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20.09.2022 13:04 - Gestartet von frank_aus_wedau
Die Forderung nach einer Kostenbeteiligung des ÖRR am Verbreitungsweg via Kabelnetz halte ich für nachvollziehbar. Denn auch eine Ausstrahlung via DVB-T gibt's letztlich nicht "für umme".

Als Kunde, der wie wie meisten in meinem Bekanntenkreis, den Fernsehkonsum im Wohnzimmer noch ausschließlich via DVB-C abwickelt, halte ich die Einspeisung derr ÖRR allerdings für existenziell - machen sie doch mehr als 90% unseres Fernsehkonsums aus.
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[1] Doppelt kassieren
Larry49 antwortet auf frank_aus_wedau
21.09.2022 16:25
Benutzer frank_aus_wedau schrieb:
Die Forderung nach einer Kostenbeteiligung des ÖRR am Verbreitungsweg via Kabelnetz halte ich für nachvollziehbar. Denn auch eine Ausstrahlung via DVB-T gibt's letztlich nicht "für umme".


Wer DVB-T2 nutzt, muß keine Zugangsgebühr zahlen, wenn man keine freenet-Angebote nutzen will.
Wer DVB-C nutzt, muß immer an den Kabelnetzbetreiber zahlen. D.h. diese Leute wollen vom Anbieter und vom Nutzer Geld sehen.
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[1.1] frank_aus_wedau antwortet auf Larry49
22.09.2022 09:43

2x geändert, zuletzt am 22.09.2022 09:52
Benutzer Larry49 schrieb:
Wer DVB-T2 nutzt, muß keine Zugangsgebühr zahlen, wenn man keine freenet-Angebote nutzen will.
Wer DVB-C nutzt, muß immer an den Kabelnetzbetreiber zahlen. D.h. diese Leute wollen vom Anbieter und vom Nutzer Geld sehen.

Das ist nur eingeschränkt richtig - und zwar für Standorte, an denen eine Zimmerantenne für einen ausreichenden DVB-T-Empfang sorgt. Das ist bei mir und vielen Verwandten/Bekannten jedoch nicht der Fall.

Den vom Nutzer monatlich an den Kabelnetzbetreiber zu zahlenden Betrag müsste (nicht nur) ich mit den Kosten der Anschaffung und des Unterhalts einer Antennenanlage gegenrechnen. Der Nutzerbeitrag beim Kabel-TV deckt m.W. gerade diese Serviceleistung ab.

Weiteres Problem:
Weder in unserer Miet- noch der Eigentumswohnung ist die Anbringung von Empfangsanlagen im sichtbaren Außenbereich gestattet. Für uns letztlich das entscheidende Hindernis.

Ergänzung:
Die Kosten der Nutzer von DVB-C sind aus meiner Sicht zudem recht überschaubar. Während wir in der Mietwohnung monatlich mit 10,-€ zur Kasse gebeten werden, sind es in der ETW aufgrund eines vom Verwalter ausgehandelten Vertrags mtl. nur 5,-€. Und das einschließlich einer 6 MBit Internetflat via Kabel. Wer schneller sein will, müsste dann halt was drauflegen.
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[1.1.1] mwunsch antwortet auf frank_aus_wedau
22.09.2022 21:46
Benutzer frank_aus_wedau schrieb:
Die Kosten der Nutzer von DVB-C sind aus meiner Sicht zudem recht überschaubar. Während wir in der Mietwohnung monatlich mit 10,-€ zur Kasse gebeten werden, sind es in der ETW aufgrund eines vom Verwalter ausgehandelten Vertrags mtl. nur 5,-€. Und das einschließlich einer 6 MBit Internetflat via Kabel.

Das ist leider nur dann der Fall, wenn der Immobilien-Eigentümer oder die Hausverwaltung einen Hausanlagen-Vertrag mit dem örtlichen Kabelnetzbetreiber eingeht.

Meine ehemalige Vermieterin hat nach dem Verkauf des Hauses den Hausanschluß-Vertrag gekündigt - dieser hat angeblich pro Wohnung und Monat knapp 30 Euro gekostet; keine Ahnung, was in diesem Vertrag noch alles abgerechnet wurde.
Der neue Vermieter schließt keinen Hausvertrag ab, aktuell haben wir einen hohen Leerstand aufgrund stockender Sanierungen in den letzten zwei Jahren.
Also müssen die Mieter sich derzeit selbst mit (hier) Vodafone auseinandersetzen - ich habe einen reinen TV-Vertrag mit 20 Euro/Monat plus 10 Euro Premium-Option, mein Nachbar hat ein Paket mit Internet.

Wenn das Nebenkosten-Privileg fällt (es ist ja geplant), fällt auch ein Anreiz für Vermieter weg, bei einem vollbesetzten Haus einen Gemeinschaftsvertrag abzuschließen, wenn jeder Mieter sagen kann "Ich nutze TV über Internet, warum soll ich Kabel mitbezahlen?". Irgendwer muß die Anteile der (angeblichen) Nicht-Nutzer ja übernehmen und die wenigsten Klein-Vermieter werden das machen wollen.
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[2] helmut-wk antwortet auf frank_aus_wedau
23.09.2022 12:30
Benutzer frank_aus_wedau schrieb:
Die Forderung nach einer Kostenbeteiligung des ÖRR am Verbreitungsweg via Kabelnetz halte ich für nachvollziehbar. Denn auch eine Ausstrahlung via DVB-T gibt's letztlich nicht "für umme".
An wen zahlen die ÖRR eine Gebühr, damit ihr Programm über DVB-T2 ausgestrahlt wird?