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"Und wer nicht zum ersten Mal Sachen verkauft, ergänze unbedingt: [...]"


16.01.2023 14:46 - Gestartet von rmax
Warum ist die etwas sperrig klingende Ergänzung nur im Wiederholungsfall nötig, dann aber "unbedingt"? Hier hätte der Artikel etwas mehr ins Detail gehen können.
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[1] little-endian antwortet auf rmax
17.01.2023 08:37
Benutzer rmax schrieb:

Artikel etwas mehr ins Detail gehen können.

Allerdings, das war auch mein erster Gedanke. Die Formulierung im Artikel mutet etwas wirr an und ließe sich sonst allenfalls noch als "wer nicht zum ersten Mal verkauft und sich mit besonders professionell klingenden Klauseln schmücken möchte, ergänzt das besser ...", was wiederum dann eher humorvoll denn tatsächlich ernst und nützlich gemeint wäre.
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[1.1] RE: "Und wer nicht zum ersten Mal Sachen verkauft, ergänze unbedingt: [...
rmax antwortet auf little-endian
17.01.2023 09:39
Ah, im verlinkten Artikel der Stiftung Warentest steht es genauer:

"Das ist wichtig, wenn Verkäufer immer mal wieder etwas zum Kauf anbieten. Der Haftungsausschluss erscheint nämlich auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäftsbedingung, sobald sie ihn für drei oder mehr Angebote verwenden oder verwenden wollen. Für solche AGB gelten verschärfte Voraussetzungen für den Ausschluss der Sachmangelhaftung. Er ist insgesamt unwirksam, wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehlt."