Benutzer colonia2019 schrieb:
Das war ja klar, dass unter einem Artikel in dem es um Verstöße gegen das Strafrecht eines demokratischen Landes geht und wie man sich davor schützt, sofort der erste Horst mit Tipps um die Ecke kommt, wie man es unterlaufen kann.
1. Interessant, dass du meine Ausführungen sofort auf Deutschland beziehst. Das sagt eigentlich schon sehr viel über dich aus. Aber danke dafür.
2. Die Nutzung von VPN ist vollkommen legal. Wer die Nutzung von VPN als Unterlaufen von Strafverfolgung bezeichnet, entlarvt sich als genau der, für den VPN unter anderem entwickelt wurden.
3. Eine demokratische Legitimierung sagt nicht das geringste darüber aus, ob Gesetze oder vor Ordnungen zu der Freiheit des Individuums dienen. Demokratisch legitimiert war letztlich auch die Machtergreifung der jenigen, deren Namen wir hier nicht nennen dürfen, im Frühling 1933. Und auch die Zweite Deutsche Diktatur im Osten bezeichnete sich offiziell als Demokratie. Und nein, bevor du Schnappatmung bekommst, beide Diktaturen vergleiche ich nicht mit dem heutigen Deutschland.
4. Wenn jemand das bekannte Denunziantentum in Deutschland und die Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland kritisiert, dazu auffordert, doch auszuwandern, offenbart er damit nur eines: irgendeine sachliche Diskussion interessiert ihn nicht.