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Warum ist das so? Der Anbieter leistet doch nur einmal.


22.09.2023 11:18 - Gestartet von tjacobs
Warum steht hier kein Kündigungsrecht zu? Der Anbieter kann mir doch meine eigene (zweite) Leitung -technisch - gar nicht liefern, also erbringt er seine Leistung nicht.

-tjacobs.
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[1] BjWei antwortet auf tjacobs
22.09.2023 12:54
Benutzer tjacobs schrieb:
Warum steht hier kein Kündigungsrecht zu? Der Anbieter kann mir doch meine eigene (zweite) Leitung -technisch - gar nicht liefern, also erbringt er seine Leistung nicht.
Muß er in Deiner neuen Wohnung auch nicht, da der Vertrag ja für die alte geschlossen wurde. Und den habt Ihr beide zu erfüllen.
Wenn Du das nicht mehr willst, mußt Du zumindest die Mindestlaufzeit zahlen, d.h. Du kündigst sofort zum Ablauf derselben.
Wo ist hier eigentlich das nicht zu verstehende "Problem"?!
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[1.1] foobar99 antwortet auf BjWei
22.09.2023 15:46
Benutzer BjWei schrieb:
Muß er in Deiner neuen Wohnung auch nicht, da der Vertrag ja für die alte geschlossen wurde. Und den habt Ihr beide zu erfüllen.

Doch muss er, so will es das TKG (§ 60):

(1) Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet. []
(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. [...]

Wo ist hier eigentlich das nicht zu verstehende "Problem"?!

Das Problem ist hier, ob der Provider die Leistung in der neuen Wohnung "anbieten" kann, wenn dort jemand anders schon die einzige vorhandene Leitung belegt. Aus meiner Sicht keine ganz klare Frage, die irgendwann sicherlich ein Gericht klären wird.
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[1.1.1] Chris456 antwortet auf foobar99
22.09.2023 18:39
Benutzer foobar99 schrieb:
Das Problem ist hier, ob der Provider die Leistung in der neuen Wohnung "anbieten" kann, wenn dort jemand anders schon die einzige vorhandene Leitung belegt. Aus meiner Sicht keine ganz klare Frage, die irgendwann sicherlich ein Gericht klären wird.

So habe ich es immer verstanden. Da ich im Festnetz aber 1 Monat Kündigungsfrist habe werde ich es nie erfahren, aber bevor ich wegen Umzug Schadensersatz, würde ich immer sagen: „Ich ziehe um, bitte zieht Anschluss um.“ in den Hausanschlüssen sind ja immer mehr als eine Leitung und wenn es dann nicht geht, kann er die Leistung nicht erbringen.
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[1.1.2] w64h885 antwortet auf foobar99
23.09.2023 07:06
Benutzer foobar99 schrieb:
Doch muss er, so will es das TKG (§ 60):
(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. [...]

Genau so macht es unter anderem 1&1. Ich weiß das, weil ich gerade erst umgezogen bin. Sofern 1&1 in der Lage ist an der neuen Adresse DSL anzubieten (innerhalb des bisherigen Tarif), wird der Vertrag einfach umgeschrieben und unverändert fortgeführt.

Kann 1&1 am neuen Wohnort kein DSL anbieten (oder nicht zum bisherigen Tarif), so bietet 1&1 die Kündigung innerhalb eines Monats an.

Das ist für mich ein für beide Seiten absolut faires Vorgehen.
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[2] foobar99 antwortet auf tjacobs
22.09.2023 15:26
Benutzer Blue_Fire schrieb:
Es ist was anderes wenn der Anbieter an der neuen Adresse nicht leisten kann. Aber wenn du durch einseitige Handlungen den Vertrag brichst musst du dafür zahlen.

Aber warum ist das etwas anderes? Ein Umzug in ein nicht versorgte Wohne ist auch eine einseitige Handlung. Klingt für mich erstmal ähnlich.

Vielleicht kann mich ja 1&1 dann auf den Kabelanschluss schalten oder wenn in der neuen Wohnung ein Kabelanschluss läuft kann ich ja meinen DSL trotzdem mitnehmen.

Eben. Das könnten sie. Machen sie aber nicht, weil sie natürlich keine Verträge mit den Kabelanbietern haben oder weil sie kein weiteres Kabel ziehen wollen. Also ist das Szenario doch ähnlich zum Umzug in ein nicht versorgtes Haus. Der Anbieter könnte in beiden Fällen einen (weiteren) Anschluss legen, macht es aber aus Kostengründen nicht.

Dann muss ich halt die restliche Vertragslaufzeit auf einmal bezahlen bzw anteilig je nach anbieterentscheidung als Schadensersatz.

Ein Weiterzahlen der vollen Monatsbeiträge ist aber mehr als Schadensersatz. Die Firma macht durch die wegfallenden Kosten deutlich mehr Gewinn.

Realistischer wäre es sich am Preisunterschied zwischen Monats- und Zweijahresverträgen zu orientieren. Aber dafür müsste man die Sonderkündigung erst einmal zulassen und eine Entschädigung fordern.
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[3] foobar99 antwortet auf tjacobs
22.09.2023 16:27
Benutzer Blue_Fire schrieb:
Und das ist immer noch das heftigste, dass die Leute dann immer von Betrug reden und sie würden übers Ohr gehauen.

Da fällt mir die automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate ein. Dafür gibt es keinen wirtschaftlich zu rechtfertigenden Grund. Nach 24 Monaten müssten die Anschlusskosten amortisiert sein.

Wenn man dann 10 Monate hätte weiterzahlen sollen, nur weil der Umzug nicht genau ins Jahresschema passt, hätte ich auch von Abzocke geredet.

Gut, dass der Gesetzgeber diesen Machenschaften ein Ende gesetzt hat.
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[4] Robby555 antwortet auf tjacobs
22.09.2023 19:58
Benutzer Blue_Fire schrieb:
So blöd ist auch ist, ich habe durch einseitige Aktionen dafür gesorgt dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann. Vielleicht kann mich ja 1&1 dann auf den Kabelanschluss schalten oder wenn in der neuen Wohnung ein Kabelanschluss läuft kann ich ja meinen DSL trotzdem mitnehmen. Oder Glasfaser etc.

Dann muss ich halt die restliche Vertragslaufzeit auf einmal bezahlen bzw anteilig je nach anbieterentscheidung als Schadensersatz. Es ist nicht immer nur so dass man Rechte hat sondern auch Pflichten. Ich kann nicht die wunderbaren Konditionen der zwei Jahresverträge nehmen und gleichzeitig dann vorzeitig abspringen um dem Anbieter so nur Kosten und keinen Gewinn zu verursachen. Das ist immer ein beidseitiges Spiel "Vertrag kommt von vertragen" wie Marcel Davis sagt aber das gilt für beide Seiten.

Genau deswegen sollten Verträge mit x-Monate kostenlos oder Koppelverträge mit Hardware verboten werden. Entweder nur monatlich kündbar oder als Kompromiss jeden Monat einen festen Betrag zahlen der bei längerer Laufzeit über 12 oder 24 Monate entsprechend günstiger sein kann. Und wo kein Anschluss geschaltet werden kann automatisch Sonderkündigungsrecht. Wer sein Handy, Router oder was auch immer nicht auf einmal bezahlen kann darf es gerne in Raten abstottern oder mieten aber ohne Koppelung mit einem Vertrag.
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[4.1] trzuno antwortet auf Robby555
23.09.2023 11:04
Benutzer Robby555 schrieb:
Genau deswegen sollten Verträge mit x-Monate kostenlos oder Koppelverträge mit Hardware verboten werden.

Ein Verbot ist unnötig, weil ja niemand dazu gezwungen wird so einen Vertrag abzuschliessen und nur relativ wenige Kunden nicht wissen, dass sie wohl innerhalb der Mindestlaufzeit umziehen könnten.

Es sollte aber halt eine Pflicht geben, dass jeder Anbieter "auch" Verträge ohne Mindestmietzeit anbietet. Viele Anbieter machen das aber wohl eh schon.
Das kostet dann ggf. halt einmalig mehr und der monatliche Preis liegt ggf. auch höher und man hat keine Freimonate. Aber das ist ja nur logisch.
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[5] wwadepohl antwortet auf tjacobs
25.09.2023 11:16
Benutzer tjacobs schrieb:
Warum steht hier kein Kündigungsrecht zu? Der Anbieter kann mir doch meine eigene (zweite) Leitung -technisch - gar nicht liefern, also erbringt er seine Leistung nicht.

-tjacobs.

Nach BGB ist die Leistung unmöglich und damit liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Ggf. muß mit dem Provider verhandelt werden, welche Abstandszahlung notwendig ist, wenn dieser Vorleistungen auf eine bestimmte Laufzeit umgelegt hat. Sofern Anschlußgebühren separat abgerechnet wurden, sehe ich das aber eher keinen Anspruch.
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[5.1] an0n antwortet auf wwadepohl
27.09.2023 18:35
Benutzer wwadepohl schrieb:
Benutzer tjacobs schrieb:
Warum steht hier kein Kündigungsrecht zu? Der Anbieter kann mir doch meine eigene (zweite) Leitung -technisch - gar nicht liefern, also erbringt er seine Leistung nicht.

-tjacobs.

Nach BGB ist die Leistung unmöglich und damit liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Ggf. muß mit dem Provider verhandelt werden, welche Abstandszahlung notwendig ist, wenn dieser Vorleistungen auf eine bestimmte Laufzeit umgelegt hat. Sofern Anschlußgebühren separat abgerechnet wurden, sehe ich das aber eher keinen Anspruch.

Das hätte ich jetzt auch so verstanden. Die Leitung ist belegt und damit ist ein Erbringen der Leistung am Umzugsort unmöglich.

Schwierig wird es, wenn man nicht in eine bestehende Wohnung zuzieht, in der man gar nicht aus dem bereits bestehenden Vertrag rauskommt, sondern in eine neue Wohnung zusammenzieht, und sich bewusst gegen den Anbieter etscheidet.

Da verstehe ich den Anbieter schon irgendwo - er hätte ja liefern können.
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[6] wwadepohl antwortet auf tjacobs
25.09.2023 11:21
Benutzer Blue_Fire schrieb:
Ich habe sowas in der Sachbearbeitung immer wieder gehabt. Man hat immer einen kulanzrahmen, aber theoretisch müssen die Leute die kompletten restlichen Grundgebühren zahlen.

Jedenfalls hat der Anbieter keinen Anspruch auf die vollen Kosten, denn ersparte Leistungen müssen nicht bezahlt werden. Also hatte der Kunde eine Flat gebucht, entfällt der Anteil, welcher auf das Datenvolumen fällt. Im Zweifelsfall vor gericht muß der Anbieter dann seine Kalkulation offenlegen.

Aber wirksam kündigen geht auf jeden Fall, wenn die vereinbarte Leistung unmöglich ist (Leitung durch anderen vertrag belegt). D. h. aber nicht, daß es kostenfrei ist.