Ich weiß nicht wie es bei der Telekom aussieht. Vodafon hat immer in den AGB´s stehen gehabt, das die Pässe jederzeit von Vodafone aufgegeben werden können. Die Pässe waren nie ein fester Bestandteil eines Vertrags. Also alles rechtens, kein Vertragsbruch. Jedenfalls bei Vodafone. Bei der Telekom, wird es ähnlich sein.
Das folgt so nicht, man kann in AGB nicht Kardinalspflichten aus dem Vertrag wirksam abbedingen. Ich kenne jetzt die genaue Vertragsgestaltung hier nicht, aber soweit gegenüber dem Kunden sonst der Eindruck erweckt wurde, dass mit dem Vertrag die Buchung dieser Optionen möglich ist, dann wäre eine Klausel in AGB, die dem Anbieter das Recht einräumt diese versprochene Leistung nicht zu erbringen, möglicherweise unwirksam.