Benutzer colonia2019 schrieb:
Benutzer helloworld_de schrieb:
Nicht jeder Betroffene ist mit der Ersatzlösung unzufrieden! Warum wird hier pauschal zur Kündigung geraten?
Weil wesentliche Vertragsbestandteile (echte Teilflatrate) zum Nachteil des Kunden nicht mehr erbracht werden?
Das ist halt der Punkt für den es erst einmal vor Gericht eine Entscheidung geben muss.
"War die 'kostenfreie Option' ein wesentlicher Vertragsbestandteil durch dessen Wegfall eine außerordentliche Kündigung begründbar ist?"
Wenn man durch den Wegfall der Option den Anbieter lieber wechseln will, dann sollte man halt vorbeugend kündigen, für den Fall, dass das Gericht für das Anrecht auf eine außerordentliche Kündigung entscheidet. Damit hätte man in dem Fall schon mal eine ausgesprochene Kündigung mit entsprechender Frist.
Wenn aber man eh nicht mit dem Gedanken eines Providerwechsels spielt, dann kann man das auch ignorieren.
Schadenersatz?
Egal wie das Gericht entscheidet, einen Schadenersatz wird es wohl eher nicht geben, da die Option ja beidseitig monatlich kündbar war und diese Frist eingehalten wurde.