Benutzer CallMeMaybe schrieb:
Erstens herrscht auf beiden Seiten Vertragsfreiheit, zweitens behalten sich z.B. viele Webhosting-Unternehmen schon lange in den AGB vor, entsprechend genutzte Verträge zu kündigen. So neu oder abwegig ist es also nicht, dass sich Telekommunikationsanbieter so positionieren.
Deshalb auch die Bitte zur Kündigung. Nebenbei nicht alle rassistischen und homophoben Äußerungen sind strafbar, sonder fallen ganz normal unter die Meinungsfreiheit.
Congstar diskriminiert daher mit der Kampagne druch Verallgemeinerung selbst und ist damit rassistisch: Wenn dir unsere Weltanschauung nicht gefällt kündige gefälligst
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder WELTANSCHAUUNG, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.