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Na geil


10.08.2022 19:14 - Gestartet von dirknb
Nicht nur, dass in Kommentaren veraltete Klischees als aktuelle Gegebenheiten ausgegeben werden (siehe meinen entsprechenden Kommentar), jetzt wird auch noch für Apps geworben, die gegen geltende Regelungen verstoßen. Dieses Webangebot kann man wirklich immer weniger lesen ...
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[1] hotte70 antwortet auf dirknb
10.08.2022 19:45
Benutzer dirknb schrieb:
Nicht nur, dass in Kommentaren veraltete Klischees als aktuelle Gegebenheiten ausgegeben werden (siehe meinen entsprechenden Kommentar), jetzt wird auch noch für Apps geworben, die gegen geltende Regelungen verstoßen. Dieses Webangebot kann man wirklich immer weniger lesen ...

Bitte keinen auf Moralpostel machen! Die App darf vom Beifahrer genutzt werden, insofern ist es auch löblich das TT darüber berichtet. Mir hat sie unterwegs schon sehr viele wertvolle Hinweise auf diverse Wegelagerer am Straßenrand gegeben.
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[1.1] dirknb antwortet auf hotte70
10.08.2022 21:07
Benutzer hotte70 schrieb:
Bitte keinen auf Moralpostel machen! Die App darf vom Beifahrer genutzt werden, insofern ist es auch löblich das TT darüber berichtet. Mir hat sie unterwegs schon sehr viele wertvolle Hinweise auf diverse Wegelagerer am Straßenrand gegeben.

Allein die hier durchschimmernde Einstellung spricht Bände. Einfach mal an die geltende Regeln halten, dann erübrigen sich derartige Spitzfindigkeiten. Rebellieren und keinen Schaden davontragen gibt es nicht.
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[1.1.1] blumenwiese antwortet auf dirknb
15.08.2022 12:32
Benutzer dirknb schrieb:
Allein die hier durchschimmernde Einstellung spricht Bände. Einfach mal an die geltende Regeln halten, dann erübrigen sich derartige Spitzfindigkeiten. Rebellieren und keinen Schaden davontragen gibt es nicht.

Ganz deiner Meinung. Wie kann man nur Maßnahmen der Regierung hinterfragen? Delegitimierung dee Staates ist sowas. Sowas gehört sofort gemeldet und bestraft. Danke, dass du uns darauf hinweist.
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[1.1.1.1] dirknb antwortet auf blumenwiese
15.08.2022 20:26
Benutzer blumenwiese schrieb:
Ganz deiner Meinung. Wie kann man nur Maßnahmen der Regierung hinterfragen? Delegitimierung dee Staates ist sowas. Sowas gehört sofort gemeldet und bestraft. Danke, dass du uns darauf hinweist.

Das hat mit der Regierung nix zu tun. Das sind sinnvolle gesellschaftliche Normen, die sich herausgebildet haben. Sowas ist historisch gewachsen. Die jeweilige Executive hat es nur in Schriftform gegossen.
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[1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf dirknb
16.08.2022 05:11
Benutzer dirknb schrieb:
Das hat mit der Regierung nix zu tun. Das sind sinnvolle gesellschaftliche Normen, die sich herausgebildet haben. Sowas ist historisch gewachsen. Die jeweilige Executive hat es nur in Schriftform gegossen.

Du meinst, das ist gottgegeben? Ich frage mich gerade, wer eigentlich die größte Gefahr für unsere demokratische Republik ist. Jemand der die Regierung kritisiert, ihre Maßnahmen hinterfragt oder jemand der glaubt, Gesetze sein gottgegeben.

Und vor allem frage ich mich gerade, vor wem man mehr Angst haben muss.
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[1.1.1.1.1.1] dirknb antwortet auf blumenwiese
16.08.2022 21:45
Benutzer blumenwiese schrieb:
Du meinst, das ist gottgegeben?

Jetzt wirds schwachsinnig. Ende und aus.
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[1.1.1.1.1.1.1] basti99 antwortet auf dirknb
16.08.2022 22:16
Benutzer dirknb schrieb:
Benutzer blumenwiese schrieb:
Du meinst, das ist gottgegeben?

Jetzt wirds schwachsinnig. Ende und aus.

Sie schreibt nach meinem Eindruck immer direkt aus der Blumenmädchen- Häkelgruppe der Reichsbürger.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf basti99
17.08.2022 05:48
Benutzer basti99 schrieb:
Sie schreibt nach meinem Eindruck immer direkt aus der Blumenmädchen- Häkelgruppe der Reichsbürger.

Falsch. So etwas schreibe ich nur, wenn mein Gegenüber nicht sachlich argumentieren kann, sondern auf persönliche Angriffe umsteigt, so wie du das regelmäßig und auch in diesem Beispiel tust.

Ich diskutiere aber gerne, soweit mein Gegenüber in der Lage ist, einen normalen Diskussionsstil zu führen. Das war im gesamten Thread hier der Fall. Bis du kamst.
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[1.2] cerberus77 antwortet auf hotte70
10.08.2022 22:56
Benutzer hotte70 schrieb:
Benutzer dirknb schrieb:
Nicht nur, dass in Kommentaren veraltete Klischees als aktuelle Gegebenheiten ausgegeben werden (siehe meinen entsprechenden Kommentar), jetzt wird auch noch für Apps geworben, die gegen geltende Regelungen verstoßen. Dieses Webangebot kann man wirklich immer weniger lesen ...

Bitte keinen auf Moralpostel machen! Die App darf vom Beifahrer genutzt werden, insofern ist es auch löblich das TT darüber berichtet. Mir hat sie unterwegs schon sehr viele wertvolle Hinweise auf diverse Wegelagerer am Straßenrand gegeben.

Falsch . Auch der Beifahrer darf die App nicht während der Fahrt nutzen. Schau mal in die STVO

Die Straßenverkehrsordnung verbietet es aber, diese während der Fahrt zu nutzen. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen beispielsweise Blitzer-Apps nicht während der Autofahrt genutzt werden. Das gilt auch für Beifahrer. Eine einzige Ausnahme gibt es: die Verkehrsmeldungen im Radio
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[1.2.1] masch99 antwortet auf cerberus77
11.08.2022 02:02
Benutzer cerberus77 schrieb:
Benutzer hotte70 schrieb:
Benutzer dirknb schrieb:
Nicht nur, dass in Kommentaren veraltete Klischees als aktuelle Gegebenheiten ausgegeben werden (siehe meinen entsprechenden Kommentar), jetzt wird auch noch für Apps geworben, die gegen geltende Regelungen verstoßen. Dieses Webangebot kann man wirklich immer weniger lesen ...

Bitte keinen auf Moralpostel machen! Die App darf vom Beifahrer genutzt werden, insofern ist es auch löblich das TT darüber berichtet. Mir hat sie unterwegs schon sehr viele wertvolle Hinweise auf diverse Wegelagerer am Straßenrand gegeben.

Falsch . Auch der Beifahrer darf die App nicht während der Fahrt nutzen. Schau mal in die STVO

Die Straßenverkehrsordnung verbietet es aber, diese während der Fahrt zu nutzen. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen beispielsweise Blitzer-Apps nicht während der Autofahrt genutzt werden. Das gilt auch für Beifahrer. Eine einzige Ausnahme gibt es: die Verkehrsmeldungen im Radio

Ich bitte Sie, Sie haben die StVO wohl selbst nicht gelesen.
§ 23 Abs. 1c S. 1 StVO lautet:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

Sie erkennen wahrscheinlich schon, dass der Beifahrer kein „Fahrzeug führt“ und mithin die Benutzung besagter Apps erlaubt ist.
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[1.2.1.1] cerberus77 antwortet auf masch99
11.08.2022 13:08
Ich bitte Sie, Sie haben die StVO wohl selbst nicht gelesen.
§ 23 Abs. 1c S. 1 StVO lautet:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

Sie erkennen wahrscheinlich schon, dass der Beifahrer kein „Fahrzeug führt“ und mithin die Benutzung besagter Apps erlaubt ist.

Sie geben sich gerade selbst die Antwort: betriebsbereit mitführen
Dadurch dass sie den Beifahrer befördern, wird das Gerät mitgeführt !
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[1.2.1.1.1] blumenwiese antwortet auf cerberus77
15.08.2022 12:35
Benutzer cerberus77 schrieb:
Sie geben sich gerade selbst die Antwort: betriebsbereit mitführen Dadurch dass sie den Beifahrer befördern, wird das Gerät mitgeführt !

Wenn man schon einen auf neunmalklugen Besserwisser und Belehrer macht, sollte man sich vorher informieren. Wird sonst peinlich.
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[1.3] TechNick antwortet auf hotte70
11.08.2022 13:03
Benutzer hotte70 schrieb:

Bitte keinen auf Moralpostel machen! Die App darf vom Beifahrer genutzt werden, insofern ist es auch löblich das TT darüber berichtet. Mir hat sie unterwegs schon sehr viele wertvolle Hinweise auf diverse Wegelagerer am Straßenrand gegeben.

Dagegen spricht aber der Satz im Artikel: "Bei Autofahrern sind die Anwendungen nach wie vor sehr beliebt, obwohl sie damit neben einem Bußgeld auch noch einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei in Kauf nehmen."
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[2] Arno Nym antwortet auf dirknb
11.08.2022 08:28

2x geändert, zuletzt am 11.08.2022 08:34
Benutzer dirknb schrieb:
Nicht nur, dass in Kommentaren veraltete Klischees als aktuelle Gegebenheiten ausgegeben werden (siehe meinen entsprechenden Kommentar), jetzt wird auch noch für Apps geworben, die gegen geltende Regelungen verstoßen.

Ich finde es gut dass es solche Apps gibt, denn sie erinnern (auch diejenigen die keine Verkehrsmeldungen im Radio hören) immer wieder daran welche Kostenfallen am Wegesrand lauern können, auch dort wo die App (noch) keinen Blitzer kennt, denn einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt keine dieser Apps. Das geht bei mobilen Blitzern auch gar nicht, und das macht den Verkehr insgesamt sicherer.

Dieses Webangebot kann man wirklich immer weniger lesen ...

Niemand zwingt dich dazu
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[2.1] Otomo antwortet auf Arno Nym
11.08.2022 10:03
in Italien steht vor jedem Blitzer ein Warnschild. Dann ist der Blitzer orange gefärbt und auf dem Gerät steht noch einmal der Geschwindigkeitswert. Da bei uns die Blitzer verborgen aufgebaut werden, erschrickt man sich bei der Fahrt sehr. Ich mache, wenn es blitzt, generell eine Gefahrenbremsung bis zum Stillstand. Das ist ein sehr gefährlicher Reflex. Das kommt vom Erschrecken und von der Blendung des Lichts, welches für einige Sekunden die Sicht nimmt. Durch den Reflex macht man die Bremsung teilweise auch, wenn man nur den Blitzer sieht und nicht zu schnell ist. Da man in diesem Moment nicht augenblicklich Schild und Tacho vergleichen kann, geht man sicherheitshalber erstmal auf die Bremse. Hinter mir fahrende Fahrzeuge könnten auffahren. Sicherer ist es die App dabeizuhaben, so entstehen diese gefährlichen Situationen erst gar nicht.
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[2.1.1] x-user antwortet auf Otomo
11.08.2022 11:21
Benutzer Otomo schrieb:
in Italien steht vor jedem Blitzer ein Warnschild. Dann ist der Blitzer orange gefärbt und auf dem Gerät steht noch einmal der Geschwindigkeitswert. Da bei uns die Blitzer verborgen aufgebaut werden, erschrickt man sich bei der Fahrt sehr. Ich mache, wenn es blitzt, generell eine Gefahrenbremsung bis zum Stillstand. Das ist ein sehr gefährlicher Reflex. Das kommt vom Erschrecken und von der Blendung des Lichts, welches für einige Sekunden die Sicht nimmt. Durch den Reflex macht man die Bremsung teilweise auch, wenn man nur den Blitzer sieht und nicht zu schnell ist. Da man in diesem Moment nicht augenblicklich Schild und Tacho vergleichen kann, geht man sicherheitshalber erstmal auf die Bremse. Hinter mir fahrende Fahrzeuge könnten auffahren. Sicherer ist es die App dabeizuhaben, so entstehen diese gefährlichen Situationen erst gar nicht.

Solch eine Schreckbremsung kann dann teuer werden. An einer neu eingerichteten kurzen 30er-Zone (ein AWO Wohnheim in Göttingen) ist mir der Hintermann aufgefahren. Folge war ein Ticket über 30,- und noch 250,- für ein Smart-Repair.

Die Stelle ist offenbar eine Goldgrube, zeitweise mit einer mobilen Blitzerkiste auf dem Parkstreifen, verborgen im Schatten aufgestellt. Nur 100m weiter dann eine Ampel die man noch in der Grünphase erreichen will.
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[2.1.1.1] Arno Nym antwortet auf x-user
11.08.2022 13:21
Benutzer x-user schrieb:

Die Stelle ist offenbar eine Goldgrube, zeitweise mit einer mobilen Blitzerkiste auf dem Parkstreifen, verborgen im Schatten aufgestellt.

Nicht ungewöhnlich. Hier hat man in der Zufahrt zu einem Gewerbegebiet erst eine Baustelle mit Baustellenampel eingerichtet, die mehr rot war als alles andere. Wer da minutenlang stand, hatte es in der Folge "etwas" eiliger um noch pünktlich auf die Arbeit im Gewerbegebiet zu kommen, und wurde dort vom Blitzlicht eines Blitzerzanhängers begrüßt. Solche und ähnliche Beispiele kennt fast jeder. Merke: Das Wort Falle in Radarfalle kommt von Falle.