Moin!
Benutzer ron's enemy schrieb:
Wenn ein Anrufer R-talk missbräuchlich nutzt, kann doch R-talk nichts dazu.
Natürlich. Weil durch die Selbstbedienung von der
Telefonrechnung des Angerufenen das erst möglich ist.
Hätten wir kein offenes Callbycall, gäbe es das
Problem nicht.
Gäbe es die "Fiktion"(?) nicht, daß ein Anschlußinhaber
für alle Verträge haftet, die an seinem Anschluß
geschlossen wurden (nicht nur durch Wählen, sondern
eben auch durch die Annahme von Gesprächen), gäbe
es soetwas auch nicht.
Außerdem bietet auch die Telekom seit Jahr und Tag R-Gespräche an, was komischerweise niemanden stört.
Weil es ein menschlicher Operator ist, der den
Kuckuckton (Münzerkennungton) kennt und beachtet.
Ein Operator verbindet nicht kostenpflichtig zu
einem Fax... oder zu einer Telefonzelle. Auch
in einigen/vielen(?) Krankenhäuser hört man, wenn
man Patiententelefone anruft erst kurz einen Kuckuckston,
weil dieser die "Norm" für die Ablehnung von R-Gesprächen
ist.
Stimmt doch gar nicht! Wenn nichts gedrückt wird, wird auch nicht durchgestellt. Wie kommst du zu der Behauptung?
Selbst getestet vielleicht... Nur weil es nicht sein
soll, heißt es doch nicht, daß es nicht so ist.
Probier es doch einfach mal aus. Und selbst wenn es
(mal) nicht der Fall sein sollte, wie willst Du das
beweisen?
Andernfalls könnte man nicht von einem wirksamen Vertrag sprechen.
Aber den Ärger mit der "obskuren" Belastung über die
Telefonrechnung hat man erst einmal.
Kai