Benutzer blacky schrieb:
Benutzer thomas-m schrieb:
Daraus läßt sich ja eigentlich schliesen, dass überhaupt kaum noch Zeugenaussagen verwertet werde dürfen, die haben ja alle irgendwie "gelauscht" ...
falsch! es geht ums telefonieren, wo der gesprächspartner keinen überblick über das andere ende der leitung hat. das ist übrigens nicht neu. in meiner ehemaligen fa. wurde schon vor 20 jahren verboten, ohne erlaubnis andere mithören zu lassen. stets musste der gesprächspartner darauf hingewiesen, bzw. um erlaubnis gebeten werden, falls jemand mithören wollte. das gleiche gilt fürs mitschneiden.
Das beweifelt ja auch niemand das es so sein sollte (nämlich das der Gesprächspartner davon in Kenntnis gesetzt wird, dass hier jemand mithören möchte), leider - so sehe ich es jedenfalls - läßt sich das Urteil aber durchaus auch auf andere Bereiche (als das Telefonieren) übertragen.
"Das Recht am gesprochenen Wort, so der Erste Senat, umfasst auch die "Selbstbestimmung" über den Kreis der Gesprächspartner. Das Grundrecht schütze die Betroffenen davor, dass ihr Gesprächspartner heimlich weitere Personen mithören lasse."
Ich warte schon darauf, dass zum Beispiel der Exkanzler Kohl die Journalisten die ihn in der Bundestagskantine "belauscht" haben ("Tierse ist der schlechteste deutsche Parlamentspräsident seit Goebbels") des Bruches eines Verfassungsmäßig garantierten Grundrechtes bezichtigt.
das zauberwort hast du selbst erwähnt. es heisst *heimlich*. kohl musste sich einfach nur umsehen, daher ist sein fall nicht vergleichbar.
Ich glaube nicht das Kohl seine Worte (wenn er sie so gesagt hat) an alle Umstehenden gerichtet hat, außerdem steht den Journalisten ja auch nicht deren Profession auf der Stirn geschrieben.