25.08.2023 15:37 - Gestartet von grafkrolock
einmal geändert am 25.08.2023 15:42
Und was genau widerrufen? Wenn man nichts abgeschlossen hat, gibt es nicht zu widerrufen. Im Gegenteil: Ein Widerruf käme einer Anerkennung des angeblichen Vertragsabschlusses gleich. Die Beweislast liegt ohnehin beim Unternehmen.
PS: Ich würde mir beim Abschreiben mehr Sorgfalt durch die Teltarif-Redakteure wünschen. In dieser Form ergibt der Artikel keinen Sinn.
[2] Verbraucherzentralenleute wollen alles widerrufen :-)
krassDigger
antwortet auf grafkrolock
26.08.2023 09:46
einmal geändert am 26.08.2023 09:49
Das ist wohl so ein Tick der Verbraucherzentralenleute, die wollen immer alles mit Widerruf regeln. Ware verspätet? Widerruf! Ware schlecht? Widerruf! Der Laufzeitvertrag ist doof weil der Markt inzwischen bessere Konditionen hat? Anfechten wegen falscher Widerrufsbelehrung! In der Art: Hätte man mich vor 6 Jahren über mein Widerrufsrecht korrekt belehrt (diese Schreiben die immer sofort im Papierkorb laden), so hätte ich den (damals guten) Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen (ja ne is klar).
In dieser Situation hier ist Widerruf natürlich maximaler Quatsch, denn damit signalisiert man, dass man den Vertrag sehr wohl abgeschlossen hat. Und wenn die Abzockfirmen hier nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, werden die die Rechnungen auch so formulieren, dass die Bestellung schon länger als 14 Tage her ist. Und dann gibt es kein Widerrufsrecht mehr.
Widerrufsrecht ist so echt so eine Gedankenschallplatte bei den Verbraucherzentralenleuten geworden. Man möge es ihnen vergeben, wären sie besser so wären sie Anwalte geworden und säßen nicht bei der Verbraucherzentrale im Büro.