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Sharp GX 10 bei Vodafone


14.02.2003 14:20 - Gestartet von ThomasB

Hallo !

Ich habe mir das Sharp GX10 bei Vodafone gekauft und muß langsam feststellen, was mir da angedreht wurde.

Die Verkäufer erzählen viel wenn der tag lang ist, aber das meiste ist falsch. Ich wollte das Telefonbuch (im Handyspeicher vom Nokia 6210) herüberkopieren: das geht angeblich über die Infrarotschnittstelle oder das Datenkabel. Nix geht - solche Funktionen sind im Sharp nicht vorgesehen.

Soll ich nun meine fast 300 Rufnummern aus ca. 120 Einträgen (mit den verschiedenen Unternummern) einzeln neu eingeben ???

Und auf ein gespräch im Shop auf diese fehlerhaften Informationen, die mich zum Kauf verleitet hatten, erhielt ich keine Antwort mehr: sie haben das gekauft und so ist das nun.
Kein Tausch oder Wandlung möglich !

Dürfen die einem alles Erzählen und sind nie dafür haftbar ?

Hat sonst noch jemand solche schlechten Erfahrungen mit Vodafone und dem Sharp GX10 gemacht ?

Viele Grüße aus Köln
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[1] borusch antwortet auf ThomasB
14.02.2003 14:29
Benutzer ThomasB schrieb:

Hallo !

Ich habe mir das Sharp GX10 bei Vodafone gekauft und muß langsam feststellen, was mir da angedreht wurde.

Die Verkäufer erzählen viel wenn der tag lang ist, aber das meiste ist falsch. Ich wollte das Telefonbuch (im Handyspeicher vom Nokia 6210) herüberkopieren: das geht angeblich über die Infrarotschnittstelle oder das Datenkabel. Nix geht - solche Funktionen sind im Sharp nicht vorgesehen.

Soll ich nun meine fast 300 Rufnummern aus ca. 120 Einträgen (mit den verschiedenen Unternummern) einzeln neu eingeben ???

Und auf ein gespräch im Shop auf diese fehlerhaften Informationen, die mich zum Kauf verleitet hatten, erhielt ich keine Antwort mehr: sie haben das gekauft und so ist das nun. Kein Tausch oder Wandlung möglich !

Dürfen die einem alles Erzählen und sind nie dafür haftbar ?

Hat sonst noch jemand solche schlechten Erfahrungen mit Vodafone und dem Sharp GX10 gemacht ?

Viele Grüße aus Köln

hi, es gibt nach der Schuldrechtsreform den Tatbestand der vereinbarten Beschaffenheit. D.h. wenn ihr vereinbart habt, dass das Handy das per IR machen kann, dann muss das auch so sein. Dafür bräuchtest du natürlich Zeugen. Ist dem so, so ist das ein Sachmangel und du kannst Nachlieferung bzw. Nachbesserung verlangen. Da dies aber faktisch unmöglich ist Sharp kann ja diese Funktion nicht einbauen und somit ist der Weg für Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises), Wandelung (also Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Schadensersatz frei. Problematisch ist natürlich der Handyvertrag, aber ich denke, du würdest eh ein andere Gerät haben wollen (Panasonic?)...