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strafbar?


16.01.2024 10:30 - Gestartet von wwadepohl
einmal geändert am 16.01.2024 10:30
Das Löschen von Apps von meinem Telefon entspricht dem Straftatbestand der Computersabotage. Ich habe Zweifel, ob Google die Strafbarkeit durch AGBs aushebeln kann. Ich würde dringend eine Strafanzeige empfehlen.
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[1] Euripides antwortet auf wwadepohl
16.01.2024 10:49
Sei gegrüßet,

Benutzer wwadepohl schrieb:
Das Löschen von Apps von meinem Telefon entspricht dem Straftatbestand der Computersabotage. Ich habe Zweifel, ob Google die Strafbarkeit durch AGBs aushebeln kann. Ich würde dringend eine Strafanzeige empfehlen.

Google wird Sicherheitsargumente ins Feld führen, warum sie Dir das Update aufgespielt haben.

Irgendwo in den AGBs dürfte zu lesen sein, dass ihre Software "as is" angeboten wird, was mögliche Fehler und Updates mit - aus Deiner Sicht
- Verschlimmbesserungen beinhaltet.

Für eine Klage, wirst Du peinlich genau und rechtssicher dokumentieren können, was passiert ist und wo es Dich "schädigt".

Für eine Klage brauchst Du einen technisch sachverständigen Anwalt.

Du darfst die Frage prüfen, wo der Klageort sein könnte (Deutschland, USA?)
Wie hoch ist der Streitwert - ist Dir ein Schaden entstanden? Wie hoch?
Du musst ein Gericht finden, dass Deine Argumente "versteht".

Und Google könnte im Gegenzug Dir Deinen Vertrag kündigen.

Da dürfte der Weg über Social Media vielleicht der erfolgversprechendere sein.

Philosophische Grüße
Euripides.
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[1.1] huschpappi antwortet auf Euripides
16.01.2024 16:06
Benutzer Euripides schrieb:
Sei gegrüßet,

Benutzer wwadepohl schrieb:

Du darfst die Frage prüfen, wo der Klageort sein könnte (Deutschland, USA?)
Wie hoch ist der Streitwert - ist Dir ein Schaden entstanden? Wie hoch?

Du verwechselst hier Strafrecht mit Zivilrecht. Da muss ich gar nichts beweisen, sondern der Staat übernimmt das; sofern die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige als relevant ansieht.
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[1.1.1] an0n antwortet auf huschpappi
16.01.2024 17:18
Benutzer huschpappi schrieb:
Benutzer Euripides schrieb:
Sei gegrüßet,

Benutzer wwadepohl schrieb:

Du darfst die Frage prüfen, wo der Klageort sein könnte (Deutschland, USA?)
Wie hoch ist der Streitwert - ist Dir ein Schaden entstanden? Wie hoch?

Du verwechselst hier Strafrecht mit Zivilrecht. Da muss ich gar nichts beweisen, sondern der Staat übernimmt das; sofern die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige als relevant ansieht.

Stellt sich halt die Frage ob Google sich in den AGB dieses Vorgehen nicht einfach von vornherein erlaubt. Wäre nicht das erste Mal, dass man nicht die Software kauft, sondern eine widerrufbare Lizenz zur Nutzung der Software.
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[1.1.2] Euripides antwortet auf huschpappi
19.01.2024 09:46
Sei gegrüßet,

Benutzer huschpappi schrieb:

Du darfst die Frage prüfen, wo der Klageort sein könnte (Deutschland, USA?)
Wie hoch ist der Streitwert - ist Dir ein Schaden entstanden? Wie hoch?

Du verwechselst hier Strafrecht mit Zivilrecht. Da muss ich gar nichts beweisen, sondern der Staat übernimmt das; sofern die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige als relevant ansieht.

Das ist der springende Hüpfer. Sieht die Staatsanwaltschaft das als relevant? Versteht sie die grundsätzliche Bedeutung des Falles?

Wäre ein spannendes Verfahren. Wobei in den USA sicher höhere Streitwerte und Schadensersatzsummen zum Ansatz kommen könnten, als hierzulande.

Vielleicht die Kanzlei WBS oder Herrn Schrembs damit beauftragen :-)

Philosophische Grüße
Euripides
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[1.1.2.1] franjotilsch antwortet auf Euripides
19.01.2024 10:32
Benutzer Euripides schrieb:
Vielleicht die Kanzlei WBS oder Herrn Schrembs damit beauftragen :-)
Sei gegrüßet Philosoph Euripides
Hat die Kanzlei WBS oder Maximilian „Max“ Schrems denn eine US-Amerikanische Zulassung um in den Staaten anwaltlich tätig zu werden? Um in den Staaten anwaltlich tätig zu werden, benötigt man dort eine anwaltliche Zulassung.
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[1.1.2.1.1] Euripides antwortet auf franjotilsch
19.01.2024 11:28
Sei gegrüßet,

Benutzer franjotilsch schrieb:
Benutzer Euripides schrieb:
Vielleicht die Kanzlei WBS oder Herrn Schrems damit beauftragen :-)

Sorry Max Schrems für meinen Faux Pas (Schreibfehler)

Hat die Kanzlei WBS oder Maximilian „Max“ Schrems denn eine US-Amerikanische Zulassung um in den Staaten anwaltlich tätig zu werden? Um in den Staaten anwaltlich tätig zu werden, benötigt man dort eine anwaltliche Zulassung.

Das ist ein valides Argument. Ich denke, dass beide hier sicherlich schnell passende Anwälte finden würden, die diesen Mangel "heilen" können.

Philosophische Grüße
Euripides
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[2] w64h885 antwortet auf wwadepohl
16.01.2024 19:12
Benutzer wwadepohl schrieb:
Das Löschen von Apps von meinem Telefon entspricht dem Straftatbestand der Computersabotage.

Rechtlich ist das leider nicht so einfach. Und ja, man kann vieles in den AGB regeln. Und genauso viel kann vor Gericht darum gestritten werden.

Ob die Maßnahme von Google hier nun tatsächlich beabsichtigt war und auch rechtlich auf jeden Fall haltbar ist, das sei einmal dahingestellt. Denn das Grundproblem ist ja ein anderes. Wir alle, die wir Apps nutzen oder Filme und Serien per Streaming schauen oder Musik mit Spotify und Co. hören, müssen uns bewusst machen, dass nichts von dem was wir da konsumieren oder zu besitzen glauben, wir tatsächlich besitzen.

Es ist ein Nutzungsrecht. Das mag unentgeltlich sein, mit den eigenen Daten bezahlt werden oder tatsächlich mit echtem Geld. Es ist und bleibt aber ein Nutzungsrecht und manifestiert kein Eigentum. Das ist so lange unproblematisch, bis so etwas wie hier passiert.

Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion darüber lostreten, ob Eigentum oder Miete besser ist. Und das kann man auf alle Lebensbereiche ausdehnen. Es gibt für beide Arten des Besitzes beziehungsweise der Nutzung gute Argumente dafür und dagegen. Außerdem hängt es immer von der individuellen Situation ab.

Man muss sich eben nur bewusst sein, dass man keine App besitzt. Einem gehört auch kein Film, den man sich über einen Streaming Anbieter ansieht oder sogar den man digital gekauft zu haben glaubt. Das selbe gilt für Musik.

Wer tatsächlich dauerhaften Besitz (rechtlich von Eigentum abzugrenzen) an Musik oder Filmen oder ähnlichen Dingen erwerben möchte, der muss auf physische Datenträger zurückgreifen. Also ein Film beispielsweise auf Bluray oder Musik auf der guten alten CD. Das kommt dann natürlich wieder mit anderen Nachteilen.

Wer kein Problem damit hat, dass er an Filmen oder Musik oder Apps und so weiter kein Eigentum sondern nur ein Nutzungsrecht erwirkt, welches unter bestimmten Bedingungen auch wieder entzogen oder eingeschränkt werden kann, der soll diese Dinge gerne so nutzen. Das hat ja wie erwähnt durchaus auch Vorteile.

Mein ganz persönlicher Tipp: Wer gerne Bücher liest und insbesondere Bücher nutzen möchte, die einen gewissen bleibenden Wert haben, also insbesondere aufgrund des Inhalts, der sollte zumindest zusätzlich zu seiner elektronischen Kopie auch ein physisches Buch kaufen. Denn elektronische Bücher können jederzeit durch das anbietende Unternehmen oder die Regierung gelöscht werden. Und dann sind sie weg. Ein Buch aus Papier kann weder von einem Unternehmen noch von der Regierung Anführungszeichen unten "gelöscht" werden.
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[2.1] Daz antwortet auf w64h885
17.01.2024 13:56
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer wwadepohl schrieb:
Das Löschen von Apps von meinem Telefon entspricht dem Straftatbestand der Computersabotage.

Rechtlich ist das leider nicht so einfach. Und ja, man kann vieles in den AGB regeln. Und genauso viel kann vor Gericht darum gestritten werden.

Sollte bewiesenermaßen der Straftatbestand erfüllt sein, juckt es nicht, was Google in seine AGB schreibt!
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[2.1.1] helmut-wk antwortet auf Daz
19.01.2024 11:03
Benutzer Daz schrieb:
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer wwadepohl schrieb:
Das Löschen von Apps von meinem Telefon entspricht dem Straftatbestand der Computersabotage.

Rechtlich ist das leider nicht so einfach. Und ja, man kann vieles in den AGB regeln. Und genauso viel kann vor Gericht darum gestritten werden.

Sollte bewiesenermaßen der Straftatbestand erfüllt sein, juckt es nicht, was Google in seine AGB schreibt!

Na ja, nur wie willst du das beweisen? Ist die Fähigkeit es Computers grundsätzlich beschädigt? Funktioniert andere Software deshalb nicht? Ist eine Funktion weggefallen, die dir beim Kauf zugesichert wurde, oder die eine _wichtige_ Funktion hat und nicht nur ein zusätzliches Feature ist? Ist dir ein materieller Schaden entstanden, den du in Euro beziffern kannst?

Du solltest mindestens einmal mir »ja« antworten, sonst schmeißt jeder Staatsanwalt die Anzeige sofort in den Papierkorb. Je öfter du »ja« sagst, des besser sind die Erfolgsaussichten.

Und natürlich sollte dann auch glaubhaft gemacht werden, dass das wirklich so ist und nicht nur ne leere Behauptung von dir.

Wenn der Staatsanwalt es also so sieht wie du (zumindest als Anfangsverdacht), wird er Google mit dem Vorwurf konfrontieren, und dann werden Googles Anwälte antworten