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Eine Frechheit!


08.07.2022 17:40 - Gestartet von arndt1972
Die Arbeitszeit von Mitarbeitern ist garantiert teurer. Ich finde Gebühren für 20,-€ angebracht. Die Leute wissen, daß Abbuchungen kommen und wenn durch ihre Fehler Lastschriften zurück gehen, sollen sie auch bezahlen.
Ich hatte in meinem Leben noch keine einzige Lastschriftrückgabe mangels Deckung und werde das auch nie haben....
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[1] Chris111 antwortet auf arndt1972
08.07.2022 18:27
Benutzer arndt1972 schrieb:
Die Arbeitszeit von Mitarbeitern ist garantiert teurer. Ich finde Gebühren für 20,-€ angebracht. Die Leute wissen, daß Abbuchungen kommen und wenn durch ihre Fehler Lastschriften zurück gehen, sollen sie auch bezahlen.
Ich hatte in meinem Leben noch keine einzige Lastschriftrückgabe mangels Deckung und werde das auch nie haben....

20 Euro sind wohl zu hoch, aber die jetzt berechneten 4 Euro sind doch sehr günstig. Ich finde dass jeder auch gerade stehen muss für seine Fehler. Wenn man nicht zahlen kann, kann man mit jedem Anbieter im Vorfeld eine Vereinbarung treffen.
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[1.1] abrazzo antwortet auf Chris111
08.07.2022 19:47
Benutzer Chris111 schrieb:

>Ich finde dass jeder auch gerade stehen muss für seine Fehler.

Vodafone hat nicht irgendwelche Fehler seiner Kunden zu sanktionieren. Es geht einzig und alleine darum, welche KOSTEN Vodafone erstattet bekommen kann. Und wenn Vodafone seinen Kunden mehr an Kosten berechnet, als denen entstanden ist, ist das unzulässig.
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[1.2] sushiverweigerer antwortet auf Chris111
09.07.2022 15:40
Benutzer Chris111 schrieb:


20 Euro sind wohl zu hoch, aber die jetzt berechneten 4 Euro sind doch sehr günstig. Ich finde dass jeder auch gerade stehen muss für seine Fehler. Wenn man nicht zahlen kann, kann man mit jedem Anbieter im Vorfeld eine Vereinbarung treffen.

Deine Meinung interessiert aber nicht, sondern das, was die Gerichte entscheiden und die sagen: reiner Kostenersatz bei Mahnungen und Rücklastschriften.

https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/pressemeldungen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/bgh-entscheidung-mahngebuehren-der-energieversorger-von-250-unzulaessig-42168
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[2] sushiverweigerer antwortet auf arndt1972
09.07.2022 15:37
Benutzer arndt1972 schrieb:
Die Arbeitszeit von Mitarbeitern ist garantiert teurer.

Nur dumm, dass der BGH (oberstes Zivilgericht) entschieden hat, dass betriebliche Kosten nicht auf den Kunden umgelegt werden dürfen (bei Mahnungen), sondern nur Sachkosten, in tatsächlich angefallener Höhe. Bei einer Mahnung per Email also 0€.

Az. VIII ZR 95/18


https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/pressemeldungen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/bgh-entscheidung-mahngebuehren-der-energieversorger-von-250-unzulaessig-42168


Du bist wirklich ein extrem unangenehmer und unsympathischer Mensch! Ich wünsche dir alles Karma dieser Welt Genosse!
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[3] helmut-wk antwortet auf arndt1972
18.07.2022 14:49
Benutzer arndt1972 schrieb:
Die Arbeitszeit von Mitarbeitern ist garantiert teurer. Ich finde Gebühren für 20,-€ angebracht.

Wie viele Mahnungen werden per Hand erstellt?

Im günstigsten Fall erstellt eine Software eine Standard-Mahnung, im für VF teuersten Fall lädt ein Mitarbeiter eine Standardmahnung, trägt die Kundendaten aus der Datenbank ein und formuliert noch ein paar Details.

Das dürfte in 3 Minuten zu schaffen sein, mit gelegentlichen Arbeitspausen, um konzentriert zu bleiben also ca. 15 Mahnschreiben pro Stunde. Selbst inklusive Nebenkosten des Arbeitgebers dürfte ein Mitarbeiter aber kaum 15*20=300 Euro die Stunde kosten.

Ich hatte in meinem Leben noch keine einzige Lastschriftrückgabe mangels Deckung und werde das auch nie haben....

Was nicht ist, kann noch werden. Ein Phishing, dass es jemanden erlaubt, kurz nach der Gehaltszahlung dein Konto zu plündern, und du hast genau diesen Fall. Und mit etwas Intelligenz kannst du noch zig anderer Szenarien finden, wo ein Unglück plötzlich dazu führt, dass du nicht genug Geld für Miete, Internet und was sonst so anfällt hast. Stornierst du dann alle Lastschriften?
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[3.1] helmut-wk antwortet auf helmut-wk
18.07.2022 16:04
Benutzer sleepyjoe schrieb:
Woher kennen wir die Kosten für eine automatisch oder halbautomatisch erstellte Mahnung? Es ist denkbar, dass eine solche Software Lizenzgebühren kostet sowie die Implementierung aufwendig und teuer ist.

Die dazu notwendige Software gabs schon in Word 5.5 für DOS, in den 80-ern.

Es gibt genügend Systeme, die sowieso schon vorhanden sind, auf die man nur aufsetzen muss, und was da noch dazu zu schreiben ist macht der Hauseigene Systemadministrator. Wenn der das nicht kann, taugt er nix.

Dabei geht es ja wohl nur nebenbei um die Erstellung eines Mahnschreibens. Erstmal muss die Nichtzahlung festgestellt werden.

Na, wenn die Zahlungseingänge automatisch ins System gespeist werden (das ist bei großen Häusern so), kann nebenbei eingetragen werden, wer gezahlt hat. _Ein_ Datenbankzugriff, und du hast die säumigen Zahler in einer schönen Liste. Sag mir die Struktur der Datenbank, und ich sage dir, was für einen SQL-Befehl ist dafür anwenden würde (wg. Hausinterna, die ich nicht kenne, könnte der nicht völlig optimal sein, aber ein interner Programmierer kennt sie natürlich).

Meist sind sog. Billing-Systeme im Einsatz, die auch die regulären Zahlungsflüsse bearbeiten - also die dafür notwendigen Lizenzgebühren sind sogar dann notwendig, wenn es überhaupt keine Mahnungen gibt.

Privatinsolvenz, Säumige Schuldner, Schuldner unbekannt verzogen, Kriminelle, usw. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass im Regelfall "in der Hektik des Alltags die Zahlung vergessen" wurde.
Die durchschnittlichen Kosten sind mit 2,80 Euro vermutlich nicht annähernd gedeckt.

Wenn das der Fall ist: Wieso konnte das VF dem Gericht nicht erläutern? Wenn es so ist, wie du (auf gut Glück!) behauptest ...

Kosten haben, aber vor Gericht nicht gelten machen - selber schuld (bzw. die doofen Anwälte, die das nicht auf die Reihe bekommen haben).