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Da müsste mal der Gesetzgeber Hand anlegen


06.04.2023 08:45 - Gestartet von Jockel72
Meiner Meinung nach müsste der Gesetzgeber da eine Möglichkeit schaffen eines Sonderkündigungsrechtes.Am Wohnort kein Empfang Recht auf Kündigung mit Beweislast umkehr. Der Anbieter muss Nachweisen das der Empfang am Wohnort möglich ist.