Benutzer chrisild schrieb:
Vermutlich würde sich der VZBV auch nicht an der zeitlichen Befristung stören, wenn es bei der Post die Möglichkeit einer Erstattung gäbe (ähnlich wie bei "verfallendem" Telefonguthaben). Aber die gibt es derzeit wohl nicht ...
Warum sollte es denn das geben? Das ist doch alles Blödsinn. Wenn ich Briefmarken in der App kaufe, weiss ich doch vorher wie viel Briefmarken ich benötige. Also kaufe ich die endsprechende Anzahl an Marken. Warum einfach, wenn es auch kompliziert machbar ist. Typisch deutsche Bürokratie. Weil ich schreibe doch erst den oder die Briefe oder Karten.