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Oft geht es einfacher


28.01.2024 06:23 - Gestartet von 56hde4mm
Je nach Zahlungsart kann man sich gezahlte Beträge, für die ein Erstattungsanspruch besteht, aber auch über den Zahlungdienstleister zurückholen. Klarna oder PayPal als größte Anbieter haben einen Käuferschutz. Der ist zwar in vielen Fällen lückenhaft kann aber gerade in Insolvenzfällen sehr hilfreich sein. Noch einfacher sieht es bei Lastschriften aus, diese können sechs Wochen lang zurückgeholt werden. Es haftet in diesem Fall die Bank unabhängig davon, ob das Unternehmen, welches die Lastschrift veranlasst hat, noch zahlungsfähig ist. Bei Kreditkarten wiederum kann man eine Chargeback veranlassen. Dies macht man ebenfalls über die kartenherausgebende Bank oder Institution.

Wer allerdings per Überweisung gezahlt hat oder per Nachname (so etwas dürfte heute ja wohl nur noch in homöopathischen Dosen vorkommen), hat leider Pech. Er sollte dieses Lehrgeld dazu verwenden, in Zukunft auf kundenfreundlichere Zahlungsarten zu achten.