Benutzer little-endian schrieb:
Die Bezeichnung "legal" scheint mir hier etwas hochgestochen, denn in Zweifel hat man da bisher "nur" gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters verstoßen,
Das ist korrekt. Wobei man durchaus argumentieren könnte, dass hier zu prüfen wäre, ob eine Erschleichung von Leistungen vorliegen kann. Das wäre dann tatsächlich ein Straftatbestand.
Der "geringe Aufpreis" ermöglicht in der Praxis eher die Nutzung ohne schlechtes Gewissen, sofern es dieses je gab und ohne nun eventuell beginnendes Katz- und Mausspiel mit dem Anbieter, der dieses jedoch prinzipbedingt immer verlieren wird.
Ja, kann man so sehen. Aber eben dieses Vorgehen von Netflix mit einem niederschwelligen Angebot für bisherige Mitnutzer hat eben bei Netflix zu einem starken Anwachsen der Abonnentenzahlen gesorgt. Das war zunächst einmal ein einmaliger Vorgang. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Zahl der Abonnenten in Zukunft in gleichem Maße weiter wachsen wird.
Ich finde es dennoch bemerkenswert und erstaunlich, dass hier Netflix, wie von mir bereits geschrieben, ganz offenbar die perfekte Balance gefunden hat. Man hat bisher nicht zahlende Mitnutzer zu zahlenden Mitnutzern gemacht und dabei den Übergang sehr bequem und angenehm gestaltet, indem man hier ein preislich sehr attraktives Angebot gemacht hat. Denn einerseits möchte Netflix natürlich nicht Kunden vergraulen und auf der anderen Seite möchte Netflix Mitnutzer zu zahlenden Kunden machen. Eine schwierige Gratwanderung. Und die hat das Unternehmen allem Anschein nach hervorragend gemeistert. Das finde ich erstaunlich. Das ist sehr schwierig.