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Produkthaftung sollte greifen!


19.12.2022 19:28 - Gestartet von MrIW
Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG
§ 1 Haftung
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts (...) eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Nokia hat hier ein fehlerhaftes Produkt, das Upgrade auf Android 12 in den Verkehr gebracht. Dieses hat die Sache, das Nokia 5.3, beschädigt, so dass es nicht mehr benutzbar ist und daraus ein Schaden entstanden ist. Nokia ist also auch im Rahmen der Produkthaftung verpflichtet, die Geräte instandzusetzen!