefahr. Bezüglich Facebook sehe ich es grundsätzlich als problematisch an, wenn kommerziell ausgerichtete Privatkonzerne über Recht und Richtig entscheiden und quasi den Job der Justiz vorauseilend durchsetzen, das ist nicht deren Aufgabe. Gleichwohl haben sie ein Hausrecht und wenn ihnen ein Gesicht nicht gefällt, müssen sie auch handeln dürfen. Wenn jemand aber wie im vorliegenden Fall offensichtlich hetzt und sich als Begründung sogar noch aufs Grundgesetz beruht, ist das Nestbeschmutzung der Demokratie und für mich mit Antisimitismus, also einer gewissen Massenfeindlichkeit, absolut gleichzusetzen.

Daher mein Appell: Wir brauchen daher als Gesellschaft neue Grundsätze, die unsere Demokratie verteidigen. Natürlich ist die Mehrzahl nicht gegen Corona-Maßnahmen und auch nicht für Grenzschließungen, ansonsten wäre die Bundestagswahl 2017 bereits anders ausgegangen. Es müsste also schon verfolgt werden, wenn jemand offensichtlich bewusst missbräuchlich im Namen Aller gewisse Thesen verbreitet, die nur seiner kleinen Menge zuteil werden und suggerieren sollen, dass es eben anders ist, um neue Mitglieder zu rekrutieren. Das darf nicht länger von der Meinungsfreiheit gedeckt werden, ebenso nicht von der Lügefreiheit. Es muss endlich in die Kriminalbewertung mit einfließen, wie viele Menschen angesprochen werden und welchen Zweck das Lügen hat, siehe 1,5 Mio. Demonstranten in Berlin letztes Jahr. Eine Stammtischrede muss anders bewertet werden, als ein YouTube-Filmchen mit einer hohen Reichweite. Unser Rechtssystem kann dabei so viel, also nutzen wir es zur Verteidigung der Demokratie.
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[1] holtfreter antwortet auf DL7FOS
30.09.2021 00:17

einmal geändert am 30.09.2021 00:24
Benutzer DL7FOS schrieb:

Es müsste also schon verfolgt werden, wenn jemand offensichtlich bewusst missbräuchlich im Namen Aller gewisse Thesen verbreitet

Du hast KEINE AHNUNG, wie weit die Meinungsfreiheit lt. Grundgesetz reicht und wo das Hausrecht endet. Die Meinungsfreiheit endet exakt dort, wo sie durch ein Gesetz begrenzt wird und nicht dort, wo Politiker, Facebook oder du das wünschen. Unsere Rest-Freiheit beruht auf dieser Meinungsfreiheit.
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[1.1] DL7FOS antwortet auf holtfreter
30.09.2021 08:47

einmal geändert am 30.09.2021 09:02
Benutzer holtfreter schrieb:
Du hast KEINE AHNUNG, wie weit die Meinungsfreiheit lt. Grundgesetz reicht und wo das Hausrecht endet.

Du, ich habe das sogar mal lernen müssen. Da ist Dein Beitrag ein schönes Beispiel: "Du hast keine Ahnung" ist Deine Meinung, wir können es aber auch ziemlich unsachlich nennen und ganz nebenbei streift er Artikel 1 des Grundgesetzes (Die Würde des Menschen ist unantastbar, aber Du kennst es mit Sicherheit auswendig). ;) Mit fachlichem Background würdest Du wissen, dass es im deutschen Recht stets und ständig Korrellationen gibt und wäre es wirklich so eindeutig, wann welches Recht ein anderes begrenzt oder bricht, bräuchten wir überhaupt keine Richter und deren freie Entscheidungsfindung.

...und nicht dort, wo Politiker, Facebook oder du das wünschen. Unsere Rest-Freiheit beruht auf dieser Meinungsfreiheit.

Nun drehe aber mal nicht völlig frei! ;) Genau dafür wurde unser Rechtssystem installiert, weil es konkret eben nicht um Wünsche und Befindlichkeiten geht, sondern um Sachverhalte, die es auf Grundlage unserer Gesetze zu prüfen und im Zweifel zu entscheiden gilt. Das ist die Aufgabe unserer Judikative festzustellen, ob geltendes Recht verletzt oder eigene Rechte eingeschränkt sind. Weil sich die Realität aber nicht umfassend theoretisch abbilden lässt, müssen Gesetze immer wieder nachgeschärft werden, nicht aber unser Grundgesetz, das nicht grundlos eine Sonderstellung einnimmt. Übrigens auch interessant, dass AfD-Verantwortliche immer mit diesem fuchtelnd unterwegs sind, während der extrem rechte Flügel das Grundgesetz als verfassungswidrig wissen will. Einfaches Prinzip: Nur wenn einem der eigene Schwachsinn um die Ohren fliegt, kommt man mit Artikel 1, finde ich einerseits ziemlich lustig, andererseits sehr bedenklich und gefährlich. Das dürfte Deiner Kritik entsprechen, wenn Menschen das Recht an ihre eigenen Ziele anpassen zu versuchen und sich umgekehrt nicht anpassen wollen. Anderswo geht das und auch im dritten Reich hat man sich dieser Methodik bedient, das wird hier (hoffentlich) nie wieder so funktionieren. Die Hürden für Grundgesetzänderungen sind doch ziemlich hoch und das ist gut und richtig so.

Unabhängig davon oder gerade deshalb hast auch Du zu respektieren, dass Menschen andere Meinungen haben und äußern. Mehr oder weniger fundiert, aber gedeckt von der Meinungsfreiheit. Schwierig wird es mit Pauschalisierungen, Ansichten gerichtet gegen Frauen oder Minderheiten (Überbegriff Antisemitismus) und auch gegen Politiker. Hier lässt sich schön beschreiben, wie sich Meinungsfreiheit auslegen lässt und was sie anrichten kann, wenn Rechtsextreme Wahlplakate gegen Grüne aufstellen und Gerichte sagen, sie müssten nur einen Mindestabstand haben. Oder wenn Frau Künast und man kann von ihr halten was man will, öffentlich als Ökoschl***e beschrieben wird oder man Politikermodelle öffentlich hinrichten lässt. Da sagen Gerichte allen Ernstes, Personen im öffentlichen Leben müssen das aushalten und Polizeistationen empfehlen sogar, keine Strafanzeige zu erstatten. Das sind Dinge, die mir Angst machen und deren Fundament in sozialen Medien bzw. dem, was Leute dort äußern und wie sie sich im Untergrund verhalten (Telegram gehört auch dazu). Das ist ganz klar Volksverhetzung und irgendwann kommt einer, der ist nicht mehr nur so flachflapsig, sondern fühlt sich berufen, Dinge in die Tat umzusetzen (Kasse, Hanau, Idar-Oberstein). Das aber können wir gemeinsam verhindern, wenn wir endlich wieder lernen, respektvoll miteinander umzugehen. Würde das funktionieren, wären Kontensperrungen obsolet, dann gäbe es im Einzelfall halt Mails von Moderatoren, die einen ermahnen. Aber so idealistisch denke ich nicht und daher oben mein Beitrag. Wie sagte es mir ein Kriminalbeamter vor einigen Jahren: "Das Internet ist der wilde Westen" und das ist unser heutiges Problem.

Was mir der Umgang im Netz auch häufig zeigt ist, dass Benimm, Anstand und vor Allem Respekt für manche weniger wichtig sind, als die eigene Meinung rauszuhauen (ich schreibe übrigens aus Erfahrung, ich war früher selbst so drauf). Heute frage ich mich allerdings, wie sich die aggressiven Schreiberlinge wohl in einer realen Diskussion verhalten würden, ob sie dann auch so schlagfertig sind oder das Gegenüber einfach verprügeln, weil sie können auch nicht zurückspulen, gesagt ist halt gesagt. Ich kenne leider so einige Fälle, da könnte man glauben, das wären die absoluten Antisemiten und Demokratiefeinde, was die so im Netz posten und teilen. Wenn man dann in der Realität auf sie trifft, kriegen sie ihre Zähne kaum auseinander und schaffen es nicht, flüssig fünf Sätze hintereinander konstruktiv zu füllen. Aber im Netz fühlt man sich groß und stark, weil da steht man ja alleine dar und keiner sieht's. Es gibt ja auch keine Kontrollinstanz, wie im Gegensatz bei uns im Amateurfunk. Das ist aufgrund der Nachrichtenflut unmöglich und auch richtig so, aber gerade deshalb müssen Nutzer mehr in die Schranken gewiesen werden. Beispielsweise müsste ein gemeldeter Beitrag sofort verschwinden, nach einer Prüfung kann er freigegeben werden, dann aber sollte kein Melden mehr möglich sein. Ein Miteinander klappte übrigens vor 30 Jahren im Usenet und in Foren wunderbar, da hätte sich kein Mitglied getraut zu sagen, dass seine Grundrechte verletzt würden, dann wäre der draußen und gut.

Diese demokratischen Prinzipien haben aufgrund der recht geringen Nutzeranzahl früher gut funktioniert, wurden aber im Lauf der Zeit immer schwieriger umzusetzen (Netiquette). Das OLG Hamburg hatte dies sogar Anfang der Nullerjahre von Forenbetreibern erwartet, Gott sei Dank ist das heute aufgeweicht, weil das war mir persönlich zu viel Verantwortung, man kann ja nicht alles überblicken. Je größer das Netz, umso schwieriger ist es, da beneide ich Facebook überhaupt nicht. Aber sie haben über Jahre nichts dagegen unternommen und auch nicht investiert, das passiert eigentlich erst die letzten Jahre, weil der öffentliche Druck immer größer wird, gilt genauso für YouTube. Telegram ist m. E. der einzige Laden, der sich da raus hält, weil damit gewinnt man auch viel Zulauf.

Dein törechter Begriff der Restfreiheit impliziert mir, dass Du der irrigen Annahme sein könntest, Du hast keine Freiheitsrechte. Die hast Du natürlich und das ist mehr als nur ein Rest, Du beleidigst mich und kannst doch sagen und schreiben, was Du denkst. Das geht auch mit aggressivem Unterton, denn Benimm, Anstand und vor Allem Respekt sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und hier ist in der Tat wichtig, wass das Strafrecht damit anstellt, Zivilrecht ist dann wieder eine ganz andere Nummer (bewusst überspitzt natürlich). Man könnte auch überlegen, ob dieser mangelnde Respekt durchaus verantwortlich dafür sein könnte, dass sehr schnell Rechte Anderer beeinträchtigt werden, das hier ist ja eine Lachnummer, bei Drohungen im Netz sieht das durchaus anders aus. Mal als hinweis für den Platz hinter den Ohren: "Meinungsfreiheit bedeutet nicht, Alles wirklich Jedem absolut überall sagen zu dürfen". Wie weit die geht, zeigen die Urteile gegen Rechte, die auf Grüne öffentlich hetzen dürfen oder Politiker hängen wollen. Die sind Personen des öffentlichen Lebens und müssen sich, entgegen meiner Rechtsauffassung, deutlich mehr gefallen lassen als die Zivilgesellschaft, ein strategischer Fehler wie ich finde.

Das Hausrecht ist übrigens auch ein sehr hohes Gut und schützt im Übrigen die persönlichen Freiheitsrechte und die menschliche Würde, im Pribatbereich die Unverletzlichkeit der Wohnung, nur so nebenbei. Da gibt es auch ein schönes Beispiel, man stelle sich einen Supermarkt vor und einen blinden Besucher mit Führhund. Es wäre diskriminierend und nicht möglich, dass man als "Hundehasser" ihn seines Ladens aufgrund des Blindenführhundes verweist, hier stehen ebenfalls die Persönlichkeitsrechte entgegen, der Hund ist als Mobilitätshilfe am Körper ein Teil von ihm (vergleiche Rollstühle, Produktgruppe 07 Medizinproduktekatalog), es geht also um dessen Behinderung und das wäre klar eine Entscheidung gegen die Menschenwürde. Gleichwohl habe ich das Recht, auch ohne angabe von Gründen jemanden meines Ladens zu verweisen, weil es eben mein Schutzbereich ist. Strittig war mal ein Fall, dass ein Vermieter beispielsweise einen Besucher einer Privatwohnung Hausverbot erteilt hat, aber ist zu lange her. Übrigens ist es ein Unterschied, ob ein Taxifahrer oder Geschäftsinhaber das Hausrecht ausüben will, weil hier noch unterschieden wird, dass das Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt, beim Mietwagen sieht das anders aus. Oder nimm einen Facharzt, der das Hausrecht ausübt und sich somit der unterlassenen Hilfeleistung möglicherweise schuldig macht. Widerstreit der Interessen ist das Stichwort und höchst komplex, auch im Zuge der Meinungsfreiheit. Aber es gibt so Leute, die glauben allen Ernstes, der § 433 BGB (Kaufvertrag) würde Händler darin verpflichten, eine Geschäftsbeziehung eingehen zu müssen, Recht haben und bekommen ist halt die Komplexität des Ganzen. ;)
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[1.1.1] holtfreter antwortet auf DL7FOS
02.10.2021 22:59
Benutzer holtfreter schrieb:
Du hast KEINE AHNUNG, wie weit die Meinungsfreiheit lt. Grundgesetz reicht und wo das Hausrecht endet.

Benutzer DL7FOS schrieb:
Du beleidigst mich

Wenn du dieser Meinung bist, kannst du mich ignorieren oder den Rechtsweg beschreiten. Der Staatsanwalt wird das Verfahren einstellen und dich auf den Privatklageweg verweisen. Der angerufene Richter wird deine Klage abweisen, weil ich dir Ahnungslosigkeit lediglich in Bezug auf Meinungsfreiheit und Hausrecht unterstelle.

Ich halte dich aber für lernfähig und empfehle dir das unten verlinkte Interview mit dem Rechtsanwalt Steinhöfel, der die Meinungsfreiheit seiner Mandanten oft erfolgreich in den "sozialen Netzwerken" durchsetzt. Um es einzufordern muss man seine Rechte aber erst einmal kennen. "Ein ganz schwieriges Thema" ist das nicht:

https://allesaufdentisch.tv/meinungsfreiheit.html
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[1.1.1.1] DL7FOS antwortet auf holtfreter
03.10.2021 08:48
Benutzer holtfreter schrieb:
Wenn du dieser Meinung bist, kannst du mich ignorieren oder den Rechtsweg beschreiten. ...

Du hättest einfach von Anfang an schreiben müssen, dass es Dir nicht um einen sachlichen Diskurs ging, sondern Du einfach nur Deinen Senf dazu geben wolltest, dann hätte ich mir den ganzen Quatsch einfach gespart. Auch diesmal ging es Dir ja nicht um den Inhalt ...

Der Staatsanwalt wird das Verfahren einstellen und dich auf den Privatklageweg verweisen. Der angerufene Richter wird deine Klage abweisen, weil ich dir Ahnungslosigkeit lediglich in Bezug auf Meinungsfreiheit und Hausrecht unterstelle.

Dass Du zumindest von der Juristerei nicht mehr als Fernsehwissen hast, zeigt schön diese realitätsferne Abhandlung. ;) Wir sind nicht in Amerika oder in Münster, wo Gerichtsmediziner auch ermitteln oder bei Wilsberg, wo Staatsanwältinnen die Detektivarbeit unter der Hand für sich nutzen können. Es gibt in Deutschland ganz klare Abläufe, die eigentlich jeder kennen sollte, zumindest wenn man den Hafen aufreißt und anderen Ahnungslosigkeit unterstellt... ;)

Straf- und Zivilkammer sind zunächst vollkommen getrennte Gerichtsinstanzen, genau wie Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgericht auch. Bei der Strafkammer entscheidet kein Richter alleine, sondern auch die Beisetzer. Hierbei klagt der Staat den Bürger an, beispielsweise wenn eine Straftat vorliegt oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Nehmen wir eine Schlägerei, bei Körperverletzungen muss die Polizei hinzugezogen werden und ermittelt für die Staatsanwaltschaft, der Staatsanwalt erhebt Anklage und damit läuft das Verfahren. Strafprozesse sind eher mit Petzen zu vergleichen, weshalb man ein Strafverfahren auch nicht unterbrechen kann. Wenn Du jemanden wegen Körperverletzung anzeigst, ist das Verfahren im Gange und kann durchaus für Dich problematisch werden, wenn Du beispielsweise falsche Angaben gemacht hast. Es ist aber absolut unmöglich, dass aus einem Strafprozess ein Zivilprozess werden kann, weil formal der Staat damit nichts zu tun hat und somit die Zivilklage neu eingereicht werden muss. Der Staat kann ja auch nicht für den Bürger klagen, eigentlich logisch...

Nun sind wir auch schon bei der Zivilkammer angekommen, hier klagen Zivilparteien gegeneinander, das können auch juristische Personen oder öffentliche Behörden sein, beispielsweise Schadenersatzansprüche. Auch Schmerzensgeld, Vertragsfragen, Mietrecht, Vertragsrecht im Allgemeinen sind Themen, die von der Zivilkammer abgehandelt werden, die jeweilige Schadenshöhe entscheidet über die gerichtliche Instanz. Wenn beispielsweise eine Klage beim Landgericht eingereicht wird und der Streitwert zu niedrig ist, kann diese an das Amtsgericht überstellt werden. Wenn in einer Verhandlung beispielsweise eine Straftat in der Vernehmung offen gelegt wird, wie betrügerische Absichten, Drohungen, Beleidigungen oder sogar Körperverletzungen, wird das Verfahren nicht an die Strafkammer übergeben, aber der Staatsanwalt muss informiert werden, siehe Petzen. Dann würde auf die Zivilklage ein Strafprozess folgen, aber es klagt wie beschrieben der Staat gegen den Bürger.

Wenn Anwälte im Fall von Beleidigungen auch im Netz gegen Personen vorgehen, wird meist eine gütliche Einigung angeboten und man stellt als Alternative gerne Strafanzeige und Privatklage in einem Rutsch in Aussicht. Ich würde das persönlich sogar Drohung nennen, aber das ist durchaus erlaubt, wennman rechtliche Rahmen einhält und schlussendlich geht es auch um das Honorar.

Ich halte dich aber für lernfähig und empfehle dir das unten verlinkte Interview mit dem Rechtsanwalt Steinhöfel, der die Meinungsfreiheit seiner Mandanten oft erfolgreich in den "sozialen Netzwerken" durchsetzt.

Genau, Joachim Steinhöfel ist ein schönes Beispiel, warum sich Rechtsextreme und Demokratiefeinde durchaus im rechtlichen Spektrum bewegen und ihr radikales Handeln und populistisches Werken gerne juristisch untermauern. Du solltest hingegen nicht YouTube als Wissensgewinnung sehen und zu recherchieren lernen, wen Du da eigentlich rezitiert hast.

https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Steinh%C3%B6fel

Steinhöfel hatte Ende der 80er oder Anfang der 90er Jahre ein Call-In-Format im RTL-Fernsehen, das nur ganz kurzen Bestand hatte. Dabei konnten Leute zu Alltagsthemen anrufen, die von Steinhöfel einfach so lange beleidigt wurden, bis sie heulend aufgelegt haben. Das Tückische dabei war, er wollte es wohl als Satire verkaufen, aber es war ein sehr menschenverachtendes Format und in seiner Gesamtkarriere ist es ja nicht so, dass er nur positive Erfolge erzielen konnte. Steinhöfel ist ein sehr narzistischer Mensch, für den das Recht über der Menschlichkeit steht. Wenn er jetzt jungen Leuten erklärt, wie das funktioniert, wird der Weg in eine Hassgesellschaft voller Egomanen weiter beschritten. Aber rechte Tendenzen sind nicht verboten, dennoch geben mir Deine Zeilen tiefe Einblicke in eine LEbenseinstellung, die ich als höchst problematisch empfinde. Anwälte verdienen übrigens immer, egal ob sie gewinnen oder verlieren, das solltest Du auch berücksichtigen.

Wenn nämlich Menschlichkeit das oberste Gebot wäre, bräuchten wir deutlich weniger Gerichtsverfahren. Das beginnt schon bei den respektvollen Grundlagen einer Unterhaltung, wenn man anderen Ahnungslosigkeit unterstellt und sein Fachwissen auf YouTube und noch dazu auf einen der umstrittensten Anwälte Deutschlans bezieht. Eigentor, würde ich sagen. :D
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[1.1.1.1.1] holtfreter antwortet auf DL7FOS
03.10.2021 12:32
Benutzer DL7FOS schrieb:
https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Steinh%C3%B6fel

Das ist ja ein Teufelskerl, dieser Steinhöfel! Danke für den Link.
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[1.1.1.1.1.1] hustensaftheinz antwortet auf holtfreter
03.10.2021 12:53
Benutzer holtfreter schrieb:
Benutzer DL7FOS schrieb:
https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Steinh%C3%B6fel

Das ist ja ein Teufelskerl, dieser Steinhöfel! Danke für den Link.

Schmierkampagnen auf Wikipedia beeindrucken aber auch nur die aller Leichtgläubigsten.
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[1.1.1.1.1.1.1] holtfreter antwortet auf hustensaftheinz
03.10.2021 18:07
Benutzer hustensaftheinz schrieb:
Benutzer holtfreter schrieb:
Benutzer DL7FOS schrieb:
https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Steinh%C3%B6fel

Das ist ja ein Teufelskerl, dieser Steinhöfel! Danke für den Link.

Schmierkampagnen auf Wikipedia beeindrucken aber auch nur die aller Leichtgläubigsten.

Ja, um so erstaunlicher ist, dass Steinhöfel in der linkslastigen Wikipedia mit einer langen Liste beruflicher Erfolge gefeiert wird.

"Was in Berlin am Wahltag passiert ist, kann man als das vorläufige Ende einer Kette von Beweisen ansehen, dass Deutschlands Institutionen nicht mehr funktionieren. Bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal blieben manche Orte tagelang ohne staatlichen Hilfe. Hier sprang die Bürgerschaft ein und verhinderte Schlimmeres." (Lengsfeld). Aber DL7FOS sieht das Problem bei den "Rechten" und ist damit Teil des Problems, statt seinen bescheidenen Einfluss wenigstens bei Wahlen positiv geltend zu machen. Die Rechten sind die progressiven der Gegenwart.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] hustensaftheinz antwortet auf holtfreter
04.10.2021 21:12
Benutzer holtfreter schrieb:
Benutzer hustensaftheinz schrieb:
Benutzer holtfreter schrieb:
Benutzer DL7FOS schrieb:
https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Steinh%C3%B6fel

Das ist ja ein Teufelskerl, dieser Steinhöfel! Danke für den Link.

Schmierkampagnen auf Wikipedia beeindrucken aber auch nur die aller Leichtgläubigsten.

Ja, um so erstaunlicher ist, dass Steinhöfel in der linkslastigen Wikipedia mit einer langen Liste beruflicher Erfolge gefeiert wird.

Was ist auch gegen einzuwenden, wenn seine beruflichen Erfolge erwähnt werden.

Immer dran denken, dass bei jedem Systemling schon weit geringeres gefeiert wird. Bei Asylanten wird sogar lobend erwähnt, wenn sie bisher noch nicht schwerkriminell auffällig geworden sind.
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[2] hustensaftheinz antwortet auf DL7FOS
30.09.2021 09:02
Benutzer DL7FOS schrieb:

Geändert hat sich das endgültig mit der AfD, nur hat sich die breite Masse der Bevölkerung zunächst nicht für die irrigen Anti-EU- und -EURO-Forderungen interessiert.

Was hat sich denn genau geändert? Beispielsweise kann man einen Linksruck der Union erkennen. Früher hieß es mal: „Rechts von der CSU darf es keine demokratisch legitimierte Partei geben!“ (F.J. Strauß, 1986). Das funktioniert eben nur so lange bis man sich der Linken anbiedert. So konnte sich dann die Afd rechts neben der auf links gedrehten CDU etablieren.
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[2.1] DL7FOS antwortet auf hustensaftheinz
30.09.2021 09:13
Benutzer hustensaftheinz schrieb:
Was hat sich denn genau geändert? Beispielsweise kann man einen Linksruck der Union erkennen. Früher hieß es mal: „Rechts von der CSU darf es keine demokratisch legitimierte Partei geben!“ (F.J. Strauß, 1986).

Der wäre heute auch nicht mehr in der CSU, weil die ihm zu weit links wäre. Aber ganz davon ab ging es mir nicht um politische Befindlichkeiten, davon halte ich eh wenig. Schon Loriot hat 1978 in der NDR Talkshow gesagt, dass die Unterscheidung in Rechts und Links schon damals unsinnig war, mir ging es um die Rechtsauslegung.

Genau hier und auch im Gesundheitssystem spielen politische Ansichten keine Rolle - oder sollten sie nicht spielen. Bei manchen Richtern bin ich mir allerdings unsicher, wie Norbert Blüm vor einigen Jahren in einem Buch schrieb, fehlt hier eine unabhängige Kontrollinstanz. Wenn Menschen öffentlich mit dem Tode bedroht oder verunglimpft werden, kann ein Gericht nicht zwischen Person und Funktion unterscheiden. Es muss m. E. egal sein, ob es sich um einen Bundespolitiker, Bürgermeister oder Bäckerlehrling handelt. Zu sagen, der steht ja im öffentlichen Leben, drückt zugleich aus, er hat nur eine Funktion und Menschenrechte wären untergeordnet, das aber sollte nicht passieren.

Politisch sehe ich das ganz einfach: Jede Partei, die zur Wahl zugelassen ist, hat zunächst einmal ihre Daseinsberechtigung. Ob andere Parteien sie wie auch immer einordnen, ist dabei unbedeutend. Aber ich erwarte zugleich von unseren Kontrollmechanismen, dass Menschen, die im Schutz ihrer Parteifunktion das Volk verhetzen und geltendes Recht missbrauchen, auch mit voller Härte dafür verantwortlich sind und dies unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung. Hier fände ich auch einen Unterschied zwischen Privatmann und Person im öffentlichen Leben weniger wichtig, weil diese primär dann in ihrer Funktion handeln. Wenn am Stammtisch Zahlen verdreht werden ist die Wirkung anders, als wenn das in Wahlarenen oder Politiksendungen passiert.