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§ 433 BGB und, wer braucht noch eBay?


13.05.2022 16:29 - Gestartet von DL7FOS
Seit 1998 bin ich dort Kunde oder war, denn für mich steht ohnehin fest, dass eBay eigentlich unbrauchbar ist. Als Käufer nervt der Dschungel an mehr oder weniger seriösen Angeboten, als Verkäufer die ewigen Diskussionen mit den Käufern. Vor einigen Jahren habe ich noch gesagt: Besser eBay als Kleinanzeigen, der Preis ist fix und es gibt keine "Letzte-Preis"-Diskussionen. Aber schon die Gebühren und jetzt die Abkehr von PayPal haben mich so umdenken lassen, dass mein Konto dort geschlossen wird. Die haben selbst ihr eigenes gutes Konzept mit den ganzen Jahren ruiniert und dann ist da ja noch Amazon und alle anderen Shops mit Unterhändlermöglichkeit. Ein Marktplatz, auf dem man Abende lang nach toller Technik oder seltenen Dingen suchen konnte, ist eBay längst nicht mehr oder zumindest für mich nicht.

Streit um eBay und Stress mit denselben gab es immer, seitdem ich denken kann: Ist es gleichzusetzen mit einer Auktionsplattform, wer haftet bei Versand (siehe Gefahrübergang), darf man selbst mitbieten, was ist, wenn man zu wenig bekommen hat, einfach nur stressig. Dabei irritiert mich diese seltsame Diskussion ziemlich. § 433 beschreibt den Kaufvertrag, Angebot machen, Annahme des Angebots bei Handelseinigkeit. Klar gibt es den Punkt arglistiger Verschwiegenheit oder Täuschung, aber Letzteres ist es schon mal deshalb nicht, weil der Käufer einen verbindlichen Preis eingegeben hat und der Artikel zu einem sichtbaren Preis verkauft wird. Wie der nun zustande kommt, ist ja eine andere Sache. Dabei ist es ein hausgemachtes Problem, denn wenn Auktionen auf den ersten Blick so schön günstig aussehen, wird für jede Kleinigkeit extra verlangt, ebenso für Mindestpreis. Dabei betrügt auch hier eBay seine Kunden, denn der Mindestpreis ist während der Gebotsabgabe nicht mal sichtbar. Somit wird höchstens eBay um Gebühren gebracht, aber sicher nicht der Käufer. Solche Effekte passieren, wenn sich unser ewig gestriges Recht nach Jahrelangem Palaver (wie gut wir das können zeigen Ukraine- und Corona-Krisen) einfach nicht zeitnah verändert.

Dann ist da noch ein anderer Punkt: Verhandlungsbasis. Wenn ich auf eBay-Kleinanzeigen ein Produkt für 500 Euro verkaufe und VB hinschreibe, mir einer 300 Euro bietet und einer 250, könnte ich dem sagen, dass da jemand schon 400 Euro geboten hat, für das seltene Postmodem von 1987 müsste er schon 450 Euro locker machen. ;) Gleiches auf dem Flohmarkt, wenn mir der Verkäufer was auch immer erzählt, ist das nicht minder arglistig, aber Lügen ist nach unserem Rechtssystem außer bei Eid kein Straftatbestand. Somit ist ein Scheingebot auch nichts als eine Lüge und der Käufer hat doch selbst den maximal zu bezahlenden Preis festgesetzt. Naja, Online-Handel macht so jedenfalls keinen Spaß mehr.

Es war eine schöne Zeit mit den Pseudo-Auktionshäusern, aber die ist vorbei.