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Talkline-Deaktivierungsgebühr


09.09.2002 11:02 - Gestartet von kimmigs
Aufgrund des Newsletters von teltarif legte ich Widerspruch gegen die Deaktivierungsgebühr ein und kürzte die Abschlußrechnung um den Betrag der Gebühr 28,47 €. Als Antwort von Talkline erhielt ich: 'Jedoch bezieht sich das vorliegende Urteil ausschließlich auf diePreisklauseln, die bis März 2000 in unseren Preislisten verwendet worden sind.' Ich schloß meinen Vertrag im Mai 2000 ab. Weiter Talkline: 'Diese Klauseln waren für Ihren Vertrag nicht gültig, da Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben unter Einbeziehung der Klausel: entfällt, sofern vom Kunden niedrigere Kosten nachgewiesen werden oder Talkline die Kündigung des Teilnehmerverhältnisses zu vertreten hat.' Aufgrund des Beitrags von teltarif vom 28.08.2002 glaubte ich, daß das auch auf mich zutrifft. Heute ging ich an den Briefkasten und es traf mich der Schlag: es lag dort ein Schreiben der Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim & Partner aus Hamburg. Inhalt: ' Die Fa. Talkline hat die gegen Sie bestehende Forderung an unsere Mandantschaft abgetreten.' Betrag: aus oben genannten 28,47 € wurden schlagartig 64,27 €. Hat mir jemand einen Tip, ob und wie ich mich dagegen wehren kann?