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31.10.2002 08:27 - Gestartet von fabian
Als bekennender Freund der Grundrechte finde ich, dass das die beste Werbung für 02 seit langem gewesen ist. Endlich erfährt man kurzfristig, dass man abgehört wurde. Weiter so 02.

Fabian
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[1] CHEFE antwortet auf fabian
31.10.2002 08:41
Benutzer fabian schrieb:
Als bekennender Freund der Grundrechte finde ich, dass das die beste Werbung für 02 seit langem gewesen ist. Endlich erfährt man kurzfristig, dass man abgehört wurde. Weiter so 02.

Steht in den Grundrechten, daß Strafverfolgung erschwert wenn nicht gar unmöglich gemacht werden soll ?
Datenschutz und Privatsphäre muß sein - aber bei der Strafverfolgung können die ruhig mal angetatscht werden.
Meistens haben die, die am lautesten nach Datenschutz schreien dann ne Payback Karte, machen bei jedem Gewinnspiel mit etc. etc. .... ;-)

P.S.: Ich meinte damit jetzt nicht Dich - war ein eher allgemeines Statement
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[1.1] Peterbilt antwortet auf CHEFE
31.10.2002 08:49
Benutzer CHEFE schrieb:
Benutzer fabian schrieb:
Als bekennender Freund der Grundrechte finde ich, dass das die beste Werbung für 02 seit langem gewesen ist. Endlich erfährt man kurzfristig, dass man abgehört wurde. Weiter so 02.

Steht in den Grundrechten, daß Strafverfolgung erschwert wenn nicht gar unmöglich gemacht werden soll ?


Sicherlich nicht - aber: Ein simples Amtsrichterchen kann diese Überwachung anordnen. Eine Kontrolle durch das Volk fehlt hier vollkommen.
Außerdem ist es in diesem Dunstkreis durchaus möglich, daß eine Schnüffelaktion auch ohne richterliche Anordnung gestartet wird.

Wie bereits der erste Poste bemerkte, sollten hier Roß und Reiter genannt werden!

Datenschutz und Privatsphäre muß sein - aber bei der Strafverfolgung können die ruhig mal angetatscht werden.

Stellt sich die Frage WO genau die StrafVERFOLGUNG anfängt und die Prävention aufhört. Bei der allseits bekannten Sammelwut deutscher Behörden ist es sehr gut vorstellbar, daß der Begriff Strafverfolgung sehr großzügig ausgelegt wird.

Meistens haben die, die am lautesten nach Datenschutz schreien dann ne Payback Karte, machen bei jedem Gewinnspiel mit etc. etc. .... ;-)

Die Burschen schmeißen einen dann ja nur mit Werbung zu - schlimm genug, aber immer noch besser als in irgendwelchen Behördendatenbanken zB als potenzieller Terrorist geführt zu werden.......
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[1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf CHEFE
31.10.2002 09:00
Benutzer CHEFE schrieb:

Benutzer fabian schrieb:
Als bekennender Freund der Grundrechte finde ich, dass das die beste Werbung für 02 seit langem gewesen ist. Endlich erfährt man kurzfristig, dass man abgehört wurde. Weiter so 02.

Steht in den Grundrechten, daß Strafverfolgung erschwert wenn nicht gar unmöglich gemacht werden soll ?

Nein, aber in den Grundrechten steht etwas vom Fernmeldegeheimnis. Natürlich muss es trotzdem Abhörmöglichkeiten geben, wenn dadurch schwere Straftaten aufgeklärt werden können. Allerdings wird in Deutschland vergleichsweise viel abgehört. Da fragt man sich schon, ob es in diesem Umfang sein muss.

Datenschutz und Privatsphäre muß sein - aber bei der Strafverfolgung können die ruhig mal angetatscht werden.

Nur dort, wo es unbedingt sein muss.

Meistens haben die, die am lautesten nach Datenschutz schreien dann ne Payback Karte, machen bei jedem Gewinnspiel mit etc. etc. .... ;-)

Es ist aber doch ein deutlicher Unterschied, ob ich irgendwo meine Adresse angebe und dann Werbung bekomme, oder ob meine Telefongespräche (ohne mein Wissen) abgehört werden.
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[1.2.1] CHEFE antwortet auf Mobilfunk-Experte
31.10.2002 09:32
Meistens haben die, die am lautesten nach Datenschutz schreien dann ne Payback Karte, machen bei jedem Gewinnspiel mit etc. etc. .... ;-)

Es ist aber doch ein deutlicher Unterschied, ob ich irgendwo meine Adresse angebe und dann Werbung bekomme, oder ob meine Telefongespräche (ohne mein Wissen) abgehört werden.

Genau das ist es was ich meine. Die Leute denken Sie bekommen "nur" Werbung.
Aber allein mit den anzugebenden Daten ist schon ein ich nenn es Mal "Sozialprofil" zu erstellen - und mit den ganzen Daten die sie durch die Nutzung bekommen, kannst dann noch ein Bewegungs- und Verhaltensprofil erstellen. Ähnliches ist selbst mit der EC Karte möglich.

Ich weiß nicht, inwieweit das wirklich gemacht wird aber möglich ist es - und Du hast eingewilligt.

Und zu "...oder ob meine Telefongespräche (ohne mein Wissen) abgehört werden" kann ich auch nur sagen, daß es wenig Sinn macht, wenn man einem Abgehörten vorher mitteilt, das man seinen Anschluß abhört... ;-)

Mir würde es wie gesagt auch nicht gefallen, wenn ich erfahren würde, daß mein Anschluß abgehört worden ist und ich würde auch nachbohren wieso, weshalb und auf wessen Veranlassung. Aber ich habe selbst bei "Kleinkriminellen" volles Verständniss dafür. Egal ob Autoknacker, Einbrecher, Betrüger, Vergewaltiger, Mörder oder Terrorist - in meinen Augen verdient kein einziger Schutz vor der Telefonüberwachung durch das Grundgesetz.
Und wir leben ja in keiner absoluten Bananenrepublik - ein paar rechtstaatliche Grundsätze gelten ja bei uns noch und vor der Telefonüberwachung stehen ein paar Hürden.

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[1.2.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf CHEFE
31.10.2002 09:58
Benutzer CHEFE schrieb:

Meistens haben die, die am lautesten nach Datenschutz schreien dann ne Payback Karte, machen bei jedem Gewinnspiel mit etc. etc. .... ;-)

Es ist aber doch ein deutlicher Unterschied, ob ich irgendwo meine Adresse angebe und dann Werbung bekomme, oder ob meine Telefongespräche (ohne mein Wissen) abgehört werden.

Genau das ist es was ich meine. Die Leute denken Sie bekommen 'nur' Werbung.
Aber allein mit den anzugebenden Daten ist schon ein ich nenn es Mal 'Sozialprofil' zu erstellen - und mit den ganzen Daten die sie durch die Nutzung bekommen, kannst dann noch ein Bewegungs- und Verhaltensprofil erstellen. Ähnliches ist selbst mit der EC Karte möglich.

Die Daten gebe ich aber freiwillig an, und ich nutze diese Dienste auch freiwillig. Also kontrolliere ich selbst, welche Daten sie von mir bekommen. Ganz abgesehen davon ist für mich die Auswertung solcher Daten ein weitaus geringerer Eingriff in meine Privatsphäre als das Abhören meiner Telefongespräche.

Und zu '...oder ob meine Telefongespräche (ohne mein Wissen) abgehört werden' kann ich auch nur sagen, daß es wenig Sinn macht, wenn man einem Abgehörten vorher mitteilt, das man seinen Anschluß abhört... ;-)

Das ist schon richtig. Gerade auch deswegen ist es aber ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre.

Mir würde es wie gesagt auch nicht gefallen, wenn ich erfahren würde, daß mein Anschluß abgehört worden ist und ich würde auch nachbohren wieso, weshalb und auf wessen Veranlassung. Aber ich habe selbst bei
'Kleinkriminellen' volles Verständniss dafür.
Egal ob Autoknacker, Einbrecher, Betrüger, Vergewaltiger, Mörder oder Terrorist - in meinen Augen verdient kein einziger Schutz vor der Telefonüberwachung durch das Grundgesetz.

Erstens: Telefonüberwachung wird typischerweise bei Leuten gemacht, die (noch) nicht wegen einer Straftat im Gefängnis sitzen, sondern bei Leuten, die verdächtig sind. Abgehört werden auch nicht nur diese Leute selbst, sondern auch alle, mit denen sie telefonieren, und auch alle Mitbenutzer des abgehörten Anschlusses.

Zweitens: Die Grundrechte sind für alle da, selbst für Mörder und Terroristen. Auch diese Leute dürfen nicht ohne guten Grund abgehört werden.

Und wir leben ja in keiner absoluten Bananenrepublik - ein paar rechtstaatliche Grundsätze gelten ja bei uns noch und vor der Telefonüberwachung stehen ein paar Hürden.

Zum Glück hast du Recht. Die Hürden sind aber offenbar in manch anderen Ländern höher. Da darf man ja wohl fragen: Warum?
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[1.2.1.1.1] ernie antwortet auf Mobilfunk-Experte
31.10.2002 11:18

Zweitens: Die Grundrechte sind für alle da, selbst für Mörder und Terroristen. Auch diese Leute dürfen nicht ohne guten Grund abgehört werden.

Beim Abhören von Mördern und Terroristen ist deren Tätigkeit doch ein guter Grund, oder?

ernie
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[1.2.1.1.1.1] Hagen21 antwortet auf ernie
31.10.2002 11:43

Beim Abhören von Mördern und Terroristen ist deren Tätigkeit doch ein guter Grund, oder?

Obwohl das am 11.9.01 auch nichts gebracht hat.

Hinweise auf einen bevorstehenden Anschlg wurden ignoriert.
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[1.2.1.1.1.1.1] johnny6 antwortet auf Hagen21
31.10.2002 12:17
Die Hinweise auf die Anschläge vom 11.09. wurden erst am 13.09. vom arabischen ins englische übersetzt. Es gab schlichtweg nicht genügend arabisch-sprachige Übersetzter beim FBI.


Benutzer Hagen21 schrieb:

Beim Abhören von Mördern und Terroristen ist deren Tätigkeit doch ein guter Grund, oder?

Obwohl das am 11.9.01 auch nichts gebracht hat.

Hinweise auf einen bevorstehenden Anschlg wurden ignoriert.
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[1.2.1.1.1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf ernie
31.10.2002 12:13
Benutzer ernie schrieb:

Zweitens: Die Grundrechte sind für alle da, selbst für Mörder und Terroristen. Auch diese Leute dürfen nicht ohne guten Grund abgehört werden.

Beim Abhören von Mördern und Terroristen ist deren Tätigkeit doch ein guter Grund, oder?

Nicht automatisch. Das Abhören muss schon einen deutlichen Nutzen erwarten lassen, der anders nicht zu erreichen ist.
Außerdem sind die wenigsten Abgehörten Mörder oder Terroristen. Die meisten sind nur Verdächtige.
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[1.2.1.1.2] Hagen21 antwortet auf Mobilfunk-Experte
31.10.2002 11:44

Abgehört werden auch nicht nur diese Leute selbst, sondern auch alle, mit denen sie telefonieren,

Werde ich denn dann nur in dem Gespräch abgehört, wenn der eigentliche Abgehörte mit mir spricht, oder werde ich danach auch bei allen anderen Gesprächen mit weiteren abgehört?
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[1.2.1.2] fb antwortet auf CHEFE
04.11.2002 14:18
Benutzer CHEFE schrieb:
Und zu '...oder ob meine Telefongespräche (ohne mein Wissen) abgehört werden' kann ich auch nur sagen, daß es wenig Sinn macht, wenn man einem Abgehörten vorher mitteilt, das man seinen Anschluß abhört... ;-)

Nein, aber eine Information NACH Ende der Abhöraktion, vorrausgesetzt natürlich, die Abhöraktion führte zu keinem strafrechtlich relevanten Ergebnis, inklusive des genauen Abhörzeitraums, sollte in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein und beeinträchtigt ja auch den Zweck der Abhöraktion in keinster Weise.

Die Reaktion der beteiligten Behörden über diese Abrechnungspanne zeigt aber, daß genau dies wohl unter keinen Umständen gewünscht wird. Allein das sollte in einem Rechtsstaat schon Grund zur Beunruhigung sein, schade, daß das hier von so vielen Bürgern anders gesehen wird.

Wie auch immer, und o.T aber interessant ist auch, daß diese Panne mal wieder ausgerechnet bei O2 auftritt :-)

Aber ich habe selbst bei 'Kleinkriminellen' volles Verständniss dafür.

Weißt du überhaupt, was Kleinkriminelle sind? Das sind Leute, die vielleicht mal 'ne Flasche Bier im Supermarkt klauen. Und dafür findest du es wirklich angemessen, Grundrechte außer Kraft zu setzen?
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[1.2.1.2.1] CHEFE antwortet auf fb
04.11.2002 14:56
Nein, aber eine Information NACH Ende der Abhöraktion, vorrausgesetzt natürlich, die Abhöraktion führte zu keinem strafrechtlich relevanten Ergebnis, inklusive des genauen Abhörzeitraums, sollte in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein und beeinträchtigt ja auch den Zweck der Abhöraktion in keinster Weise.

Stimmt - sowas habe ich ja aber auch nie ausgeschlossen...

Die Reaktion der beteiligten Behörden über diese Abrechnungspanne zeigt aber, daß genau dies wohl unter keinen Umständen gewünscht wird. Allein das sollte in einem Rechtsstaat schon Grund zur Beunruhigung sein, schade, daß das hier von so vielen Bürgern anders gesehen wird.

Vielleicht ist bei diesen Bürgern aber auch einfach die Angst vor Kriminalität so hoch, daß einzelne Rechte dafür zurückgestellt werden ?! Ich habe durchaus mit Bedenken zur Kenntniss genommen, wie der 11.9 zum Anlass genommen wurde Gesetzesänderungen durchzupauken die unter normalen Umständen so wohl zu heftigsten Diskussionen geführt hätten.

Weißt du überhaupt, was Kleinkriminelle sind? Das sind Leute, die vielleicht mal 'ne Flasche Bier im Supermarkt klauen. Und dafür findest du es wirklich angemessen, Grundrechte außer Kraft zu setzen?

Ich habe meinen Begriff der Kleinkriminellen definiert - es ist aber ziemlich unerheblich wo man die Grenze zieht. Vielleicht kann man hier auch von einer Grundrechtskollision reden - aber ich kann einfach nicht nachvollziehen wieso man das Grundrecht Fernmeldegeheimnis für Terroristen, (Klein-)Kriminelle bzw. Verdächtigen von Straftaten das Grundrecht über z.B. die Grundrechte Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentum, Recht auf Leben etc. stellt. Der etwas abscheifende Vergleich sei mir erlaubt.

Davon abgesehen verstehe ich persönlich diese ganze Aufregung nicht wirklich. Ich gehe nach wie vor davon aus, daß mein Telefonanschluß nicht "einfach mal so" abgehört wird. D.h. mir kann höchstens passieren, daß ein Telefongespräch zu jemanden dessen Anschluß abgehört wird überwacht wird. Wenn ich nichts zu verbergen habe - na und ?!
Genauso verhält es sich mit der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen. Wo bitte liegt das Problem, wenn man mich durchs Bild schlendern sieht ? Wenn dadurch nur eine Straftat vereitelt wird, eine Vergewaltigung nicht stattgefunden hat oder ein Fahrradknacker erwischt wird - dann nehme ich auch gern in Kauf, wenn mich jemand beim in der Nase bohren filmt...
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[1.2.1.2.1.1] pimpam antwortet auf CHEFE
04.11.2002 17:18
Ich gehe nach wie vor davon aus, daß mein Telefonanschluß nicht 'einfach mal so' abgehört wird. D.h. mir kann höchstens passieren, daß ein Telefongespräch zu jemanden dessen Anschluß abgehört wird überwacht wird.

Nicht ganz. Gespräche ins Ausland werden grundsätzlich abgehört.
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[1.2.1.2.1.1.1] CHEFE antwortet auf pimpam
04.11.2002 22:35
Nicht ganz. Gespräche ins Ausland werden grundsätzlich abgehört.

Sagt wer ?
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[1.2.2] kalle antwortet auf Mobilfunk-Experte
31.10.2002 16:09
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer CHEFE schrieb:

Benutzer fabian schrieb:
Als bekennender Freund der Grundrechte finde ich, dass das die beste Werbung für 02 seit langem gewesen ist. Endlich erfährt man kurzfristig, dass man abgehört wurde. Weiter so 02.

Steht in den Grundrechten, daß Strafverfolgung erschwert wenn nicht gar unmöglich gemacht werden soll ?

Nein, aber in den Grundrechten steht etwas vom Fernmeldegeheimnis. Natürlich muss es trotzdem Abhörmöglichkeiten geben, wenn dadurch schwere Straftaten aufgeklärt werden können. Allerdings wird in Deutschland vergleichsweise viel abgehört. Da fragt man sich schon, ob es in diesem Umfang sein muss.

Wichtig ist doch, dass man vorbeugt. Im Rahmen unserer gegenwärtigen Rechtsordnung ("demokratischer Rechtsstaat" oder so) mag dies vielleicht nicht unbedingt nötig sein. Aber stell Dir mal vor, die Rechtsordnung wird geändert (hin zu mehr Sicherheit...), und man muss dann erst anfangen, sich das ganze Datenmaterial zu besorgen. Da isses doch viel besser, wenn man schon mal einen angemessenen Vorrat anlegt, oder?

Datenschutz und Privatsphäre muß sein - aber bei der Strafverfolgung können die ruhig mal angetatscht werden.

Nur dort, wo es unbedingt sein muss.

Meistens haben die, die am lautesten nach Datenschutz schreien dann ne Payback Karte, machen bei jedem Gewinnspiel mit etc. etc. .... ;-)

Es ist aber doch ein deutlicher Unterschied, ob ich irgendwo meine Adresse angebe und dann Werbung bekomme, oder ob meine
Telefongespräche (ohne mein Wissen) abgehört werden.
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[2] kostenpflichtige Dienstleistung ;-)
AlexDA antwortet auf fabian
31.10.2002 08:41
Benutzer fabian schrieb:
Als bekennender Freund der Grundrechte finde ich, dass das die beste Werbung für 02 seit langem gewesen ist. Endlich erfährt man kurzfristig, dass man abgehört wurde. Weiter so 02.

Klar, und für diese Dienstleistung muss man auch zahlen! ;-)))

Wie schon oft gesagt: Die versuchen jetzt mit ALLEM Geld zu verdienen.
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[2.1] Inotomi antwortet auf AlexDA
31.10.2002 08:47
Hallo!

Benutzer AlexDA schrieb:
Benutzer fabian schrieb:
Als bekennender Freund der Grundrechte finde ich, dass das die beste Werbung für 02 seit langem gewesen ist. Endlich erfährt man kurzfristig, dass man abgehört wurde. Weiter so 02.

Klar, und für diese Dienstleistung muss man auch zahlen! ;-)))

Wie schon oft gesagt: Die versuchen jetzt mit ALLEM Geld zu verdienen.

Dann sollte in der Preisliste auch diese "Dienstleistungen" aufgeführt sein:
- Belauschen der Gespräche - XX,XX EUR
- Benachrichtigung über Belauschen - XX,XX EUR
- Sperre gegen mögliches Abhören der Gespräche - XX,XX EUR

Gruß