Benutzer cerberus77 schrieb:
Benutzer hotte70 schrieb:
Benutzer dirknb schrieb:
Nicht nur, dass in Kommentaren veraltete Klischees als aktuelle Gegebenheiten ausgegeben werden (siehe meinen entsprechenden Kommentar), jetzt wird auch noch für Apps geworben, die gegen geltende Regelungen verstoßen. Dieses Webangebot kann man wirklich immer weniger lesen ...
Bitte keinen auf Moralpostel machen! Die App darf vom Beifahrer genutzt werden, insofern ist es auch löblich das TT darüber berichtet. Mir hat sie unterwegs schon sehr viele wertvolle Hinweise auf diverse Wegelagerer am Straßenrand gegeben.
Falsch . Auch der Beifahrer darf die App nicht während der Fahrt nutzen. Schau mal in die STVO
Die Straßenverkehrsordnung verbietet es aber, diese während der Fahrt zu nutzen. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen beispielsweise Blitzer-Apps nicht während der Autofahrt genutzt werden. Das gilt auch für Beifahrer. Eine einzige Ausnahme gibt es: die Verkehrsmeldungen im Radio
Ich bitte Sie, Sie haben die StVO wohl selbst nicht gelesen.
§ 23 Abs. 1c S. 1 StVO lautet:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
Sie erkennen wahrscheinlich schon, dass der Beifahrer kein „Fahrzeug führt“ und mithin die Benutzung besagter Apps erlaubt ist.