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Informationspflicht


12.08.2002 18:32 - Gestartet von koelli
Tele2 und Interoute müssen das Verbindungsentgeld auch nicht ansagen, da es eindeutig auf deren Internetseiten erwähnt wird.
Sollte der Anbieter 0190028 dagegen in den letzten Tagen eine Verbindungsgebühr berechnet haben, fände ich das Betrug, da der Nutzer gar nicht in der Lage war, Informationen über diesen Sachverhalt zu bekommen. Wenn sich die Firma also nicht alle Kunden vergraulen will, sollte sie zumindest für die letzten Tage keine Verbindungsgebühr verlangen.
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[1] koelli antwortet auf koelli
12.08.2002 20:09
Benutzer CyberAndi schrieb:
bin ich hier im falschen Film ?

Ein Anbieter den es offiziell noch nicht gibt soll etwas zurück erstatten wegen Betrug ? *rofL*

Wer unbedingt abenteuerlicherweise solche nicht offiziellen Nummern ausprobiert ist selbst schuld.

Wie wärs wenn du noch bissel mit 0190er Nummern rumprobierst und wenn dann die rechnung kommt sagst du dass du das ja nicht gewusst hast wieviel es kostet *fg*

ne ne ne .. leute gibts ..

Also wir wollen doch mal ganz sachlich bleiben:
Fakt ist, dass die Nummer sehr wohl offiziell ist, seit sie in einem so großen Forum wie Teltarif erwähnt wurde.
Die Tatsache, dass Teltarif darüber berichtet hat, ließ nämlich auf eine gewisse Seriosität des Anbieters schließen. Im Gegensatz dazu hat Teltarif damals nie über die 0190047 berichtet, was wiederum zur Vorsicht mahnte.
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[1.1] koelli antwortet auf koelli
12.08.2002 21:04
Benutzer CyberAndi schrieb:
Benutzer koelli schrieb:

Fakt ist, dass die Nummer sehr wohl offiziell ist, seit sie in einem so großen Forum wie Teltarif erwähnt wurde. Die Tatsache, dass Teltarif darüber berichtet hat, ließ nämlich auf eine gewisse Seriosität des Anbieters schließen.

Weil Teltarif über die Nummer berichtet ist der Anbieter offiziell und seriös ? :)

Also nix gegen dich aber deine Ansichten find ich doch ziemlich naiv.

Seit wann werden denn Telefonfirmen bzw. andere Firmen durch ne Berichterstattung einer News-Seite seriös ?

Der Anbieter wird durch einen Bericht bei Teltarif nicht seriöser. Aber Teltarif rühmt sich immer damit, erst dann über einen Anbieter zu berichten, wenn es gesicherte Erkenntnisse über ihn gibt. Deshalb tauchen manche Berichte bei Teltarif eben erst einige Tage später auf, als www.tariftip.de oder www.billiger-telefonieren.de schon was darüber gebracht haben.
Da Teltarif im Gegensatz zur 0190047 über die 0190028 sofort einen Artikel brachte, konnte man davon ausgehen, dass da kein "Hammer" mehr nachkommt.
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[1.1.1] Wire-Geier antwortet auf koelli
14.08.2002 21:53
Also ehrlich: Wenn Du allen Ernstes davon ausgehst, dass Du einen 0190-0-Anbieter sofort und ohne Bedenken benutzen kannst, nur weil es mal einen Artikel darüber auf teltarif.de gegeben hat, finde ich das mehr als naiv. Und ich könnte mir vorstellen, dass man dies vor Gericht wahrscheinlich nicht anders sehen würde.

MfG
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[2] Juan antwortet auf koelli
13.08.2002 02:33
Benutzer koelli schrieb:
Tele2 und Interoute müssen das Verbindungsentgeld auch nicht ansagen, da es eindeutig auf deren Internetseiten erwähnt wird. Sollte der Anbieter 0190028 dagegen in den letzten Tagen eine Verbindungsgebühr berechnet haben, fände ich das Betrug, da der Nutzer gar nicht in der Lage war, Informationen über diesen Sachverhalt zu bekommen. Wenn sich die Firma also nicht alle Kunden vergraulen will, sollte sie zumindest für die letzten Tage keine Verbindungsgebühr verlangen.

Auch wenn Tele2 und Interoute ihre Tarife im Internet aushängen, ist eine fehlende Tarifansage, in der der Minutentarif und selbstverständlich der evtl. Verbindungsentgelt fehlen, glatter Betrug. WARUM? Ganz einfach, weil nicht jeder internet(t) ist, und weil eine vollständige Preistransparenz nicht nur mehr als fair ist, sondern vom Gesetzgeber auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens(siehe Preisauszeichnungspflicht in Schaufenstern oder Preislistenaushang vor Gaststätten und Restaurants)vorgeschrieben sind. Oder wundert sich noch jemand, warum die Tankstellen sooo groooße Preisschilder haben? Nicht, weil sie wollen, sondern weil sie müssen! Jeder soll vorher wissen, was preislich auf ihn zukommt - warum nicht auch der Telefonkunde?

Das Ganze gilt natürlich auch für Robert und seine taffen Kollegen von der DeutschenTelekomAG. Ihr dürft selbstverständlich auch weiterhin solch großzügige Taktungen anbieten - aber bitte mit Ansa(hne)ge..., damit sich ein Jeder vor Beginn eines Gespräches über Eure unverschämt gute Preisgestaltung uneingeschränkt nichtsparend freuen kann.
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[2.1] hdontour antwortet auf Juan
13.08.2002 06:20

Auch wenn Tele2 und Interoute ihre Tarife im Internet aushängen, ist eine fehlende Tarifansage, in der der Minutentarif und selbstverständlich der evtl.
Verbindungsentgelt fehlen, glatter Betrug.

Im Falle von Tele2 sehe ich das aber ganz anders: Dort hat man angemeldetes CbC.

Also wenn man sich hier so manchen Beitrag zu dem Thema "Informationspflicht" durchliest, dann kann einem wirklich schlecht werden. Evtl. sollte der Gesetzgeber verlangen, daß in den AGBs folgendes abgedruckt wird: Achtung die Nutzung des Telephones ist nicht kostenlos.
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[2.2] Trust antwortet auf Juan
17.08.2002 17:40
Benutzer Juan schrieb:
Benutzer koelli schrieb:
Tele2 und Interoute müssen das Verbindungsentgeld auch nicht ansagen, da es eindeutig auf deren Internetseiten erwähnt wird.
Sollte der Anbieter 0190028 dagegen in den letzten Tagen eine Verbindungsgebühr berechnet haben, fände ich das Betrug, da der Nutzer gar nicht in der Lage war, Informationen über diesen Sachverhalt zu bekommen. Wenn sich die Firma also nicht alle Kunden vergraulen will, sollte sie zumindest für die letzten Tage keine Verbindungsgebühr verlangen.

Auch wenn Tele2 und Interoute ihre Tarife im Internet aushängen, ist eine fehlende Tarifansage, in der der Minutentarif und selbstverständlich der evtl.
Verbindungsentgelt fehlen, glatter Betrug. WARUM? Ganz einfach, weil nicht jeder internet(t) ist, und weil eine vollständige Preistransparenz nicht nur mehr als fair ist, sondern vom Gesetzgeber auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens(siehe Preisauszeichnungspflicht in Schaufenstern oder Preislistenaushang vor Gaststätten und Restaurants)vorgeschrieben sind. Oder wundert sich noch jemand, warum die Tankstellen sooo groooße Preisschilder haben? Nicht, weil sie wollen, sondern weil sie müssen! Jeder soll vorher wissen, was preislich auf ihn zukommt - warum nicht auch der Telefonkunde?



Da sieht man, was fehlende Information ausrichten kann. Tele2 ist ihrer Informationspflicht nachgekommen indem sie allen ihren Routerkunden ein persönliches Schreiben zukommen lassen haben indem die Tarife angkündigt wurden.
Also schreibe bitte nicht, daß Tele2 seine Kunden darüber nicht informiert hat.
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[] koelli antwortet auf
12.08.2002 21:34
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer koelli schrieb:
Tele2 und Interoute müssen das Verbindungsentgeld auch nicht ansagen, da es eindeutig auf deren Internetseiten erwähnt wird.
Sollte der Anbieter 0190028 dagegen in den letzten Tagen eine Verbindungsgebühr berechnet haben, fände ich das Betrug, da der Nutzer gar nicht in der Lage war, Informationen über diesen Sachverhalt zu bekommen.

Hat damit nix zu tun. Call-by-Call-Anbieter müssen den Preis nicht ansagen. Ausschlaggebend sind die Preise im RegTP-Amtsblatt und in den Geschäftsstellen des Anbieters, nicht die Preise auf der Homepage. Die Homepage-Preise sind nur dann verbindlich, wenn im RegTP-Amtsblatt darauf verwiesen wird.

Anbieter von Mehrwertdiensten (0190-0) hingegen müssen den Preis laut Preisangabeverordnung ansagen, und zwar einschließlich Verbindungsgebühr. Dabei spielt es keine Geige, ob der Anbieter 'offiziell' online ist oder nur 'inoffiziell'. Berechnet wird ja auch schon offiziell, wie ich annehme.

Ron's enemy

Schön und gut. Aber wenn der Tarif des neuen Anbieters noch gar nicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde steht?
Teltarif hätte doch sicher schon in der ersten Meldung die Verbindungsgebühr erwähnt, wenn der Tarif des Anbieters schon im Amtsblatt einsehbar gewesen wäre.
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[] Martin Ramsch antwortet auf
13.08.2002 01:28
"ron's enemy" schrieb:
[...] Ich meine trotzdem, dass ja, sofern der Preis im normalen Rahmen bleibt (§ 612 Abs. 1 und 2 BGB), da niemand so ohne Weiteres erwarten kann kostenlose Telefongespräche führen zu können.

Davon redet ja auch keiner - nur ob die Verbindungsgebühr,
die nicht angesagt wird, zusätzlich zum Minutenpreis berechnet
wird oder nicht ist der Knackpunkt.

Ciao,
Martin
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[] So steht's im Amtblatt (RE: Informationspflicht)
Inotomi antwortet auf
26.08.2002 19:46
Hallo!

Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer koelli schrieb:
Tele2 und Interoute müssen das Verbindungsentgeld auch nicht ansagen, da es eindeutig auf deren Internetseiten erwähnt wird.
Sollte der Anbieter 0190028 dagegen in den letzten Tagen eine Verbindungsgebühr berechnet haben, fände ich das Betrug, da der Nutzer gar nicht in der Lage war, Informationen über diesen Sachverhalt zu bekommen.

Hat damit nix zu tun. Call-by-Call-Anbieter müssen den Preis nicht ansagen. Ausschlaggebend sind die Preise im RegTP-Amtsblatt und in den Geschäftsstellen des Anbieters, nicht die Preise auf der Homepage. Die Homepage-Preise sind nur dann verbindlich, wenn im RegTP-Amtsblatt darauf verwiesen wird.

Anbieter von Mehrwertdiensten (0190-0) hingegen müssen den Preis laut Preisangabeverordnung ansagen, und zwar einschließlich Verbindungsgebühr. Dabei spielt es keine Geige, ob der Anbieter 'offiziell' online ist oder nur 'inoffiziell'. Berechnet wird ja auch schon offiziell, wie ich annehme.

Ron's enemy


Also im Amtblatt Nr. 16/2002 (vom 21.08.2002) steht unter Mitteilung 386/2002 (Seite 1184-ff) "AGBs der Callax Telecom Holding GmbH für die Erbringung von Calling Diensten 'MAXTEL'" unter Punkt 3.2:
"... Die jweils gültige Tarifliste ist unter www.maxtel.de veröffentlicht."

Daher ist die Preisliste auf der Homepage auch verbindlich. Wenn die Hompage also bis heute, Montag, 26.08.2002 (offizieller Start des Dienstes) nachweislich nicht verfügbar war, dann kann man über die Rechmäßigkeit der erhobenen Entgelte streiten, wobei Callax/01058/Maxtel höchstwahrscheinlich gewinnen...

Gruß