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Erstaunlich


15.05.2023 09:29 - Gestartet von upandaway
einmal geändert am 15.05.2023 09:30
Ich verstehe die Anbieter hier nicht. Durch solche Kulanz wird den Kunden jede Verantwortung für den Umgang mit dem Handy abgenommen. Offenbar ist Oma nicht ausreichend kompetent, ein Mobiltelefon zu nutzen. Weil sie aus Langeweile oder in der Angst etwas zu verpassen, jeden Mist anklickt, sollen solche Kosten von den Anbietern in den Tarif kalkuliert werden?
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[1] Lars antwortet auf upandaway
15.05.2023 11:14
Benutzer upandaway schrieb:
Ich verstehe die Anbieter hier nicht. Durch solche Kulanz wird den Kunden jede Verantwortung für den Umgang mit dem Handy abgenommen. Offenbar ist Oma nicht ausreichend kompetent, ein Mobiltelefon zu nutzen.

Schuld trifft aber auch die Angehörigen, die keine Vorkehrungen gegen Betrugsversuche getroffen haben, obwohl die Betroffene hier nicht kompetent ist: Einen Tarif ohne Flat gewählt, vermutlich auch keine Drittanbietersperre und 0137-/0900-/Sonstige Dienste-Sperre eingerichtet
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[1.1] x-user antwortet auf Lars
15.05.2023 11:29
Benutzer Lars schrieb:

Schuld trifft aber auch die Angehörigen, die keine Vorkehrungen gegen Betrugsversuche getroffen haben, obwohl die Betroffene hier nicht kompetent ist: Einen Tarif ohne Flat gewählt, vermutlich auch keine Drittanbietersperre und 0137-/0900-/Sonstige Dienste-Sperre eingerichtet

Unseriöse Apps? Eine böse Falle. Wie alt war Omas Handy genau, welches Betriebssystem, wann wurden zuletzt Sicherheitsupdates geladen?
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[1.2] kammann antwortet auf Lars
15.05.2023 13:29
Benutzer Lars schrieb:

Schuld trifft aber auch die Angehörigen, die keine Vorkehrungen gegen Betrugsversuche getroffen haben, obwohl die Betroffene hier nicht kompetent ist: Einen Tarif ohne Flat gewählt, vermutlich auch keine Drittanbietersperre und 0137-/0900-/Sonstige Dienste-Sperre eingerichtet

Es ging hier um MMS. DIese kosten 0,39€ pro Stück, sind nie in Flatrates enthalten und können auch nicht über Drittanspietersperren verhindert werden.

Auch spielt das Ater der betroffenen Kundin wohl kaum eine Rolle - Schadsoftware wird von Kunden jeden Alters und meist unbemerkt aus den offiziellen Appstores der Anbieter installiert. Und zumindest auf Androidgeräten gibt es auch keinen wirksamen Schutz gegen Sideloading von Apps. Hier von Schuld des Kunden oder der Angehörigen zu spreche ist echt dreist!
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[1.2.1] Lars antwortet auf kammann
15.05.2023 16:22
Benutzer kammann schrieb:
Es ging hier um MMS. DIese kosten 0,39€ pro Stück, sind nie in Flatrates enthalten und können auch nicht über Drittanspietersperren verhindert werden.

Wenn man die Smartphone-Einstellungen bei der Einrichtung systematisch durch geht, lautet zumindest meine Empfehlung, MMS auf keinen Fall zu aktivieren. Ich habe noch keinen älteren Menschen gesehen, für den MMS irgendeinen Nutzen gestiftet hätte, sondern immer nur Verwirrung und Mehrkosten, wenn z.B. versucht wird, mit der "falschen App" ein Bild zu schicken.

Und zumindest auf Androidgeräten gibt es auch keinen wirksamen Schutz gegen Sideloading von Apps.

Ich will darauf keine Plattformdiskussion machen - persönlich bin ich aber der Meinung, dass Androidgeräte für ältere Menschen nicht besonders gut geeignet sind, weil die Betrugsgefahr höher ist.
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[2] tox1c90 antwortet auf upandaway
15.05.2023 13:42

einmal geändert am 15.05.2023 13:45
Benutzer upandaway schrieb:
Ich verstehe die Anbieter hier nicht. Durch solche Kulanz wird den Kunden jede Verantwortung für den Umgang mit dem Handy abgenommen. Offenbar ist Oma nicht ausreichend kompetent, ein Mobiltelefon zu nutzen. Weil sie aus Langeweile oder in der Angst etwas zu verpassen, jeden Mist anklickt, sollen solche Kosten von den Anbietern in den Tarif kalkuliert werden?

Es sind aber beide Vertragspartner auch dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen und im Rahmen des Zumutbaren einen vermeidbaren Schaden für die Gegenseite abzuwenden.
Darum wäre es eigtl. auch überhaupt nicht zulässig, wenn ein Mobilfunkanbieter auf einmal äußerst ungewöhnliche bzw. extreme Nutzung verzeichnet, und dann ohne eine Warnung rauszuschicken oder dies zu unterbinden eine Rechnung von tausenden Euros entstehen lässt.
Hier gibt es eine Mitwirkungspflicht auch für den Anbieter. Wenn klar erkennbar ist, dass missbräuchliche Nutzung vorliegt, muss der Anbieter einschreiten und darf das nicht einfach wissentlich zum Nachteil des Kunden geschehen lassen. Wenn der Anbieter hingegen einfach untätig bis Monatsende zuguckt, wie die Tausender auf dem Tacho dazukommen, ist es unzulässig, das in Rechnung zu stellen und man kann als Kunde dagegen vorgehen. Es wäre schließlich technisch ein leichtes gewesen, dem Kunden diesen Schaden zu ersparen. Das ist wie mit der unterlassenen Hilfeleistung.

Genauso umgekehrt. Wenn dich irgendein Händler aufgrund eines Fehlers regelmäßig mit Ware beliefert, für die du nicht bezahlt hast, bist du auch verpflichtet, über diesen Irrtum aufzuklären, und kannst nicht einfach immer alles weiter annehmen und den Schaden für den Händler immer größer werden lassen.