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Endgerätefreiheit = Hardwarefreiheit+Softwarefreiheit


08.05.2023 11:53 - Gestartet von DcPS
Wie steht es mit der Endgerätefreiheit? Darf da eine App überhaupt vorgeschrieben werden?
Die App ist ja nur ein Stück Softwöre, das mit Hardware zur Funktion benötigt wird. Da gibt es eine untrennbare Verbindung. Einen speziellen Programmstand virzzschreiben, ist da genauso unzulässig.
Mit einem App-Zugang wird ja die Endferätefreiheit wieder genauso beschnitten.
Anstelle jedesmal um Kulanz zu bettekn, sollte mit diesem Unterlaufen des Gesetzes schlichtweg ein dauerhafter Schlußstrich gemacht werden.
Wäre dies nicht ein Anliefen der Vrrbraucgerschutzverbände?
Ich weiß nicht, was ein nirmaler Nutzer alles erklärt bekommt in kurzer Zeit, ob er überhaupt in drr Kage ist, das alles zu versrehen und zu behalten. Mir scheint, genau darauf baut diese Methode: irgendwo ist es ja dokumentiert. Also ist der Kunde schuld?
Der hat tatsächlich aber gar keine Ahnung, geht von fairen Geschäftsbedingungen aus. Er hat eine Flatrate bekommen, die wollte er. Alles andere ist vorsätzlich darauf angelegt, Extraprofite zu generieren. Welche Einschränkungen bestehen denn beim Zugang, gelingt der überall? Oder wird darüber die Gescgwindigkeit manipuliert?

Es wäre schön, wenn der Fesetzgeber endkich mal Gesetze macht, deren übertreten die Händlerexistenz bedrohen. Der Händler muß fachkundig sein, ist er es nicht, gilt Strafrecht. Es muß doch möglich sein, Betrug von vorn herein zu verhindern. Und seien es hohe zu hinterlegende Händler-Kautionen, die sofort verfallen.