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Schon gelesen...


09.09.2002 15:13 - Gestartet von telestar2000
...und doch wieder erkannt.Nix neues!Alte Masche.Genau wie die Anrufe ,man hätte 25000 oder 50000 Euro gewonnen und die Benachrichtigung liegt in den nächsten Tage im Briefkasten.Wer das glaubt ist selber Schuld!
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[1] gewinn und betrug / RE: Schon gelesen...
guidod antwortet auf telestar2000
09.09.2002 15:41
Benutzer telestar2000 schrieb:
...und doch wieder erkannt.Nix neues!Alte Masche.Genau wie die Anrufe ,man hätte 25000 oder 50000 Euro gewonnen und die Benachrichtigung liegt in den nächsten Tage im Briefkasten.Wer das glaubt ist selber Schuld!

das problem an gewinnen ist, dass sie nach derzeitigem recht nur ehrenschulden sind - im gegensatz zu vertraglichen schulden bewehrt der staat nicht die auszahlung. Das versprechen auf einen gewinn kann problemlos gebrochen werden, ohne eine strafverfolgung nach buergerlichem recht befuerchten zu muessen - es gab nur schon prozesse, wo mit namen von 'gewinnern' geworben wurde, und diese dann schwierigkeiten hatten, ihren guten ruf zu wahren (von wegen, nix abgeben), und ein prozess zwecks rufschaedigung nicht gerade einfach zu fuehren ist.

Demzufolge sind fehlende gewinnauszahlungen kein betrug (es gilt auch, dass man ja nichts bekommt fuer das man ja mit nichts in vorleistung gegangen ist), hier jedoch geht man mit kosten auf ein angebot ein, dass nicht erfuellt wird. Wenn sich kein 'verehrer' findet, kann man zumindest (auf privatrechtlichen wege) das geld zurueckverlangen, und mal nachfragen, ob es (im straflichen wege) schwerer oder wiederholter betrug ist.

Dem buergerlichen staat muss schliesslich daran gelegen sein, dass geschaefte moeglichst problemfrei abgewickelt werden koennen, auch zwischen sich unbekannten partnern. - je nach reifgrad einer buergerlichen kultur ist das mehr oder weniger vom staat geschuetzt, sonst muesste man sich nur noch auf bekannte oder von bekannten empfohlene geschaeftspartner stuetzen, um nicht alle nase lang ueber's ohr gehauen zu werden.

Saetze wie 'selbst schuld' sind da immer ein bischen zwiespaeltig, auch wenn vor unseren gerichten dem buerger angelastet wird, er muesse schon eine minimale weltkenntnis haben, muss der buegerlichen staate grundsaetzliche daran gelegen sein, dass geschaefte auch nach dem blossen anschein des angebotes und der einlassung abgewickelt werden koennen.

Nun gut, ob die betrugsanzeige durchkommt und viel bewirkt, ist leider fraglich, mit dem 'schweren fall' kann man ja versuchen, dem beklagten nachfolgend zu verbieten, anderweitig erneut als gewerblicher aufzutreten - denn sonst macht man hier die firma dicht, und naechste woche eine andere wieder auf. Ist ja kein unuebliches spiel.