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Ist dem Betrug nach wie vor Tür und Tor geöffent?


11.12.2002 21:57 - Gestartet von telefreak
Hallöchen!

Ich bin der Meinung, das mit R-Talk dem Betrug weiterhin Tür und Tor geöffnet ist.

Einerseits stellt R-Talk auch Verbindungen zu Anschlüssen her, die dem durch nicht-drücken einer Taste gar nicht zugestimmt haben, andererseits lässt sich die Black List ganz einfach dadurch umgehen das man der gewählten Nummer einfach noch eine weitere Zahl hinzufügt. In den meisten fällen ignoriert die Vermittlungsstelle die letzte Ziffer und stellt die Verbindung trotzdem her.

Euer telefreak
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[1] himmelblau antwortet auf telefreak
19.02.2007 13:20

Einerseits stellt R-Talk auch Verbindungen zu Anschlüssen her, die dem durch nicht-drücken einer Taste gar nicht zugestimmt

bitte korrigiere mich wenn nötig aber es wir keine verbindung hergestellt wenn man dieses nicht mit einer taste bestätigt.
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[] kai poehlmann antwortet auf
12.12.2002 10:54
Moin!

Benutzer ron's enemy schrieb:
Wenn ein Anrufer R-talk missbräuchlich nutzt, kann doch R-talk nichts dazu.

Natürlich. Weil durch die Selbstbedienung von der
Telefonrechnung des Angerufenen das erst möglich ist.

Hätten wir kein offenes Callbycall, gäbe es das
Problem nicht.

Gäbe es die "Fiktion"(?) nicht, daß ein Anschlußinhaber
für alle Verträge haftet, die an seinem Anschluß
geschlossen wurden (nicht nur durch Wählen, sondern
eben auch durch die Annahme von Gesprächen), gäbe
es soetwas auch nicht.

Außerdem bietet auch die Telekom seit Jahr und Tag R-Gespräche an, was komischerweise niemanden stört.

Weil es ein menschlicher Operator ist, der den
Kuckuckton (Münzerkennungton) kennt und beachtet.
Ein Operator verbindet nicht kostenpflichtig zu
einem Fax... oder zu einer Telefonzelle. Auch
in einigen/vielen(?) Krankenhäuser hört man, wenn
man Patiententelefone anruft erst kurz einen Kuckuckston,
weil dieser die "Norm" für die Ablehnung von R-Gesprächen
ist.

Stimmt doch gar nicht! Wenn nichts gedrückt wird, wird auch nicht durchgestellt. Wie kommst du zu der Behauptung?

Selbst getestet vielleicht... Nur weil es nicht sein
soll, heißt es doch nicht, daß es nicht so ist.
Probier es doch einfach mal aus. Und selbst wenn es
(mal) nicht der Fall sein sollte, wie willst Du das
beweisen?

Andernfalls könnte man nicht von einem wirksamen Vertrag sprechen.

Aber den Ärger mit der "obskuren" Belastung über die
Telefonrechnung hat man erst einmal.

Kai