Hallo!
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer koelli schrieb:
Tele2 und Interoute müssen das Verbindungsentgeld auch nicht ansagen, da es eindeutig auf deren Internetseiten erwähnt wird.
Sollte der Anbieter 0190028 dagegen in den letzten Tagen eine Verbindungsgebühr berechnet haben, fände ich das Betrug, da der Nutzer gar nicht in der Lage war, Informationen über diesen Sachverhalt zu bekommen.
Hat damit nix zu tun. Call-by-Call-Anbieter müssen den Preis nicht ansagen. Ausschlaggebend sind die Preise im RegTP-Amtsblatt und in den Geschäftsstellen des Anbieters, nicht die Preise auf der Homepage. Die Homepage-Preise sind nur dann verbindlich, wenn im RegTP-Amtsblatt darauf verwiesen wird.
Anbieter von Mehrwertdiensten (0190-0) hingegen müssen den Preis laut Preisangabeverordnung ansagen, und zwar einschließlich Verbindungsgebühr. Dabei spielt es keine Geige, ob der Anbieter 'offiziell' online ist oder nur 'inoffiziell'. Berechnet wird ja auch schon offiziell, wie ich annehme.
Ron's enemy
Also im Amtblatt Nr. 16/2002 (vom 21.08.2002) steht unter Mitteilung 386/2002 (Seite 1184-ff) "AGBs der Callax Telecom Holding GmbH für die Erbringung von Calling Diensten 'MAXTEL'" unter Punkt 3.2:
"... Die jweils gültige Tarifliste ist unter www.maxtel.de veröffentlicht."
Daher ist die Preisliste auf der Homepage auch verbindlich. Wenn die Hompage also bis heute, Montag, 26.08.2002 (offizieller Start des Dienstes) nachweislich nicht verfügbar war, dann kann man über die Rechmäßigkeit der erhobenen Entgelte streiten, wobei Callax/01058/Maxtel höchstwahrscheinlich gewinnen...
Gruß